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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Gewerbeschein für Ausländer
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Beitrag begonnen von mirza am 30.09.2013 um 22:58:14

Titel: Gewerbeschein für Ausländer
Beitrag von mirza am 30.09.2013 um 22:58:14
Hallo:)

ich brauche ein paar ratschläge,ich habe ein gutes job angebot in DE bekommen,aber ich brauche einen gewerbeschein und eine steuernummer,jetzt die frage:Kann ich überhaupt als bosnischer staatsbürger einen frei gewerbeschein in deutschland bekommen,und gilt meine steuernummer immer noch,da ich schon bereits 7 monate legall in deutschland gearbeitet hab?Ich habe keinen aufenthaltstitel mehr,und bin freiwillig heim gegangen...

Ihr kennt euch sicherlich besser aus als ich,jder hinweis ist wilkommen,danke :)

Titel: Re: Gewerbeschein für Ausländer
Beitrag von Runenwolf am 01.10.2013 um 07:41:42

mirza schrieb am 30.09.2013 um 22:58:14:
ich habe ein gutes job angebot in DE bekommen,aber ich brauche einen gewerbeschein


Das kapier ich nicht, ein Job-Angebot, also nichtselbständig und dann einen Gewerbeschein?


Titel: Re: Gewerbeschein für Ausländer
Beitrag von tiggger am 01.10.2013 um 16:08:47

Runenwolf schrieb am 01.10.2013 um 07:41:42:
Das kapier ich nicht, ein Job-Angebot, also nichtselbständig und dann einen Gewerbeschein?

Scheinselbständig.

Titel: Re: Gewerbeschein für Ausländer
Beitrag von mirza am 05.10.2013 um 13:45:40

tiggger schrieb am 01.10.2013 um 16:08:47:
Scheinselbständig.


es ist nichts illegales,ich brauche es nicht um nach deutschland zu kommen,ich arbeite hier aber die firma ist in deutschland,und die einzahlungen müssen dann auch in deutschland sein,die steuer muss gezahlt werden,also das ist eigentlich nur fürs einzahlen und nichts anderes,ich werde keine anderen einstellen.eigentlich ist es schon etwas kompliziert,ich weiss.gibt es vielleicht eine andere möglichkeit wie man das klären könnte?

Titel: Re: Gewerbeschein für Ausländer
Beitrag von muffin1 am 05.10.2013 um 14:27:25
wenn du in deinem land arbeitest und lebst, brauchst du einen gewerbeschein und eine steuernummer aus deinem land. deutsche gewerbescheine werden m.m.n.nur an in deutschland ansässige personen ausgestellt.


Titel: Re: Gewerbeschein für Ausländer
Beitrag von grisu1000 am 05.10.2013 um 17:58:45

mirza schrieb am 05.10.2013 um 13:45:40:
,ich werde keine anderen einstellen.eigentlich ist es schon etwas kompliziert,


Ja das ist es.
Machst du dich selbständig und bleibst in Bulgarien als Personengesellschaft, so ist dein Sitz in Bulgarien. Damit wirst du keinen Gewerbeschein in Deutschland bekommen, da die Entscheidungen des Selbständigen in Bulgarien entschieden werden. Folglich Gewerbeanmeldung und Steuerpflicht in Bulgarien. Die Rechnungen müssen aus Bulgarien erstellt werden. Du darfst aber zu Dienstleistungszwecken jederzeit nach Deutschland einreisen.

Du kannst natürlich eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in (GmbH oder UG) Deutschland gründen und dich als Geschäftsführer einsetzen.Die Gesellschaft muss eine ladungsfähige Adresse in Deutschland haben. Damit kannst du dann Rechungen auf diese Adresse in Deutschland austellen und die GmbH wird als Gewerbe in der Gemeinde angemeldet.

Das ganze ist aber kompliziert (Buchführung, Steurpflicht usw.) und erfordert Fachwissen im Umgang mit einer Kapitalgesellschaft.

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