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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> War als Student und nun im Ausland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1381300875 Beitrag begonnen von bluesand4 am 09.10.2013 um 08:41:15 |
Titel: War als Student und nun im Ausland Beitrag von bluesand4 am 09.10.2013 um 08:41:15
Hi,
ich habe in Deutschland zwischen Ende 97 und Anfang 2004 (also ungefaehr 7 Jahre) studiert. Ich hatte damals Aufenthaltsbewilligung (wie alle anderen). Falls ich nun nach DE mit "Blaue Karte" zurueckkehre, werden alle (oder mindestens ein Teil) meiner alten Voraufenthaltsjahre mitzaehlen, um das 8 Jahreziel zu erreichen? Gruesse, bluesand4 |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von Bayraqiano am 09.10.2013 um 08:47:24
es können maximal fünf Jahre angerechnet werden (§ 12b Abs. 2 StAG).
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Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von bluesand4 am 09.10.2013 um 09:20:50 schrieb am 09.10.2013 um 08:47:24:
sind diese 5 Jahre sicher zu kriegen? Und wenn ich gut Deutsch kann, kann ich auch ein Jahr mehr bekommen? |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von Bayraqiano am 09.10.2013 um 09:27:04 bluesand4 schrieb am 09.10.2013 um 09:20:50:
Nein, das ist eine kann-Bestimmung. Hängt von der Behörde bzw. der jeweiligen Erlasslage im entsprechenden Bundesland ab. In Bayern werden Studienzeiten übrigens überhaupt nicht angerechnet. bluesand4 schrieb am 09.10.2013 um 09:20:50:
Nein fünf Jahre sind das Maximum. Es könnte eine Einbürgerung nach insgesamt sechs Jahren erfolgen, wenn besondere Integrationsleistungen nachgewisen werden können. Auch hier hängt vom Bundesland ab. |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von Aras am 09.10.2013 um 09:28:14
Kommt drauf an ob diese 5 Jahre integrativen Charakter hatten.
gibt konservative Bundesländer wie Bayern, die sagen ein Aufenthalt zum Studium ist nicht langfristige lebensplanung der Person, und somit nur Mittel zum Zweck und somit ohne integrativem Charakter. Der Ausländer kommt zum Studium, und nach abschluss geht er zurück nach Hause. andere Bundesländer sind liberaler, und rechnen die studienzeit zur Hälfte oder vollständig an. |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von bluesand4 am 09.10.2013 um 09:34:39
Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.
Ok, dann wie kann ich es vorher wissen? Ich meine, bevor ich nach DE umziehe, und falls ich einen Arbeitsvertrag in Bundesland X bekommen habe, moechte ich wissen, wie dieses Bundesland mit meiner Situation umgehen wird. Ist das moeglich? |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von schweitzer am 09.10.2013 um 09:42:46
Eine ganz sichere Prognose/Aussage ist da (natürlich) nicht möglich.
Aber in Bayern und Sachsen wird die Anrechnung von Studienzeiten sehr restriktiv gehandhabt (Im Kontext einer Anspruchseinbürgerung erfolgt dort gar keine Anrechnung!). Zu Hessen kenne ich den neuesten Stand nicht (da war es teilweise wohl auch problematisch) - Das liegt nicht zuletzt daran, dass es keine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift zum StaG gibt. In allen anderen Bundesländern werden die Zeiten, während denen man einen rechtmäßigen Aufenthalt zum Studium in Deutschland hatte, berücksichtigt. =schweitzer= |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von bluesand4 am 09.10.2013 um 10:15:21
und wie sieht es aus mit Ehegatten und Kindern, wenn sie nie in DE gelebt haben?
Angenommen, ich werde nach 2 Jahren eingebuergert, und meine Familie leben mit mir in DE seit 2 Jahren, muessen sie andere 6 Jahre warten? |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von schweitzer am 09.10.2013 um 10:25:24
Dazu verweise ich auf den entsprechenden Wortlaut der VAH (Vorläufigen Anwendungshinweise) zum StAG.
Für den Fall einer Ermessenseinbürgerung von Dir gilt: Zitat:
Im Falle eine Anspruchseinbürgerung gilt: Zitat:
Das Ganze und mehr ist auch hier nachzulesen. (Blaues bitte anklicken!) =schweitzer= |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von bluesand4 am 09.10.2013 um 10:36:16
was ist der Unterschied zwischen beiden Einbuergerungen (Ermessens- und Anspruchseinbürgerung). Welche trifft meine Situation zu?
schweitzer schrieb am 09.10.2013 um 10:25:24:
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Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von schweitzer am 09.10.2013 um 12:00:02
Das wäre, wenn es dann soweit ist, konkret, einzelfallbezogen und am besten im Rahmen eies Sondierungsgesprächs vor der eigentlichen Antragstellung mit der EBH (Einbürgerungsbehörde) zu klären.
Nehmen wir mal an, in Deinem Falle wären tatsächlich 5 Jahre (aus früherem Aufenthalt in Deutschland) anrechenbar. Dann müssten zunächst weitere drei (ggf. zwei) Jahre weiterer rechtmäßiger Aufenthalt "neu" nachgewiesen werden, um die insgesamt erforderliche rechtmäßige Aufenthaltszeit im Rahmen einer Anspruchseinbürgerung zu erfüllen. Wenn dem dann so wäre, würde sicher auch grundsätzlich die Möglichkeit Einbürgerung im Wege der Anspruchseinbürgerung gegeben sein. Jedenfalls sehe ich nichts, was das ausschließen könnte. Die Anwendung von § 12b (2) StAG schließt ja nicht eine der in Frage kommenden Einbürgerungsmöglichkeiten aus - bzw. die Anwendung von § 12b (2) StaG ist weder im Wortlaut des § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung) noch dem des § 10 StaG (Anspruchseinbürgerung) ausgeschlossen worden. Zu den Unterschieden der beiden Einbürgerungsvarianten lies bitte hier sowie hier. =schweitzer= |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von bluesand4 am 09.10.2013 um 12:11:31
Das ist meine erste Teilnahme an diesem Forum und ich finde dieses Forum sehr hilfreich.
Ich danke allen, den mir hier geholfen haben. Gruesse, bluesand4 |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von bluesand4 am 10.10.2013 um 18:38:05
Hi,
1) Wenn ich vorher in Bundesland X gelebt habe, und nun werde ich in Bundesland Y arbeiten, wer entscheidet ob die Voraufenthaltzeit gerechnet wird, X oder Y? 2) und falls es nicht klappt, kann ich in Y ein paar Jahre arbeiten und danach nach einem anderen Land umziehen, wo meine Jahre mitgerechnet werden, um mich einbuergern zu koennen? 3) Wie sieht es aus zur Zeit mit Hessen? Ich kenne einen Fall, in dem gar keine einzige Jahr gerechnet wird, aber das war in 2009. Vielleicht hat sich etwas geaendert? Gruesse, Bluesand4 Vielen Dank |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von reinhard am 10.10.2013 um 18:51:18
Es entscheidet immer die Behörde am Hauptwohnsitz, und zwar zum Zeitpunkt der Bearbeitung.
Beispiel: Du studierst in Bayern, arbeitest dort zwei Jahre. Ziehst dann nach Schleswig-Holstein um, wirst drei Monate später eingebürgern (Bayern sagt: Kommen Sie in sechs Jahren wieder). Hessen scheinen mir die Behörden noch nicht einheitlich zu entscheiden. Aber warte doch zwei Monate, wie die Koalitionsverhandlungen laufen, vielleicht bewegt sich ja was. |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von bluesand4 am 11.10.2013 um 08:58:55 reinhard schrieb am 10.10.2013 um 18:51:18:
eigentlich suche ich nach diese Antworten weil zur Zeit 2 Arbeitsgeber eine Arbeitsmoeglichkeit mit mir diskutieren: einer ist in Norderhein-Westfallen, und der andere ist in Hessen. Deshalb moechte ich gerne genaue Info vorher wissen. |
Titel: Re: War als Student und nun im Ausland Beitrag von reinhard am 11.10.2013 um 10:40:19
In NRW ist es überall einfacher (norddeutsche Lösung), in Hessen ist es teils - teils. Genaueres wird Dir die Einbürgerungsbehörde erst sagen, wenn es so weit ist. Da wir gerade eine (fast) neue Bundesregierung bekommen und dieses Thema umstritten ist, kann sich auch noch was ändern – tendenziell in "Deine Wunschrichtung". In Hessen sind Verhandlungen auch in Gang, auch dort ist keine Verschärfung zu erwarten, eher im Gegenteil.
Aber was Deine Einbürgerungsbehörde in zwei oder vier Jahren genau sagen wird, wirst Du hier im Forum nicht vorher erfahren können. |
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