i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Fragen zur Einbürgerung eines Palästinensers https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1377042287 Beitrag begonnen von ala am 21.08.2013 um 01:44:46 |
Titel: Fragen zur Einbürgerung eines Palästinensers Beitrag von ala am 21.08.2013 um 01:44:46
hallo,
ich bin Maschinenbau Student aus Gaza-streifen und hab den Reisepass Palästina Autonomie aus Gaza. ich lebe in Deutschland seit knapp 8 Jahren und wollte gerne fragen ob ich recht habe die Einbürgerung zu beantragen wenn Palästina als Staatenlos anerkannt wird oder als ungeklärt auch. können Sie mir ein Paar Tipps geben ob ich da was machen kann. ich bedanke mich sehr, |
Titel: Re: Fragen zur Einbürgerung eines Palästinensers Beitrag von schweitzer am 21.08.2013 um 07:41:21
Ich habe Dir einen eigenen thread eröffnet.
Es macht wenig Sinn und wird unübersichtlich, wenn man sich an einen längst abgehandelten thread, der fast 1 1/2 Jahre ruht hängt. - Zudem ist Deine Frage doch spezifisch anders als die in dem thread behandelte, in dem Du zunächst gepostet hattest. Bei uns gilt der Grundsatz: Eigene Frage = eigener thread. Ich denke, Du wirst nun hier bald auch Sachantworten bekommen. =schweitzer= |
Titel: Re: Fragen zur Einbürgerung eines Palästinensers Beitrag von Saxonicus am 21.08.2013 um 10:53:51
Mit einer AE als Student (§ 16) kann man nicht eingebürgert werden.
|
Titel: Re: Fragen zur Einbürgerung eines Palästinensers Beitrag von Ralf am 21.08.2013 um 21:32:15 ala schrieb am 21.08.2013 um 01:44:46:
Wenn, wie bei ausländischen Studenten üblich, eine AE nach § 16 AuenthG vorhanden ist, ist eine Einbürgerung derzeit überhaupt nicht möglich, das ist völlig unabhängig von der Problematik staatenlos/Palästinenser. Bei einer "besseren" AE wird es anders aussehen, sofern die sonstigen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind. Allerdings werden in Bayern und Sachsen Zeiten mit AE nach § 16 wiederum nicht angerechnet. Da Palästina kein von Deutschland anerkannter Staat ist, existiert aus deutscher Sicht auch keine paläs- tinensische Staatsangehörigkeit, welche für eine Einbürgerung aufgegeben werden müsste. Demnach kann der Inhaber eines palästinensischen Passes diesen bei einer Einbürgerung behalten, lediglich eine darin befindliche AE / NE würde ungültig gemacht werden, da Deutsche keine AE / NE haben können. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |