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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> "Urlaub" durch das Jobcenter?
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Beitrag begonnen von Marine am 09.03.2013 um 08:23:28

Titel: "Urlaub" durch das Jobcenter?
Beitrag von Marine am 09.03.2013 um 08:23:28
Hallo
ich möchte in den Sommerferien in Marokko . meinen Verlobten  heiraten.

Kann mir die Arge mein Urlaub zur Heirat verweigern. ?

Titel: Re: "Urlaub" durch das Jobcenter?
Beitrag von schweitzer am 09.03.2013 um 13:42:41
Hallo Marine,

Du findest Dich nun hier in einem anderen Forum unsers Boards und mit einem eigenen thread nebst treffendem Betreff wieder. - Bei uns gilt der Grundsatz: Eigene Frage = eigener thread. - Zudem macht es nicht eben Sinn, sich 2013 an ein im Jahr 2005 behandeltes Thema zu hängen ...  - nun gut, Du bist ganz neu hier - wird schon werden mit der Zeit. Erst mal willkommen bei uns!

Zu Deiner Frage:

Menschen, die auf ALG II angewiesen sind, steht bis zu drei Wochen "Urlaub" pro Jahr zu. Allerdings muss mit dem Jobcenter abgesprochen sein, wann man konkret wie lange nicht da ist, also letztlich dem Arbeitsmarkt hier in Deutschland nicht zur Verfügung steht.

Fährst Du ohne "Erlaubnis" in Urlaub oder bleibst länger oder überschreitest die drei Wochen, dann musst Du in der Folge grundsätzlich mit Sanktionen bzw. Leistungskürzungen rechnen.

Rede also auf jeden Fall mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter.

Eine Hochzeit, noch dazu die eigene, ist natürlich ein sehr "starker" Grund für eine "Urlaubsgewährung" - insoweit sollte eigentlich eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden.

Wünsche Dir viel Erfolg!


=schweitzer=

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