i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Antrag Schengen Visum...einige Fragen im Bezug auf einige Punkte. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1370769884 Beitrag begonnen von samsam2005 am 09.06.2013 um 11:24:44 |
Titel: Antrag Schengen Visum...einige Fragen im Bezug auf einige Punkte. Beitrag von samsam2005 am 09.06.2013 um 11:24:44
Guten Tag,
Frage Nr.27:Wurden Ihre Fingerabdrücke bereits für den Zwecke eines Antrags auf ein Schengen-Visum erfasst? Es wurde vor ungefähr 7 Monaten bereits in einer Belgischen Botschaft ein Antrag gestellt und zu jener Zeit wurden auch die Fingerabdrücke aufgenommen. Jetzt aber wird ein Antrag in der Deutschen Botschaft gestellt und würde hierzu gern wissen ob die Frage mit "Ja" zu beantworten ist? Frage Nr. 34 und 35: Muss ich mich als Ausländer (Verpflichtungsgeber) mit eigener Staatsangehörigkeit hierzu nochmals eintragen? Mfg Sam |
Titel: Re: Antrag Schengen Visum...einige Fragen im Bezug auf einige Punkte. Beitrag von Petersburger am 09.06.2013 um 21:27:48
27 - Ja.
34, 35 - Nein, falls der Antragsteller nicht Dein Familienangehöriger im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG ist. M.a.W.: Bist Du Deutscher oder Drittstaater oder ist der Antragsteller nicht Familienangehöriger von Dir, sind beide Punkte nicht auszufüllen. |
Titel: Re: Antrag Schengen Visum...einige Fragen im Bezug auf einige Punkte. Beitrag von samsam2005 am 10.06.2013 um 10:00:42
Die Schwägerin würde dann auch als Familie zählen?
|
Titel: Re: Antrag Schengen Visum...einige Fragen im Bezug auf einige Punkte. Beitrag von Petersburger am 10.06.2013 um 10:18:33
Welche Staatsangehörigkeit hast Du?
|
Titel: Re: Antrag Schengen Visum...einige Fragen im Bezug auf einige Punkte. Beitrag von samsam2005 am 11.06.2013 um 09:32:18
Ich bin drittstaater
|
Titel: Re: Antrag Schengen Visum...einige Fragen im Bezug auf einige Punkte. Beitrag von Saxonicus am 11.06.2013 um 10:01:46 samsam2005 schrieb am 10.06.2013 um 10:00:42:
Nach dem (europäischen) Rechtsverständnis sind "Familienangehörige" a) Ehegatten; b) Lebenspartner, mit dem der Unionsbürger auf der Grundlage der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, sofern nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt ist und die in den einschlägigen Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind; c) die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird; d) die Verwandten in gerader aufsteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, denen von diesen Unterhalt gewährt |
Titel: Re: Antrag Schengen Visum...einige Fragen im Bezug auf einige Punkte. Beitrag von Petersburger am 11.06.2013 um 12:19:31 samsam2005 schrieb am 11.06.2013 um 09:32:18:
Dann 34+35 nicht ausfüllen. Saxonicus schrieb am 11.06.2013 um 10:01:46:
Das bedarf schon einer genaueren Formulierung, damit der Gesetzesunkundige nicht verwirrt wird. Das von Dir zitierte stammt aus der RL 2004/38/EG und ist für die Fälle, in denen kein Unionsbürger eines anderen Mitgliedsstaates "im Spiel ist", völlig irrelevant. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |