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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Übertragung der NE auf neuen Pass
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Beitrag begonnen von katsumoto am 01.04.2013 um 18:47:28

Titel: Übertragung der NE auf neuen Pass
Beitrag von katsumoto am 01.04.2013 um 18:47:28
Ich habe nun einen neuen Pass, da mein Alter in 6 Monaten ablaufen wird.
Ich besitze Niederlassungserlaubnis und muss ich die auf den neuen Pass übertragen lassen.
Soweit ich gehört bzw. aufm Forum gelesen habe, ich müsse nun für einen eAT  beantragen.
Ich bin nicht verheiratet (geschieden vor Jahren), und habe auch keine Kinder.
- Welche Unterlagen braucht die AB von mir ? Brauche ich wirklich schon wieder meinen Einkommen nachzuweisen, wie vor Jahren ?
- Wie kostet es in der schönsten Stadt der Welt :-) , ich mein' in Hamburg ? (Ich habe irgendwo in Forum 30 Euro gelesen? )
- Ich habe es gelesen, dass die Erteilung des eATs bis 6-8 Wochen dauern kann ? Was mache ich bis ich eAT erhalte ohne AT?

Vielen Dank für euere Unterstützung im Voraus und frohe Ostern!

Titel: Re: Übertragung der NE auf neuen Pass
Beitrag von Bayraqiano am 01.04.2013 um 18:52:31

katsumoto schrieb am 01.04.2013 um 18:47:28:
Brauche ich wirklich schon wieder meinen Einkommen nachzuweisen, wie vor Jahren ? 

nein, es geht hier nur um den "Übertrag" und nicht um eine Neuerteilung. Deshalb muss es nur mit dem Pass und einem aktuellen biometrischen Bild + Gebühren gehen.


katsumoto schrieb am 01.04.2013 um 18:47:28:
Wie kostet es in der schönsten Stadt der Welt, ich mein' in Hamburg ?

Eigentlich 60 Euro. Das BVerwG hat aber vor kurzem entschieden (das Urteil liegt nicht vor, nur eine Pressemittelung http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1363707430/0#0), dass Türken mit Assoziationsrecht nur maximal 28,80 zahlen müssen. Wenn du insofern Zeiten als Arbeitnehmer gesammelt hast, könntest du unter dieses Recht fallen und somit müsstest du nur die niedrige Gebühr bezahlen - das kannst du ja mit der ABH absprechen.


katsumoto schrieb am 01.04.2013 um 18:47:28:
Was mache ich bis ich eAT erhalte ohne AT? 

nichts. NE im abgelaufenen Pass + Besitz eines neuen Passes reichen völlig aus.

Titel: Re: Übertragung der NE auf neuen Pass
Beitrag von Muleta am 01.04.2013 um 18:58:05
- Die Behörde braucht den neuen Pass und -wenn möglich- den alten Pass mit der NE. Außerdem ein aktuelles biometrisches Foto und Deine Finger. Sonst eigentlichts, außer den Gebühren.

- über die Kosten kann man sich streiten... vermutlich 60 EUR.

- wieso beantragst Du die Neuausstellung nicht rechtzeitig? Im Übrigen gilt die alte NE natürlich auch fort. Ggf. also auch den alten Pass mit der NE mitführen.

Titel: Re: Übertragung der NE auf neuen Pass
Beitrag von katsumoto am 01.04.2013 um 19:56:23
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

@Muleta ich beantrage es ja rechtzeitig. Ich habe meinen neunen Pass erst am Donnerstag erhalten und morgen gehe ich schon zur AB. Die Frage war nur deswegen, was dann passiert inzwischen, wenn ich meine NE aus irgendwelchem Grund nachweisen muss (bei der Bank oder so), da die Erteilung des eATs solange braucht ... ein Temporär- AT?

Dank euch für ausführliche Infos!

Titel: Re: Übertragung der NE auf neuen Pass
Beitrag von Mick am 01.04.2013 um 20:40:36

katsumoto schrieb am 01.04.2013 um 19:56:23:
. Die Frage war nur deswegen, was dann passiert inzwischen, wenn ich meine NE aus irgendwelchem Grund nachweisen muss (bei der Bank oder so), da die Erteilung des eATs solange braucht ... ein Temporär- AT?


Ist doch schon beantwortet:


schrieb am 01.04.2013 um 18:52:31:
NE im abgelaufenen Pass + Besitz eines neuen Passes reichen völlig aus. 

Diese Unterlagen behälst Du während der eAT hergestellt wird.

Titel: Re: Übertragung der NE auf neuen Pass
Beitrag von FaredinZenuni am 11.04.2013 um 11:42:53
60 EUR für nen Übertrag ist aber schon viel. Meine Frau hat 35 EUR bezahlt.

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