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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verlängerung Besuchsvisum Schemgen
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Beitrag begonnen von Hans1961 am 01.02.2013 um 11:41:40

Titel: Verlängerung Besuchsvisum Schemgen
Beitrag von Hans1961 am 01.02.2013 um 11:41:40
Hallo,
uns wurde gestern auf der ABH gesagt, eine Verlängerung eines 4-wöchigen Besuchsvisums für den Schengenraum nach erfolgter Einreise sei hier nicht möglich.
Kann dies in einem anderen Schengenland, z.B. Frankreich, möglich sein ?
Viele Dank,
Hans

Titel: Re: Verlängerung Besuchsvisum Schemgen
Beitrag von reinhard am 01.02.2013 um 11:44:16
Grundsätzlich ist es möglich, auch in Deutschland.

Die Verlängerung ist nur als nationales Visum möglich, also in Frankreich als französisches Visum.

Bedingung: Ein Härtefall. Weniger als eine Bescheinigung der Intensivstation einer Uniklinik würde ich nicht einreichen.
Und: Es gibt eine "Warndatei". Wer einmal nicht pünktlich ausgereist ist, wird bei der nächsten Antragstellung genauer angeguckt.

Titel: Re: Verlängerung Besuchsvisum Schemgen
Beitrag von Runenwolf am 01.02.2013 um 11:47:41

Hans1961 schrieb am 01.02.2013 um 11:41:40:
Kann dies in einem anderen Schengenland, z.B. Frankreich, möglich sein ?


Wieso sollte Frankreich ein für Deutschland ausgestelltes Besuchsvisum verlängern?

Eine Verlängerung wäre in Deutschland möglich, aber so wie reinhard bereits schrieb, nur im Rahmen eines Härtefalls.
Nur weil man einen billigeren Flug nach Hause bekommt oder weil man jetzt doch lieber etwas länger bleiben möchte, wird ein Visum nicht verlängert.

Was ist denn der Grund für den Verlängerungswunsch?

Titel: Re: Verlängerung Besuchsvisum Schemgen
Beitrag von Hans1961 am 01.02.2013 um 11:48:20
OK, vielen Dank. Das mit dem Härtefall trifft hier nicht zu.

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