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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU Bürger nach Deutschland!!!
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Beitrag begonnen von Ubaid Raza am 16.11.2013 um 15:46:31

Titel: EU Bürger nach Deutschland!!!
Beitrag von Ubaid Raza am 16.11.2013 um 15:46:31
Guten Tag,

ich habe nochmal frage von meinem Onkel, der in Italien wohnt. Er wohnt dort mit seiner Familier. Er und die Kinder haben Italien Pass und Tante hat noch nicht bekommen. Sie wollen nach Deutschland umziehen und die frage sind:

Sollen wir in Ausländerbehörde alles fragen oder Sozialamt?

Wenn sie hier umziehen, können sie nicht deutsche sprache sprechen und wegen die sprache bestimmt kriegt Onkel nicht schnell Arbeit dann kriegt er Sozialhilfe?

Danke  :#s22:

Titel: Re: EU Bürger nach Deutschland!!!
Beitrag von Aras am 16.11.2013 um 17:54:04
Wie sollen sie freizügigkeit erhalten, wenn sie keinen Arbeitsplatz in Deutschland nachweisen können?

wenn festgestellt wird, dass EU freizügigkeit nicht gegeben ist, werden sie nach italien zurückgeschickt.

Titel: Re: EU Bürger nach Deutschland!!!
Beitrag von grisu1000 am 16.11.2013 um 18:14:40

Desi Munda schrieb am 16.11.2013 um 15:46:31:
Sollen wir in Ausländerbehörde alles fragen oder Sozialamt?


Sie können bis zu drei Monate voraussetzunglos in Deutschland leben. Bei der Tante würde das ggf. nicht gelten, kommt darauf an ob sie als Angehöriger im Sinne der EU-Freuzügigkeit gilt und/oder welchen italienschen AT sie hat. Es reicht in den meisten Bundesländern eine Anmeldung im Meldeamt.

Eine reine Einwanderung in die Sozialsysteme wird wahrscheinlich zur Feststelleung des Nichvorhandensein der EU-Freizügigkeit durch die ABH führen. Dann müssen sie ausreisen.

Nach den drei Monaten müssen bei einem weiteren Aufenthalt die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit erfüllt sein. (z.B Arbeit, Selbständigkeit, Studium, Genügend Mittel + KV)

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