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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht - § 25b AufenthG
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Beitrag begonnen von gc am 23.03.2013 um 19:46:34

Titel: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht - § 25b AufenthG
Beitrag von gc am 23.03.2013 um 19:46:34
Der Bundesrat hat gestern 22. März 2013 beschlossen,
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_8538/DE/presse/pm/2013/069-2013.html?__nnn=true
den Gesetzentwurf Hamburgs für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung in den Bundestag einzubringen.

Hier ist der Entwurf im Wortlaut:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/505-12%28B%29_GE_BR_Bleiberecht.pdf

Dem Gesetzesantrag sind die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen beigetreten.

Der Entwurf beinhaltet für bisher Geduldete eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach § 25 b AufenthG, wenn sie
* sich als Familie mit mdj Kinder mindestens 6 Jahre hier aufhalten,
* sich ohne mdj Kinder mindestens 8 Jahre hier aufhalten,
* mindestens Deutschkenntnisse A2 besitzen und ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sichern oder dieses absehbar in Zukunft tun werden, diese Voraussetzungen gelten nicht wenn sie wegen Alter, Krankheit, Behinderung nicht erfüllt werden können,
* ihre Identität offenbaren und einen Pass vorgelegen bzw sich nachweisbar vergeblich um einen Pass bemühen, und
* straffrei sind, Strafen unter 50/90 Tagessätzen sind unschädlich.

Anders als bei der Altfallregelung von 2007 nach § 104a AufenthG ist das Bleiberecht nicht mehr von einem bestimmten Einreisestichtag abhängig (nach § 104a musste die Einreise vor dem 1.7.1999/1.7.2001 erfolgt sein), die Mindestaufenthaltsdauer von 6/8 Jahren muss aber zum Zeitpunkt der Aufenthaltserteilung erfüllt sein.

Zudem soll die Mindestaufenthaltsdauer für das eigenständige Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche nach § 25a AufenthG von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Der Antrag kann wie bisher im Alter von 14 - 20 Jahren gestellt werden, die Einreise muss spätestens mit 16 Jahren erfolgt sein (bisher mit 13 Jahren).

Nunmehr muss der Deutsche Bundestag sich hierzu politisch positionieren. Was dabei herauskommt, hängt von Lobbyarbeit der NGOs und Initiativen und davon ab, ob der Entwurf noch in die bereits laufenden ausländerrechtlichen Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode mit aufgenommen werden wird, oder das Ganze bis nach der Wahl aufgeschoben wird.

Titel: Re: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht - § 25b AufenthG
Beitrag von Fragina am 13.05.2013 um 15:27:28

Entwurf vom Bundestag:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713424.pdf

Gibt es Informationen wann darüber entschieden werden soll?

Titel: Re: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht - § 25b AufenthG
Beitrag von Fragina am 13.05.2013 um 15:42:06
In der Anlage 2, Blatt 11 (ganz unten) sieht man eine Stellungnahme der Bundesregierung (Vorabfassung).
Hat die Bunderegierung sich bereits geäußert?

Titel: Re: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht - § 25b AufenthG
Beitrag von tapir am 13.05.2013 um 15:50:20

Fragina schrieb am 13.05.2013 um 15:42:06:
Hat die Bunderegierung sich bereits geäußert?

Die Äußerung der Bundesregierung ist diese Stellungnahme. Danach ist eine Neuregelung unerwünscht, gegebenenfalls können die bestehenden Regelungen nachjustiert werden. Vor der Wahl wird also mit einiger Wahrscheinlichkeit gar nichts passieren.

Titel: Re: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht - § 25b AufenthG
Beitrag von Fragina am 13.05.2013 um 16:32:10
Sehr schade!

Titel: Re: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht - § 25b AufenthG
Beitrag von reinhard am 13.05.2013 um 17:30:19
Du hast ja die Möglichkeit, am 26. September die Konsequenzen zu ziehen.

Titel: Re: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Bleiberecht - § 25b AufenthG
Beitrag von Vinzent2m am 13.05.2013 um 17:52:26
zwecks Erhöhung der Wahlbeteiligung bitte am 22. und nicht am 26.09.13 zur Urne gehen.

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