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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Beschäftigungsverordnung: neu zum 1.7.2013
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Beitrag begonnen von reinhard am 07.06.2013 um 12:59:05

Titel: Beschäftigungsverordnung: neu zum 1.7.2013
Beitrag von reinhard am 07.06.2013 um 12:59:05
(Ich leite mal eine Mitteilung weiter:)

Zum 1. Juli 2013 tritt die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft. Für Geduldete ändert sich nichts, wichtig ist jedoch, dass Personen mit einer Aufenthaltsgestattung bzgl. des Arbeitsmarktzugangs mit den Geduldeten gleichgestellt werden: Ausbildungszugang mit Vorrangprüfung nach 12 Monaten, Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung nach 48 Monaten.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/02/2013-02-26-beschaeftigungsverordnung.html;jsessionid=BD58C915696230789C71EA01A3F79479.s4t1


Die von Schleswig-Holstein und Niedersachsen beantragte Streichung des Arbeitsverbots nach § 11 BeschVerfV (zukünftig § 33 BeschV) wurde nicht übernommen. Nicht einmal die zwischenzeitlich geplante Streichung des Arbeitsverbots für Jugendliche und Heranwachsende fand eine Zustimmung der Mehrheit der Länder, siehe

http://www.nds-fluerat.org/11207/aktuelles/bundesrat-will-auslaenderrechtliches-arbeitsverbot-fuer-jugendliche-aufheben/

Mit dem baldigen Inkrafttreten der neuen BeschV zum 1.7.2013 wird dieses spezielle Beschäftigungsverbot auf unabsehbare Zeit fortgeschrieben. Die Bundesratsmehrheit für eine unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverbots ist offenbar zustande gekommen mit einer oder mehreren Stimmen von Rotgrün/Grünrot/Rot/Rotrot-regierten Bundesländern, die im Bundesrat inzwischen eine Mehrheit haben.


Kai Weber
Flüchtlingsrat Niedersachsen

Titel: Re: Beschäftigungsverordnung: neu zum 1.7.2013
Beitrag von Mick am 14.06.2013 um 09:53:43
War gestern im Bundesgesetzblatt.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=bgbl113s1499_001_pdf0.pdf (228 KB | 425 )

Titel: Re: Beschäftigungsverordnung: neu zum 1.7.2013
Beitrag von tapir am 23.07.2013 um 22:53:35
Nunmehr wurde auch die so genannte "Positivliste" (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeschV) veröffentlicht: http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/downloads/AMZ/amz-positivliste.pdf .

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