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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Als Staatenloser nach Deutschland
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Beitrag begonnen von planloser am 17.07.2013 um 12:52:54

Titel: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 17.07.2013 um 12:52:54
Nachdem die österreichischen Behörden mir aller Voraussicht nach endlich einen Fremdenpaß mit der Bezeichnung "staatenlos" ausstellen werden, stellt sich für mich die Frage was bei einem Umzug in die BRD passieren wird.

Lt. Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen - Staatenlosenübereinkommen Artikel 28 stellen die Vertragsstaaten  den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus.

Wenn ich mit meiner Ehefrau nach Deutschland übersiedle, dann ist mein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig, entweder durch eine AE nach § 28 AufenthG oder durch die "mitgenommene" EU-Aufenthaltskarte.

Auf wikipedia ist zu lesen:


Zitat:
Die Neuausstellung und Verlängerung erfolgt durch den Ausstellerstaat des bisherigen Ausweises. Wenn sich aber der Inhaber in einem anderen Staat niedergelassen hat und dort erlaubt lebt, geht die Zuständigkeit auf den neuen Aufnahmestaat über (sofern er Vertragsstaat des Staatenlosenübereinkommens ist). Dieser zieht den alten Reiseausweis für Staatenlose ein und sendet ihn entweder an den Ausstellerstaat zurück oder stempelt ihn ungültig.


Da ich in diesem Board schon gelesen habe, dass es ziemlich schwierig ist in Deutschland als Staatenloser anerkannt zu werden, frage ich mich wie da die Praxis aussehen kann?

Variante A: Ich gehe mit meinem österr. Fremdenpass zur ABH und bekomme unbürokratisch einen deutschen Reiseausweis für Staatenlose?

Variante B: Ich muss das gesamte Anerkennungsverfahren in Deutschland nochmals durchlaufen?

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 17.07.2013 um 14:07:38
Bist Du de facto oder de jure staatenlos?

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 17.07.2013 um 14:41:21
Hmm, spannende Frage, bei der ich keine klare Antwort geben kann, daher eine kurze Schilderung des "Falls", wobei kurz relativ ist:

Ich wurde in den 60er Jahren des letzen Jahrtausends als eheliches Kind einer Österreicherin und eines -damals noch- Jugoslawen geboren.

Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht sah damals vor, dass ehelich Kinder grundsätzlich die Staatsangehörigkeit des Vaters erhalten, nur wenn sie sonst staatenlos wären, die der Mutter.

Eine Behörde in Österreich stellte mir dann einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis aus, man ging davon aus, dass ich keinen Anspruch auf die jugoslawische Staatsangehörigkeit hatte.

Mein Vater wurde 1976 aus YU ausgebürgert und in weiterer Folge in Österreich eingebürgert.

1987 stellte die zuständige Behörde in Österreich rechtskräftig fest, dass die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises ein behördlicher Irrtum war, ich bei Geburt doch einen Anspruch auf die YU-Staatsangehörigkeit gehabt hätte.

Ich versuchte daraufhin bei der zuständigen AV der alten SFRJ eine Anerkennung als Staatsangehöriger zu erwirken, zuerst wurde ich monatelang hingehalten, dann musste ich diverse Unterlagen beibringen, verrhätnismässig hohe "Bearbeitungsgebühren" bezahlen, dann wurde endlich die Anfrage ans YU-Innenministerium weitergeleitet, wobei mir damals bereits erklärt wurde, dass die Eintragung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen hätte müssen (ich war Anfang 20), ausserdem durch die Ausbürgerung meines Vaters ohnehin unmöglich sei.

Die Bearbeitung dauerte so lange, bis es kein Jugoslawien mehr gab, ich wurde durch das alte Jugoslawien nie als Staatsangehöriger anerkannt oder registriert, angeblich ist heute seitens der YU bzw. Nachfolgestaaten-Behörden nicht mehr nachvollziehbar, dass ich jemals diesen Antrag eingebracht habe.

Mein Vater ist zufällig in Beograd im heutigen Serbien geboren, war aber bis zu seiner Ausbürgerung der Teilrepublik Kroatien zuzurechnen, er hatte auch einen "Heimatschein" aus Kroatien.

Von der Republik Kroatien habe ich eine Negativbescheinigung, weil mein Vater aber im heutigen Serbien geboren wurde und die Republik Serbien auch der völkerrechtliche Nachfolger des alten YU ist (Aussage stammt von der österr. ABH) brauche ich aber auch eine Negativbescheinigung aus Serbien, mir wird aber bei der SRB AV in Wien aber sogar die Antragstellung verweigert, das geht in der Zwischenzeit so weit, dass ich bei Versuchen der Vorsprache beim Konsulat mehr oder minder hinausgeworfen werde.

Ein Mitarbeiter der AV hat mir erklärt, dass ich sicher nicht Serbe sei, als "Beweis" hat er meinen Familiennamen einfach gegooglet, einmal mit der Suche auf Seiten mit der Länderkennung .rs und einmal mit .hr, bei .rs gibt es keine Treffer, bei .hr jede Menge (war mir aber bekannt).

Wie bin ich nun staatenlos? De facto oder de jure? Ich weiß es nicht, leider!

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 17.07.2013 um 15:20:14

planloser schrieb am 17.07.2013 um 14:41:21:
dass die Eintragung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen hätte müssen (ich war Anfang 20), 

Womit (wieder einmal) festgestellt wäre, daß die Versäumnisse und Nachlässigkeiten der Eltern, ihren Kindern irgendwann einmal vor die Füße fallen, sich dann oft nicht mehr regeln lassen und für viel Ärger und Verdruss sorgen. Ganz abgesehen von den Kosten, die durchaus zu vermeiden gewesen wären.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Greenarrow am 17.07.2013 um 15:24:20
Wie wäre es mit Anwalt einschalten ?

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 17.07.2013 um 15:50:35

Greenarrow schrieb am 17.07.2013 um 15:24:20:
Wie wäre es mit Anwalt einschalten ?


In Serbien?

In Österreich wurde der ganze Vorgang durch die Volksanwaltschaft geprüft, Ergebnis: Alles okay, wenn eine Behörde sich irrt, dann kann der Irrtum -wie bei mir- auch Jahrzehnte später einfach revidiert werden, die Rechtsfolgen für den Bürger sind egal. Nachdem ich seit Jahren die Spitzen der österr. Innenpolitik mit dem Wahnsinn dieser Gesetzeslage konfrontiere -teils unterstützt durch Medien und OppositionspolitikerInnnen- wird in der kommenden Änderung zum Staatsbürgerschaftsgesetz endlich eine gesetzliche Regelung für die solche Fälle verankert (ähnlich dem § 3 Abs. 2 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes), Ironie des Schicksals: Für mich änderst sich aus diversen Gründen nichts, nach derzeitigem Stand der Dinge kann ich in Österreich 2019 um Einbürgerung ansuchen, nachdem meines Erachtens die Republik Österreich nicht besonders nett mit mir umgegangen ist -ursächlich für diese ganze Situation ist die fälschliche Ausstellung eines österr. Staatsbürgerschaftsnachweises, wenn die Behörde das nicht gemacht hätte, hätten meine Eltern gewußt, dass ich nicht Österreicher bin und ich wäre mit meinem Vater als damals noch minderjähriges Kind miteingebürgert worden- lege ich in der Zwischenzeit keinen besonders großen Wert mehr darauf Österreicher zu werden. Dieser Wahnsinn begleitet mich seit nunmehr 26 Jahren, langsam wird es unterträglich. (zB seit 26 Jahren keine Möglichkeit legal aus Österreich aus- und in ein anderes Land einzureisen)

Serbien: Ich habe mit einem deutschsprachigen Anwalt in Beograd telefoniert, er meinte, dass es de facto unmöglich sei mit diesem Hintergrund einen Negativbescheid durch das serbische Innenministerium zu bekommen.

@ Saxonicus: Ja und nein, einerseits hätte mein Vater natürlich bei der jugoslawischen AV meine Geburt melden sollen, andererseits ist es auch paradox, dass österr. Behörden nach mehr als 20 Jahren ein von ihnen ausgestelltes Dokument als ungültig erklären.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 17.07.2013 um 16:12:35

planloser schrieb am 17.07.2013 um 14:41:21:
Wie bin ich nun staatenlos? De facto oder de jure?


schwierig.

De jure staatenlos wärst Du, wenn Du beim Zusammenbruch Jugoslawiens tatsächlich dessen Staatnagehörigkeit nicht (mehr) gehabt hast  und die Staatsangehörigkeit dann auch nicht auf einen Nachfolgestaat übergeganen ist (um das nachzuvollziehen müsste man jeweils die geltenden Bestimmungen in der damaligen Zeit kennen). Ansonsten wärst Du de facto staatenlos.

Hintergrund meiner Frage war, dass - sollte die dt. ABH die österreichische Anerkennung nicht ohne weiteres übernehmen - Du in Deutschland nur als de jure Staatenloser vom Abkommen profitieren kannst. Als de facto Staatenloser (also theoretisch mit Sta. aber ohne Rechte) könntest Du in Deutschland keinen Reiseausweis für Staatenlose beanspruchen.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 17.07.2013 um 16:19:33
Danke, das habe ich befürchtet, und so lange die Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist, kann ich auch nicht eingebürgert werden, das ist auch klar.

Das wird sich wohl äußerst langwierig und teuer (Anwalt in DE, Anwalt in Serbien) werden, aber ich kann es nicht ändern, da muss ich wohl oder übel durch.

Trotzdem werde ich mit meiner Frau nach Deutschland gehen, auch wenn es dann mit der Reisefreiheit mangels Reisedokuments wohl wieder vorbei sein wird, wenigstens gibt es in DE Meer.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 17.07.2013 um 20:48:53
mit deinem Thema kenne ich mich nicht all zu gut aus... aber was dein Problem mit EX-YU angeht... etwas besser...

Vorab aber mal ein paar Fragen an dich...

Wann ist dein Vater geboren?

Wann ist dein Opa (Väterlicher seits) geboren? exaktes Datum!

Wo ist dein Opa (Väterlicher seits) geboren? Bitte so genau wie möglich, frage deinen Vater er soll dir auf der Karte aufzeigen, wenn sich dieser Ort in Kroatien befindet! Vielleicht mit der Angabe von Kilometern von einer jetzigen kroatischen Groß Stadt?

Falls diese Stadt im jetzigen Kroatien liegt?!

Welcher Konfession gehört dein Vater an und auch dein OPA.

Ich weiß ich nerve, aber es gibt eine Chance den kroatischen Pass bzw. Staatsangehörigkeit zu bekommen. Sollten sich deine Antworten in der Konstellation so ergeben, werde ich den Weg zeigen...

Sollte es du anrecht auf die kroatische Staatsbürgerschaft haben, wärst du zu mindestens schon mal EU-Bürger, falls dir das irgendwie weiterhilft, versuche die Fragen zu beantworten...

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 17.07.2013 um 21:02:48

planloser schrieb am 17.07.2013 um 14:41:21:
wobei mir damals bereits erklärt wurde, dass die Eintragung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen hätte müssen (ich war Anfang 20)


ist irrelevant.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 17.07.2013 um 22:07:10

Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
mit deinem Thema kenne ich mich nicht all zu gut aus... aber was dein Problem mit EX-YU angeht... etwas besser...

Vorab aber mal ein paar Fragen an dich...

Wann ist dein Vater geboren?



02.01.1941



Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Wann ist dein Opa (Väterlicher seits) geboren? exaktes Datum!


Keine Ahnung, ich kann aber versuchen das rauszufinden, meine Tante -seine Tochter- lebt noch, vielleicht weiß sie das.


Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Wo ist dein Opa (Väterlicher seits) geboren? Bitte so genau wie möglich, frage deinen Vater er soll dir auf der Karte aufzeigen, wenn sich dieser Ort in Kroatien befindet! Vielleicht mit der Angabe von Kilometern von einer jetzigen kroatischen Groß Stadt?

Falls diese Stadt im jetzigen Kroatien liegt?!



Zadvarje, circa 25 km von Split entfernt, in dem Dorf hat geschätzt die Hälfte der Bevölkerung den gleichen Familiennamen wie ich, an der dalamtinischen Küste gibt es unzählige Leute, mit denen ich irgendwie verwandt bin, aber ich habe zu meinem Vater seit Mitte der 90er Jahre keinen Kontakt mehr gehabt und ausserdem ist er 2003 gestorben. Mit meiner Familie in Kroatien habe ich seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr, als sich meine Eltern 1980 scheiden ließen, brach der Kontakt leider ab.


Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Welcher Konfession gehört dein Vater an und auch dein OPA.


Beide römisch-katholisch


Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Ich weiß ich nerve, aber es gibt eine Chance den kroatischen Pass bzw. Staatsangehörigkeit zu bekommen. Sollten sich deine Antworten in der Konstellation so ergeben, werde ich den Weg zeigen...


Danke im Voraus für deine Bemühungen


Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Sollte es du anrecht auf die kroatische Staatsbürgerschaft haben, wärst du zu mindestens schon mal EU-Bürger, falls dir das irgendwie weiterhilft, versuche die Fragen zu beantworten...


Das wäre genial, alles ist besser als ein Leben ohne Staatsanbürgerschaft.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 17.07.2013 um 22:41:35
Dein Opa ist kroate, du musst dir irgendwie eine Geburtsurkunde von deinem Opa besorgen, dein Opa hatte u.a. die österreichisch ungarische Staatsbürgerschaft., kroatische und danach die Jugoslavische... die Geburtsurkunde bekommst du in Zadvarje (kenne ich übrigens)...

Was wichtig ist, sehr wichtig, das Ihr die Kirche von Zadvarje (es gibt mehrere) findet. Es gibt kleine Dörfer, teils mit 120 Einwohnern die zu Zadvarje gehören, aber jedes Dorf hat seine eigene Kirche! Taufschein besorgen! Die Behörden in Kroatien glauben den Priestern mehr, als den eigenen Standesbeamten. Versuche von dem Priester alle Unterlagen zu bekommen, Taufe, Konfirmation, Jugendweihe... Die mussten damals die Nationalität auf diesen Dokumenten eintragen. Das ist Beweis genug.

Somit kannst du nachweisen, das dein Vater kroate ist. Definitiv.   Egal wo er geboren ist. Dein Vater lässt seine Staatsangehörigkeit seitens der kroaten bestätigen. Er muss "keine" Einbürgerung beantragen. Und auch wenn, mittlerweile gehört Kroatien zu EU, somit verliert er seine Rechte in Österreich nicht. Er muss aber keine Einbürgerung beantragen, nur eine Feststellung. Aber er braucht diese Unterlagen.

Was noch weiter helfen würde, wenn du deinen Vater fragst wo er getauft, Jugendweihe bzw. Konformation erhalten hat. Das würde das ganze auch beschleunigen. Auch wenn es in Serbien war, teile des heutigen Serbien (Srijeme) gehörten zu Kroatien bis 1945... Damit könnte er zu 111% beweisen, das er Kroate ist.

Das ist auch nicht teuer, der Antrag liegt bei knapp 70,-€.

Dein Vater ist definitiv kroate!

Das er von den Jugos... ausgebürgert wurde... ist irrelevant... interessiert die kroaten soviel, wie dich, ob es am 01.07.2034 regnet oder die Sonne scheint...

Anders hast du keine Chance!

Aber der Reihe nach, zuerst den Vater seinen Part erledigen lassen. Und dann deinen. Anders rum oder gleichzeitig... Problematisch


Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 17.07.2013 um 22:44:05

Danke schrieb am 17.07.2013 um 22:41:35:
Dein Opa ist kroate, du musst dir irgendwie eine Geburtsurkunde von deinem Opa besorgen, dein Opa hatte u.a. die österreichisch ungarische Staatsbürgerschaft., kroatische und danach die Jugoslavische... die Geburtsurkunde bekommst du in Zadvarje 

In Deutschland ist es ja relativ einfach, Personenstandsurkunden bei den Standesämtern anzufordern, sofern das Ereignis nicht vor 1876 (solange gibt es Standesämter) stattgefunden hat. Ob das  in Kroatien ebenso ist, weiß ich allerdings nicht.

Aber wie heißt es so treffend: Versuch macht kluch !

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 17.07.2013 um 22:53:51
Standesämter sind schon was tolles in Deutschland...

in Kroatien gibt es aber ein ungeschriebenes Gesetz und dieses Gesetz wird von der Kirche diktiert...

wenn die auf Ihrem Taufschein als Nationalität Kroate schreiben (und eins kann ich dir mit Sicherheit sagen, das die das gemacht haben), dann ist derjenige Kroate!

hört sich ein bisschen abgedroschen an, ist aber so...

Die Kriterien haben sich verschärft in Kroatien, wegen der Staatsangehörigkeit...

Man muss den Stammbaum nachweisen...

Ich bin selbst dran meinen zusammen zu stellen, weil ich die kroatische Staatsbürgerschaft wieder haben will... Und musste den gleichen Weg einschlagen...

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 17.07.2013 um 22:56:22
die unterscheiden dort immer noch zwischen Nationalität und Staatsbürgerschaft... keine Ahnung... aber es ist so...

Meine Frau bekommt jedes Mal bei der Beantragung des neuen Passes... ein Formular in die Hand gedrückt... erstes Feld "Staatsangehörigkeit"... zweites Feld "Nationalität"!!!!!

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von erne am 17.07.2013 um 23:01:09

Danke schrieb am 17.07.2013 um 22:41:35:
zuerst den Vater seinen Part erledigen lassen.


du liest schon, was der TS schreibt?

planloser schrieb am 17.07.2013 um 22:07:10:
ausserdem ist er 2003 gestorben. 




Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 17.07.2013 um 23:52:51

erne schrieb am 17.07.2013 um 23:01:09:
ausserdem ist er 2003 gestorben


Sorry übersehen...

Trotzdem, bleibt es beim alten... Die Unterlagen vom Opa... Und auch die Unterlagen von deinem Papa....


planloser schrieb am 17.07.2013 um 22:07:10:
Keine Ahnung, ich kann aber versuchen das rauszufinden, meine Tante -seine Tochter- lebt noch, vielleicht weiß sie das.


Du musst es herausbekommen!

Ein Weg wäre auch über Belgrad. In der Geburtsurkunde deines Vaters, sind die Daten deines Opas aufgeführt! Mit den Daten kommst du weiter in dem Geb.-Ort deines Opas.

Dein Vater musste bei seiner Einbürgerung in Österreich seine Geburtsurkunde einreichen. Aus der könntest du auch die Daten deines Opas in Erfahrung bringen. 

Versuche eine Kopie zu bekommen, seitens der österreichischen Behörden. "Alte Jugoslawische" Geburtsscheine hatten auch zwei Felder. 1. Feld Staatsangehörigkeit und 2. Feld Nationalität... Das würde dir sehr weiter helfen...

Damit könntest du den Kreislauf schließen.


Danke schrieb am 17.07.2013 um 22:41:35:
Was noch weiter helfen würde, wenn du deinen Vater fragst wo er getauft, Jugendweihe bzw. Konformation erhalten hat. Das würde das ganze auch beschleunigen. Auch wenn es in Serbien war, teile des heutigen Serbien (Srijeme) gehörten zu Kroatien bis 1945... Damit könnte er zu 111% beweisen, das er Kroate ist.


Das hat sich dann ja auch leider erledigt.

Ohne die lebenden Verwandten wirst du an die Daten nicht rankommen können.

Wenn deine Eltern in Österreich geheiratet haben (rK)... versuche es in der Kirche, wo die Trauung vollzogen wurde... ob er nicht da Unterlagen einreichen musste, aus Kroatien von der rK Kirche aus Kroatien... das er getauft ist. usw.

Versuche es im Standesamt bei euch in Österreich, die Unterlagen die dein Vater eingereicht hat, welche Behörde die in EX-YU ausgestellt hat...

Versuche es in der Ausländerbehörde, bei der ersten Einreise in Österreich, musste er ja auch eintragen, "Adresse"  in der Heimat...

Ein Versuch ist es Wert, vom Flughafen Split sind es gerade mal 40 bis 50 Kilometer, Autobahn Sestanovac abfahren und Richtung Makarska.

Aber das wichtigste ist dein Opa! Da dein Vater in Serbien z.Z. des zweiten Weltkriegs geboren ist. Werden dir die Kroaten nur mit handfesten Beweisen, die Staatsangehörigkeit in die Hand drücken. Die Serben haben dir ja auch schon erklärt, das du bzw. dein verstorbener Vater keine Serben seit. Dem kroatischen Sachbearbeiter wird es halt eben auch schwer fallen, das ganze nach zu vollziehen, warum ein Kroate im Zeitraum von 1940 bis 1945 sein Kind in Belgrad zur Welt kommen lässt. Deshalb ist dein Opa das wichtigste Teil, in dem Dreier (Opa, Vater u. Enkel) Puzzle...

Beim recherchieren meiner Vorfahren, hatten die Priester noch die Unterlagen aus 17XX....

Musste ich genauso machen und habe alles zusammen bekommen.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 18.07.2013 um 10:07:00
Ich werde versuchen so viele Unterlagen als möglich zu sammeln, allerdings gibt es von meinem Vater nichts mehr, ich habe keine Ahnung was damit nach seinem Tod passiert ist. Bleibt die Geburtsurkunde meiner Tante (Schwester meines Vaters), damit sollte ich zumindest die genauen Daten meines Großvaters beschaffen können. Leider ist es in Österreich nicht möglich in Behördenakte anderer Personen Einsicht zu bekommen, daher scheidet die Variante der Kopien aus Behördenakten aus, und Kirche geht auch nicht, da meine Eltern nur standesamtlich geheiratet haben.

Am kroatischen Konsulat in Wien hat man mir allerdings erklärt, dass -selbst wenn ich alle Unterlagen beibringe- es da noch ein Interview gibt, bei dem ich erklären muss warum ich dem kroatischen Volk angehöre, der Konsultsmitarbeiter hat gemeint, dass ich spätestens daran scheitern würde. (Keine Kenntnisse der Landessprache, keine Kontakte nach Kroatien etc.)

Ich werde es aber trotzdem ein letztes Mal versuchen (insgesamt habe ich wohl schon über hundert Mal bei serbischen und kroatischen AVs versucht eine Klärung zu erreichen), im Moment bin ich aber hauptsächlich mit den österreichischen Ausländerbehörden beschäftigt, die Ausstellung eines Fremdenpasses ist in diesem Land ein monströser Verwaltungsakt, leider hat jede Behörde sechs Monate Zeit irgendeinen Handgriff zu machen (und dieser Zeitrahmen wird auch ausgenutzt), im Moment warte ich auf die EU-Aufenthaltskarte, wobei österreichische ABHs mit dem Unionsrecht ziemlich auf Kriegsfuß stehen, teils muss man den Mitarbeitern erst erklären auf welcher Rechtsgrundlage irgendetwas basiert.

Wenn es Neuigkeiten gibt werde ich mich zu Wort melden.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 18.07.2013 um 10:38:03

planloser schrieb am 18.07.2013 um 10:07:00:
Ich werde versuchen so viele Unterlagen als möglich zu sammeln, allerdings gibt es von meinem Vater nichts mehr, ich habe keine Ahnung was damit nach seinem Tod passiert ist.

Es sollte nicht allzu schwierig sein, diese Dokumente bei den infragekommenden Standesämtern anzufordern.


Zitat:
Bleibt die Geburtsurkunde meiner Tante (Schwester meines Vaters), damit sollte ich zumindest die genauen Daten meines Großvaters beschaffen können. Leider ist es in Österreich nicht möglich in Behördenakte anderer Personen Einsicht zu bekommen, daher scheidet die Variante der Kopien aus Behördenakten aus, und Kirche geht auch nicht, da meine Eltern nur standesamtlich geheiratet haben.

Ich glaube kaum, daß man Dir die Kopien der Dokumente Deines Großvaters verweigern wird.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 18.07.2013 um 10:50:19
das was du schreibst... kann ich nachvollziehen... Fakt ist aber das dein Opa KROATE war... dementsprechend ist es auch dein Vater...

Mit der Gefahr das ich mich wiederhole... das dein Vater in Belgrad geboren ist, ist eine sehr große Hürde... in Kombination mit dem Geb-Datum... eine sehr hohe Hürde...

Dein Opa war wahrscheinlich bei den Partisanen oder Kriegsgefangener... Auf jeden Fall ist es ein großer Stein, den du erstmal zermahlen musst...


planloser schrieb am 18.07.2013 um 10:07:00:
Am kroatischen Konsulat in Wien hat man mir allerdings erklärt, dass -selbst wenn ich alle Unterlagen beibringe- es da noch ein Interview gibt, bei dem ich erklären muss warum ich dem kroatischen Volk angehöre, der Konsultsmitarbeiter hat gemeint, dass ich spätestens daran scheitern würde. (Keine Kenntnisse der Landessprache, keine Kontakte nach Kroatien etc.)


Ist irrelevant... in Kroatien wird unterschieden zwischen der Staatsangehörigkeit und der Nationalität... Bsp. Serbisch/Orthodoxer Mensch in Kroatien geboren... Ist Staatsbürger von Kroatien von der Nationalität schreibt er Serbe in den Karton...

Dein Opa war Kroate in beiden Fällen. Du musst weder kroatisch sprechen können noch wissen wo die Hauptstadt ist oder wie die Flagge aussieht. Du wirst NICHT eingebürgert! Bei dir wird die Staatsangehörigkeit festgestellt... Utvrđivanje hrvatskog državljanstva!!

Auf dem Karton müsstest du schon drauf schreiben das es dich glücklich machen würde, Staatsbürger zu sein des Landes deiner Vorfahren... "immer noch besser als Staatenlos" wird nicht gerne gesehen...


Lass dich nicht abwimmeln. Ferner kannst du nach Zagreb fahren in die Heinzelovu Cestu... Da ist das Amt was sich mit Staatsangehörigkeit befasst... Aber nur mit den Unterlagen auftauchen, sonst hat es keinen Sinn...Da kann man OHNE Termin vorbeikommen.

Es gibt ca. 2.000.000 kroatische Staatsbürger in Südamerika... welche die Staatsbürgerschaft bekommen haben... weil Ur- oder UR-UR Opa aus Kroatien stammen. Alle hatten nur Nachweise über die kroatische rK Kirche... Die wissen nicht einmal wo Kroatien liegt... der kroatische Pass ist aber interessant, außer den USA... VISA Freie Einreise...

Die Typen die hier im Konsulat/Botschaft in der BRD arbeiten sind "auch" nicht die hellsten... wenn es um das Thema geht...

Belgrad wäre ein Anlaufpunkt (Geburtsschein deines Vaters), wenn Österreich sich querstellt. Konsulat oder Botschaft kannst du vergessen, du musst hinfahren..!

Wo ist deine Tante (Väterlich) geboren??

In Zadvarje hast du mehrere Kirchen, da die Gemeinden sehr klein sind. Und es im Jahr meistens gerade mal 12 bis 20 Geburten gab... Würde ich dir empfehlen da hin zu fahren die Kirchen ab zu klappern. Die Pfarrer sind sehr hilfsbereit... du kannst die Jahre eingrenzen von 1890 bis 1920... das was Sinn macht... Wenn du den Namen deines UR-Opa über deine Verwandschaft herausbekommst... Ist die Sache schon erledigt...

Entschuldige nochmals das ich das übersehen habe mit dem Tod deines Vaters...

Wo ist dein Vater beerdigt in Kroatien oder in Österreich?

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 18.07.2013 um 11:16:34
Mein Großvater ist 1945 am Ende des Krieges ums Leben gekommen, die genauen Umstände (Partizan oder Ustasa) sind mir nicht bekannt. Sein Geburtsjahr kann ich auf die Jahre 1900 - 1916 einschränken, der Name ist mir bekannt, aber das sollte sich mit der Geburtsurkunde meiner Tante ohnehin genau herausfinden lassen.

Meine Tante ist in Zagreb geboren, dort hat mein Vater auch bis zu dem Zeitpunkt, an dem meine Großmutter mit den beiden Kindern nach Österreich gegangen ist, gelebt.

Mein Vater ist in Österreich beerdigt.

Ich werde mal mit meiner Tante reden, die müsste da noch ein bisschen mehr wissen.

Wenn ich nach meinem Familiennamen in Kroatien google, dann sind da jede Menge Leute zu finden, an einigen wenige kann ich mich noch aus meiner Kindheit erinnern, ich werde mal versuchen mit denen Kontakt aufzunehmen, vielleicht kann mir da wer helfen.

@Saxonicus: Doch verweigert man, ich habe schon über einen Anwalt versucht Einblick in die Einbürgerungsunterlagen meines Vaters zu bekommen -dort wäre nämlich auch eine Kopie der Domovnica (Heimatschein) aus der ehemaligen Teilrepublik Kroatien zu finden- , keine Chance, Amtsgeheimnis und Datenschutz.

Und Standesämter gab es zur Zeitpunkt der Geburt meines Vaters nicht, die Geburt wurde in Kirchen eingetragen, ich habe aber nicht die geringste Ahnung welche Kirche in Beograd die Geburt meines Vaters bescheinigt hat, Beograd ist groß und ob es die Kirche heute noch gibt (römisch katholische Kirchen sind in Serbien nicht sooooo beliebt) ist fraglich.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 18.07.2013 um 12:26:21

planloser schrieb am 18.07.2013 um 11:16:34:
Meine Tante ist in Zagreb geboren, dort hat mein Vater auch bis zu dem Zeitpunkt, an dem meine Großmutter mit den beiden Kindern nach Österreich gegangen ist, gelebt.


Bravo. Du weißt doch mehr...

Dein Opa war wahrscheinlich Ustasa oder Domobran! Kein Familien Angehöriger der Partisanen ist als Gastarbeiter weg gezogen... Die hatten sehr guten Pensionen, die hatten es nicht nötig! Es sei den deine Oma war Deutsche oder Österreicherin...

In Zagreb, in der Stadtverwaltung werden die Unterlagen deines Vaters haben. Komplette Daten. Im ehemaligen Jugoslawien war es Pflicht, wenn man sich amtlich eintragen lässt oder anderweitig. Den Vaters Namen und Vornamen mit ein zu tragen und auch alle anderen Daten. Darauf hin wirst du die Daten deines Opas finden. Du wirst Sie auch finden über den Datensatz deiner Tante. Wird aus Ihrer Geburtsurkunde hervorgehen.

Deine Tante und der Rest deiner Familie (Väterlicher Seits) sind Kroaten und du sollst es nicht sein! Das wäre genauso, als wenn man versuchen würde zu beweisen, das ein Elefant eine Maus zur Welt gebracht hat.

Du bist durch und durch Kroate, das klingt zwar etwas Nationalistisch... Aber Zdravje und die Gegend Nord- Nordöstlich.. da gibt es keinen einzigen Serben (und wenn, dann zugeheiratet)... die kannst du an den Fingern abzählen.

Du musst nur das Zeug von den Priestern vorzeigen! An den kommst du nicht vorbei.


Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 18.07.2013 um 12:53:11
Deine Vermutung ist richtig, meine Großmutter ist aus dem ehemaligen YU weggezogen, weil sie Svabica war -und das war nach dem 2. Weltkrieg im ehemaligen YU nicht soooo toll, so viel ich weiß war mein Großvater allerdings das "schwarze Schaf" der Familie, einerseits schon weil er eine Svabica geheiratet hat und andererseits hat er offensichtlich im 2. Weltkrieg auf der "falschen" Seite gekämpft, seine Brüder bzw. Neffen waren alle hochdekorierte Partizanen, das reichte im alten YU für ein angenehmes Leben. Ein Cousin meines Vaters war Polizeichef von Makarska, ein anderer jugoslawischer Mitlitärattache im Libanon usw.

Und ja, ich bin sicher ethnisch eher Kroate als alles andere, ich war in meiner Kindheit oft mit meinem Vater im alten YU, fast alle Verwandten leben in Dalmatien zwischen Split und Makarska, einige in Zagreb. Ausserdem kann ich mich noch erinnern, dass mir immer gesagt wurde die Landessprache heisst hrvatskosrpski  und nicht srpskohrvatski, und der Sohn einer Cousine meines Vaters wurde sogar Hrvoje getauft. Die Familie stammt aus Zadvarje, somit sind meine Verwandten alle Kroaten, wobei sie selbst immer auf Dalmatiner bestanden haben.

Macht es eigentlich Sinn einen Anwalt in Kroatien (Zagreb?) mit der Sache zu beschäftigen?

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 18.07.2013 um 13:12:16

planloser schrieb am 18.07.2013 um 12:53:11:
Macht es eigentlich Sinn einen Anwalt in Kroatien (Zagreb?) mit der Sache zu beschäftigen?


no chance.

du musst da ran!

deine Oma, Deutsche, deine Mama Österreicherin und du Staatenlos... Und "die" Reden von Demokratie, Recht und Ordnung... Irgendwas läuft schief...

du wirst es nicht einfach haben... Bei deinem Vater wirst du komplett auf Granit stoßen, was die Priester angeht. Es stand Gefängnis mit mehrjähriger Haftstrafe auf Taufe, Kommunion usw. nach 1945 bis in die späten 70er... Wenn dein Vater überhaupt getauft usw. ist... müsste mein deiner OMA den Friedensnobelpreis verleihen, als allein erziehende im ehem. Jugoslawien.

Konzentriere dich ausschließlich auf dein Opa. Bei deinem Vater müsste man rekonstruieren wo, wann er getauft usw. ist. Bei deinem Opa ausschließlich Zdravje.

und das eine Srijeme- oder Slavonen Deutsche in der damaligen Zeit nach Dalmatien zog mit Ihren Kindern. Läuft genauso gegen Null.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 18.07.2013 um 13:21:24
Die Großmutter stammte aus Osijek, hatte sogar einen deutschen Familiennamen (Schmidt), ihr Vater stammte aus Österreich, ihre Mutter aus Ungarn, frag mich bitte nicht wie die nach Osijek gekommen sind.

Ich werde versuchen meine Abstammung zu belegen, nochmals versuchen Kopien der Unterlangen meines Vaters von diversen österreichischen Ämtern zu bekommen (eventuell vom Standesamt, bei dem meine Eltern geheiratet haben), im Geburtsort meines Großvaters sollte das nicht so problematisch sein, dort heisst ohnehin jeder Zweite so wie ich.  ;)

Ich muss jetzt nur noch auf die Ausstellung eines Fremdenpasses warten, weil sonst kann ich nicht nach Kroatien fahren und das klären, aber angeblich passiert das noch dieses Jahr (bei österr. Behörden hat man es nicht soooooo eilig mit solchen Dingen).

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von planloser am 18.07.2013 um 13:40:59
Wie geil ist das denn? Ich habe über google die zweite Frau meines Vaters -zu der ich nie Kontakt hatte- gefunden und sie einfach mal angerufen, jetzt kommt der Hammer!

Sie hat alle Originaldokumente meines Vaters noch, angefangen vom Taufschein bzw. Geburtsurkunde bis zur Domovnica, ich kann mir das ganze Zeug nächste Woche abholen.

Titel: Re: Als Staatenloser nach Deutschland
Beitrag von Danke am 18.07.2013 um 13:45:24
herzlichen Glückwunsch... Sie sind soeben EU-Bürger geworden... 

Trotzdem vergiss die Konsulate, du musst nach ZG... um alles Dingfest zu machen!

Mit dem Pass und deinem Vor Aufenthalt in Österreich, kannst du dich bei den Österreichern einbürgern... Ohne die Ausbürgerung in Kroatien...

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