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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufenthalt und Abschiebung
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Beitrag begonnen von samy2013 am 24.04.2013 um 16:30:01

Titel: Aufenthalt und Abschiebung
Beitrag von samy2013 am 24.04.2013 um 16:30:01
Sehr geehrte Damen und Herren,ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn sie mir in
> meiner Angelegenheit bitte helfen könnten.Mein Freund war 2009 in Asyl
> hier.Er bekam die Abschiebung.Hat auch alles bezahlt hier .Dann hat er in
> Algerien seine damalige deutsche Freundin geheiratet und hat dieses jahr
> am 23. Mai die Scheidung in Algerien da sie nie die Befragung gemacht hat
> konnte er hier nicht einreisen.Im März hatte er für 1 monat ein Visum für
> Frankreich und war in dieser Zeit bei uns.Jetzt ist er in Spanien ohne
> Aufenthaltserlaubnis aber bei einem Freund gemeldet (Wohnung).Wir möchten
> auch heiraten sobald die Scheidung durch ist.Meine Frage ist wie kann er
> jetzt wieder zu mir nach Deutschland kommen,da wir ihn sehr vermissen
> .Kann er hier noch mal Asyl beantragen,oder eine Duldung bekommen.Oder
> kann ich ihn einladen.Bitte helfen sie mir.mfg.simone
>

Titel: Re: Aufenthalt und Abschiebung
Beitrag von Runenwolf am 24.04.2013 um 16:40:09

samy2013 schrieb am 24.04.2013 um 16:30:01:
Meine Frage ist wie kann er
> jetzt wieder zu mir nach Deutschland kommen,da wir ihn sehr vermissen


Wer ist "Wir"? Gibt es da vielleicht ein gemeinsames Kind?

Wenn er abgeschoben wurde, hat er eine lebenslange Einreisesperre. Diese kann er bei der Behörde, die die Abschiebung verfügt hat, eine Befristung beantragen.
Hat er das schon gemacht?


samy2013 schrieb am 24.04.2013 um 16:30:01:
Kann er hier noch mal Asyl beantragen,oder eine Duldung bekommen


Wieso nochmal Asyl? Hat doch schon das erste Mal nicht geklappt.
Eine Duldung kann er auch nicht so einfach bekommen.


samy2013 schrieb am 24.04.2013 um 16:30:01:
Oder
> kann ich ihn einladen


Du kannst alles machen ... aber ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.
Er benötigt ja ein Visum und so lange eine eventuelle Einreisesperre besteht, wird das nicht erteilt werden.
Streng genommen darf er sich nicht mal in Spanien aufhalten. Und wie kam er denn nach Frankreich? Im Normalfall sind diese Sperren für den gesamten Schengeraum gültig.
Wenn keine Sperre bestehen sollte und du solvent genug bist, kann er ein Visum beantragen. Aber wie will er seine Rückkehrbereitschaft nachweisen, wenn es um einen Besuch geht.
Wenn er auf Dauer nach Deutschland kommen will, braucht er einen Grund. Heiraten irgendwann nach der Scheidung ist keiner.

Titel: Re: Aufenthalt und Abschiebung
Beitrag von Nature am 24.04.2013 um 16:40:45
Wenn noch keine Befristung der Abschiebung geschehen ist, steht die Sperrwirkung der Abschiebung entgegen und er darf nicht nach Deutschland einreisen!

Siehe § 11 AufenthG

(1) 1Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs nach diesem Gesetz kein Aufenthaltstitel erteilt.

Erst wenn die Ausländerbehörde die Wirkung der Abschiebung nachträglich befristet, ist eine Einreise möglich. Dann muss man weitersehen, wie aufenthaltsrechtlich zu Verfahren ist.

Eigentlich wäre schon der Besuch bei euch nicht rechtmäßig gewesen und auch nicht der Aufenthalt in Spanien. Denn die Wirkung gilt normal für den gesamten Schengenraum..

Titel: Re: Aufenthalt und Abschiebung
Beitrag von Mena am 25.04.2013 um 23:16:40

samy2013 schrieb am 24.04.2013 um 16:30:01:
Meine Frage ist wie kann er
> jetzt wieder zu mir nach Deutschland kommen,da wir ihn sehr vermissen
> .Kann er hier noch mal Asyl beantragen,oder eine Duldung bekommen.Oder
> kann ich ihn einladen.


Da er zurzeit illegal in Spanien ist, muss er
1) zurück nach Algerien.
2) Ich empfehle von dort eine Selbstauskunft, um zu erfahren, welche Sperren etc. gegen ihn vorliegen.
3) Wenn die Scheidung durch ist könnt ihr dort, in Algerien heiraten und ein Familienzusammenführungsvisum beantragen, oder ihr beantragt ein Visum zur Eheschließung in Deutschland. Beides wird, aufgrund der Vorgeschichte recht lange dauern.
4) erst dann die Befristung der Einreisesperre(n) erfolgen. Sind die Einreisesperren beendet, kann an eine legale Einreise nach Deutschland gedacht werden.

Leider sind das keine tollen Aussichten.
Ggf. gibt es in Frankreich die Möglichkeit nach 10 Jahren illegalem Aufentahlt mit einem guten Rechtsanwalt einen Aufenthaltsstatus zu erhalten...
Hast du dir schon mal überlegt mit ihm nach Algerien zu gehen? Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit?

Titel: Re: Aufenthalt und Abschiebung
Beitrag von samy2013 am 26.04.2013 um 15:24:29

Runenwolf schrieb am 24.04.2013 um 16:40:09:
Wer ist "Wir"? Gibt es da vielleicht ein gemeinsames Kind?

Wenn er abgeschoben wurde, hat er eine lebenslange Einreisesperre. Diese kann er bei der Behörde, die die Abschiebung verfügt hat, eine Befristung beantragen.
Hat er das schon gemacht?


Wieso nochmal Asyl? Hat doch schon das erste Mal nicht geklappt.
Eine Duldung kann er auch nicht so einfach bekommen.


Du kannst alles machen ... aber ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.
Er benötigt ja ein Visum und so lange eine eventuelle Einreisesperre besteht, wird das nicht erteilt werden.
Streng genommen darf er sich nicht mal in Spanien aufhalten. Und wie kam er denn nach Frankreich? Im Normalfall sind diese Sperren für den gesamten Schengeraum gültig.
Wenn keine Sperre bestehen sollte und du solvent genug bist, kann er ein Visum beantragen. Aber wie will er seine Rückkehrbereitschaft nachweisen, wenn es um einen Besuch geht.
Wenn er auf Dauer nach Deutschland kommen will, braucht er einen Grund. Heiraten irgendwann nach der Scheidung ist keiner.



Er hatte 2 Jahre Einreisesperre soweit wie ich informiert bin.Hat auch keine Schulden hier.Es ist alles bezahlt was mit der Abschiebung zu tun hat.Sein Bruder arbeitet bei der algerischen Botschaft in Frankreich und er hat ihm eine Einladung geschickt.Mit dem Visum war er dann ein Monat hier.Kann er noch mal asyl bekommen in deutschland oder Duldung...er muß nicht auf Kosten des Staates leben..ich arbeite und kann uns versorgen

Titel: Re: Aufenthalt und Abschiebung
Beitrag von reinhard am 26.04.2013 um 15:35:43
Er kann Asyl bekommen, wenn er persönlich politisch verfolgt wird. Was genau unternimmt die algerische Regierung denn gegen ihn?

Falls er ohne Grund Asyl beantragt, bekommt er eine Ablehnung und muss wieder ausreisen. Und damit wird später ein Visumantrag noch schwerer, weil es schwerer wird, ihm zu glauben.

Wenn sein Bruder in Frankreich ihm eine Einladung geschickt hat, wird er sicherlich ein Visum für Frankreich (und nicht für Deutschland) beantragen. Dann kann er in Deutschland überhaupt nicht Asyl beantragen. Dann kann er nur in Frankreich Asyl beantragen. Aber auch dort muss er den Antrag sehr, sehr gut begründen.

Titel: Re: Aufenthalt und Abschiebung
Beitrag von schweitzer am 28.04.2013 um 14:47:59
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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