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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> wieder einreise nach ausweisung
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Beitrag begonnen von ahmet selcuk am 29.08.2013 um 16:26:19

Titel: wieder einreise nach ausweisung
Beitrag von ahmet selcuk am 29.08.2013 um 16:26:19
Sehr geehrte Damen und Herren ,

ich bin im jahre 2000 nach 47 und 48  a des ausl-G  nach ca 26 jahren aufenthalt in der BRD in die Türkei ausgewiesen worden .

weder wurde mir eine frist gesagt noch die vorher bewilligte freie ausreise der auslaenderbehoerde montabaur / Ww ermöglicht.

nun möchte ich wieder in die BRD zurück reisen.
welche vorraussetzungen benötige ich und wie sol ich meinen antrag formulieren um diese wiedereinreise durchzusetzen.

freue mich auf eine baldige auskunft

und verbleibe

Titel: Re: wieder einreise nach ausweisung
Beitrag von Nature am 29.08.2013 um 16:32:43
Zuerst einmal musst du einen Antrag auf nachträgliche Befristung der Sperrwirkung stellen. Früher war es noch so, dass vor einer Ausweisung nicht befristet werden musste. Die Sperrwirkung gilt also unbefristet.

Wenn einer Befristung der Sperrwirkung zugestimmt wird, musst du ein Visum beantragen wenn du dauerhaft in Deutschland bleiben möchtest.

Zu beachten sind ob eventuell offene Haftstrafen vorhanden sind.

Titel: Re: wieder einreise nach ausweisung
Beitrag von Runenwolf am 29.08.2013 um 16:40:11

Nature schrieb am 29.08.2013 um 16:32:43:
musst du ein Visum beantragen wenn du dauerhaft in Deutschland bleiben möchtest. 


Das Visum wird doch in jedem Fall benötigt, auch wenn er nur besuchweise nach Deutschland reisen möchte.

Titel: Re: wieder einreise nach ausweisung
Beitrag von Nature am 29.08.2013 um 17:13:44

Runenwolf schrieb am 29.08.2013 um 16:40:11:
Das Visum wird doch in jedem Fall benötigt, auch wenn er nur besuchweise nach Deutschland reisen möchte.



Das stimmt, aber der TS klang eher danach, als würde er wieder dauerhaft hier bleiben wollen.

Titel: Re: wieder einreise nach ausweisung
Beitrag von Runenwolf am 29.08.2013 um 17:24:13

Nature schrieb am 29.08.2013 um 17:13:44:
Das stimmt, aber der TS klang eher danach, als würde er wieder dauerhaft hier bleiben wollen. 


Egal ob dauerhaft oder nur zu Besuch, ein Visum muss er beantragen.

Falls er dauerhaft wieder nach Deutschland möchte, dann muss er - um das Visum zu bekommen - einen guten Grund haben, nach Deutschland zu kommen.

- minderjährige Kinder leben in Deutschland
- Frau lebt in Deutschland
- Heirat mit einer in Deutschland lebenden Person ist beabsichtigt
- Er hat einen entsprechenden hochqualifizierten Abschluss ...

Einfach nur "ich möchte wieder einreisen" reicht nicht aus.

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