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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
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Beitrag begonnen von lottchen am 14.06.2013 um 09:44:40

Titel: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von lottchen am 14.06.2013 um 09:44:40
Hallöchen,

ich frage hier mal für eine Landsfrau meines Mannes (Nicht-EU-Ausland):
Sie lebte jahrelang in D zusammen mit ihren deutschen Mann. Er ist vor einigen Jahren gestorben. Sie hat keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, kann sich aber unbegrenzt in Deutschland aufhalten (was für mich heißt, sie hat wohl eine NE?, aber die genaue Information, was Sie für einen Aufkleber im Paß hat bekomme ich erst noch). Nach dem Tod ihres Mannes ist sie irgendwann zurück in ihr Heimatland gegangen und lebt dort bereits seit 2004 wieder. Zwischendurch ist ihr Paß abgelaufen und sie hat einen neuen bekommen (den alten hat sie auch noch). Sie möchte nun gern mal wieder nach D fliegen (ob nur zu Besuch oder für länger/immer weiß ich nicht, dürfte auch unwichtig sein).
Ist es richtig, dass sie für die Einreise nach D wieder ein Visum benötigt (+ Einladung, Verpflichtungserklärung usw.) und sie dann erst in D ihre NE in den neuen Paß übertragen lassen kann?

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Lisa2013 am 14.06.2013 um 09:56:06
Wenn sie seit 2004 in ihrem Heimatland lebt, ist die NE erloschen.
Sie kann die NE nicht in ihren neuen Pass übertragen lassen!

Geltungsdauer ist abegelaufen!
Sie war mehr als 6 Jahre lang nicht in Deutschland! Siehe
§51 Aufenthaltsgesetz

Sie kann Besuchervisum beantragen! Mit VE und Einladung.

Welches Land?

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 14.06.2013 um 09:57:43

Lisa2014 schrieb am 14.06.2013 um 09:56:06:
Wenn sie seit 2004 in ihrem Heimatland lebt, ist die NE erloschen.

nicht zwangsläufig.

Ihre NE ist nicht erloschen, sofern sie 15 Jahre in Deutschland gelebt hat und der LU bei der Ausreise gesichert war und es immer noch ist - § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG. Sollte das der Fall sein, kann die ABH des letzten Wohnortes eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Damit und mit den beiden Pässen wäre die Einreise nach DE auch ohne Visum möglich.

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Runenwolf am 14.06.2013 um 10:00:54

lottchen schrieb am 14.06.2013 um 09:44:40:
Sie hat keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, kann sich aber unbegrenzt in Deutschland aufhalten (was für mich heißt, sie hat wohl eine NE?, aber die genaue Information, was Sie für einen Aufkleber im Paß hat bekomme ich erst noch). 


Das ist ganz wichtig. Hat sie eine NE oder nicht?


lottchen schrieb am 14.06.2013 um 09:44:40:
Nach dem Tod ihres Mannes ist sie irgendwann zurück in ihr Heimatland gegangen und lebt dort bereits seit 2004 wieder. 


Sie lebt also seit ca. 9 Jahren im Ausland.

Dann kann die NE unter Umständen auch erloschen sein.

§ 51 AufenthG sagt folgendes:
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. ....  Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

Der Übersichtlichkeit halber habe ich die Passagen, die nicht auf die Frau zutreffen nicht zitiert.

Sie muss sich also bis zur Ausreise im Jahr 2004 mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Dann ist die NE unter bestimmten Voraussetzungen nicht erloschen. Wichtig ist dabei die Sicherstellung des Lebensunterhaltes. Eine Bescheinigung über das Nichterlöschen hat sie sich ja bestimmt nicht ausstellen lassen.



lottchen schrieb am 14.06.2013 um 09:44:40:
Ist es richtig, dass sie für die Einreise nach D wieder ein Visum benötigt (+ Einladung, Verpflichtungserklärung usw.) und sie dann erst in D ihre NE in den neuen Paß übertragen lassen kann? 


Die NE kann nur dann übertragen werden, wenn sie nicht erloschen ist. Es kann also sein, dass sie nur noch zu Besuch nach Deutschland kommen kann und dann wieder ausreisen muss. Das kann sie nur mit der ABH klären.

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von lottchen am 14.06.2013 um 10:37:23
Ich sehe schon, wie befürchtet brauche ich da ein paar mehr Informationen um eine korrekte Antwort geben zu können. Mein Mann kennt die Frau auch nur flüchtig, aber da er ein hilfsbereiter Mensch ist hat er versprochen mal nachzufragen, ob ich dazu was rausfinden kann. Und da ich auch ein hilfsbereiter Mensch bin versuche ich das auch....
Ich melde mich wieder, wenn ich mehr Detaile habe. Also weiß, wie lange sie in D gelebt hat und was in ihrem Paß zum Aufenthalt steht. Ist noch eine Information nötig, nach der ich fragen lassen muss? 

*


schrieb am 14.06.2013 um 09:57:43:
und der LU bei der Ausreise gesichert war und es immer noch ist


Wie weist man sowas nach? Aus dem Ausland? Sind ja auch 2 verschiedene Sachen: "gesichert war" ist sicher ein Problem und für "gesichert ist" reicht ein Guthaben auf der Bank im Ausland oder was wird da benötigt?


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Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 14.06.2013 um 10:44:57

lottchen schrieb am 14.06.2013 um 10:40:10:
"gesichert war" ist sicher ein Problem

zumindest dann nicht, wenn zum Zeitpunkt der Ausreise keine Sozialleistungen bezogen wurden.


lottchen schrieb am 14.06.2013 um 10:40:10:
"gesichert ist" reicht ein Guthaben auf der Bank im Ausland oder was wird da benötigt? 

Der LU muss nachhaltig gesichert sein, d.h. entweder durch eine VE oder andere regelmäßige Einkommensquellen (z.B. Rente).

Wobei mir gerade einfällt, wenn die Ausreise noch 2004 war, ist die NE schon nach § 44 Abs. 1, 1a AuslG eventuell schon längst erloschen weil die Rechtslage seinerzeit restriktiver war!

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von lottchen am 30.06.2013 um 22:58:24
Habe neue Informationen zu diesem Fall, wenn auch nicht alle, die ich wollte  :wand:

In ihrem alten Paß steht "Aufenthaltserlaubnis für Bundesrepublik Deutschland, gültig bis unbefristet". Ausgestellt wurde das Ganze im November 1999 in Berlin.

Ich habe dreimal nachgefragt, ob da nicht irgendein Gesetz, ein Paragraph steht. Angeblich nein. Ist das möglich, war das 1999 noch anders als heute? 

Helfen diese Informationen weiter um meine Ausgangsfrage zu beantworten? Wohl eher nicht schätze ich.

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Danke am 30.06.2013 um 23:58:03

lottchen schrieb am 14.06.2013 um 09:44:40:
ich frage hier mal für eine Landsfrau meines Mannes (Nicht-EU-Ausland)



lottchen schrieb am 14.06.2013 um 09:44:40:
Ist es richtig, dass sie für die Einreise nach D wieder ein Visum benötigt 


es würde u.a. weiter helfen, wenn du erwähnen würdest um welche Staatsangehörigkeit es sich handelt..?

Aber ob die AE nun unbefristet oder die NE noch gültig ist oder nicht... Da die Person aber außerhalb der EU kommt. Und der vorherige Aufenthaltstitel an den alten Pass gekoppelt ist oder war. Un dieser ja abgelaufen ist....

lottchen schrieb am 14.06.2013 um 09:44:40:
Zwischendurch ist ihr Paß abgelaufen und sie hat einen neuen bekommen


Wird Sie mit dem neuem Pass (obwohl die NE, vielleicht wieder erlangt werden kann..?!) nicht einreisen können... Sie wird sich wohl oder übel an die Botschaft oder Konsulat wenden müssen zwecks Prüfung

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 01.07.2013 um 07:36:59

Danke schrieb am 30.06.2013 um 23:58:03:
Aber ob die AE nun unbefristet oder die NE noch gültig ist oder nicht... 

Eine NE gab es in dem damals gültigen Gesetz nicht

Bezüglich des Erlöschen des Aufenthaltsrechtes hieß es darin:

§ 44 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt außer in den Fällen des Ablaufs ihrer Geltungsdauer, des Widerrufs und des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wenn der Ausländer
1.ausgewiesen wird,
2.aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
3.ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist;

(1a) Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung eines Ausländers, der sich als Arbeitnehmer oder als Selbständiger mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, wenn er
1.eine Rente wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit in einer solchen Höhe bezieht, daß er während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen muß, und
2.einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz genießt.

Anstelle des Rentenbezuges nach Satz 1 Nr. 1 können eigenes Vermögen sowie ergänzende Unterhaltsleistungen unterhaltsverpflichteter Personen zur Deckung des Lebensunterhaltes anerkannt werden. Zum Nachweis des Fortbestandes der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung nach den Sätzen 1 und 2 stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes auf Antrag eine Bescheinigung aus.

(1b) Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung des Ehegatten eines nach § 44 Abs. 1a begünstigten Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, wenn der Ehegatte seinen Lebensunterhalt aus eigenen Rentenansprüchen oder aus dem Unterhalt des Ausländers bestreiten kann und über einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz verfügt.

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von erne am 01.07.2013 um 18:44:35

lottchen schrieb am 30.06.2013 um 22:58:24:
Ausgestellt wurde das Ganze im November 1999 in Berlin.


welche(n) Aufenthaltstitel hatte sie vorher und wann wurde(n) diese(r) ausgestellt?


es geht um
Saxonicus schrieb am 01.07.2013 um 07:36:59:
mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat


Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von lottchen am 01.07.2013 um 20:44:08

erne schrieb am 01.07.2013 um 18:44:35:
welche(n) Aufenthaltstitel hatte sie vorher und wann wurde(n) diese(r) ausgestellt?


Tja, wenn ich das wüsste. Das ist eine der Antworten, die ich nicht bekommen habe.

Was bedeuten die Paragrafen? Wenn sie keine 15 Jahre rechtmäßig in D war ist der Aufenthaltstitel erloschen? Falls sie bis 2004 (zur Ausreise) 15 Jahre in D war ist er ggf. noch gültig? Sie müsste bei ihrer letzten zuständigen ABH nachfragen?
Liegt bei den Paragrafen bei dem Punkt mit den 15Jahren die Betonung auf "Arbeitnehmer oder Selbstständiger"? Also wenn beides nicht zutraf oder nicht die kompletten 15 Jahre hat sich die Gültigkeit der AE eh erledigt?   

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Mick am 01.07.2013 um 21:35:20
Es wird alles spekulativ. Ob der Aufenthalttitel erloschen ist, muss
ggf. die zuletzt zuständige ABH prüfen. Die Akte dürfte JETZT noch
vorhanden sein. 10 Jahre nach der Ausreise wird sie vernichtet.

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von lottchen am 06.07.2013 um 20:52:52
Die Frau war ca. 10 Jahre bei ihrem Mann in Deutschland. Gearbeitet hat sie nie, das wollte ihr Mann nicht. Sie bekommt wohl jetzt trotzdem Rente (Witwenrente?). Mehr Infos bekomme ich wohl zu dem Thema nicht mehr da mein Mann jetzt bei mir in D ist und keine Infos mehr beisteuern kann. Somit hat sich das Thema (erst mal) erledigt.

Danke für die Antworten. 

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 06.07.2013 um 21:17:36
naja ihr alter AT hat sich seinerzeit mit der Ausreise erledigt. Wenn sie zurück nach Deutschland will, geht es nur noch über § 37 Abs. 5 AufenthG - vorausgesetzt, die Rente sichert hier ihren Lebensunterhalt :


Zitat:
Einem Ausländer, der von einem Träger im Bundesgebiet Rente bezieht, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.

Titel: Re: 2 Pässe und 1 AE/NE für Deutschland
Beitrag von Daddy am 20.02.2014 um 21:09:13
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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