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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Meister Bafög
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Beitrag begonnen von chilindrina am 11.12.2012 um 19:18:36

Titel: Meister Bafög
Beitrag von chilindrina am 11.12.2012 um 19:18:36
Hallo, Guten Abend,
ich weiss nicht ob ich richtig bin, aber ich versuche es,
Dürfen oder können ALGII Empfänger Meister Bafög beantragen?
In meinen Fall ich nehme an eine Berufliche Qualifizierung auf die Vorbereitung Nichtschüler Prüfung zur Staatlich anerkannte Erzieherin teil für 2 Jahre in Teilzeit also berufbegleiten.
Ich beziehe weiter ALGII
Darf/kann ich Meister Bafög beantragen ?
Vielen Dank,
Chilindrina

Titel: Re: Meister Bafög
Beitrag von schweitzer am 11.12.2012 um 19:59:46
Beantragen kannst Du alles.  Etwas anderes ist, ob bzw. was Du bekommst und, ob die eine Leistung die andere nicht ausschließt.

Ganz grundsätzlich "beißen" sich Bafög und ALG II. Wenn Du Bafög allein "dem Grunde nach bekommen könntest", schließt das schon regelmäßig die Weiterbewilligung von ALG II aus.

Bezogen auf Meister-BaföG ist die Materie nach meinem Empfinden noch undurchsichtiger.

Hier habe ich Dir mal etwas zur Thematik zusammenzustellen versucht. (Blaues bitte anklicken!)

Vor allem der erste Eintrag, den Du dort findest, enthält auf seinen letzten beiden Seiten recht interessante aber auch für mich nicht leicht verständliche oder gar "erhellende" Informationen.

Womöglich bekommst Du bessere/sicherere Antworten, wenn Du Dedine Frage mal bei Tacheles oder einem anderen Forum zum Sozialhilferecht stellst.


=schweitzer=

Titel: Re: Meister Bafög
Beitrag von sailor am 11.12.2012 um 21:13:23
Einen möglichen Anspruch auf Meister Bafög sehe ich nicht, da:


Zitat:
Wer wird gefördert?
Handwerker und andere Fachkräfte, die
sich auf einen Fortbildungsabschluss
zum/zur Handwerks- oder Industriemeister/
in, Techniker/in, Fachkaufmann/
frau, Fachkrankenpfleger/in, Betriebsinformatiker/
in, Programmierer/in,
Betriebswirt/in oder eine vergleichbare
Qualifikation vorbereiten und die über
eine nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG) oder der Handwerksordnung
(HwO) anerkannte, abgeschlossene
Erstausbildung oder einen vergleichbaren
Berufsabschluss verfügen, können
Förderung für die Teilnahme an Aufstiegsfortbildungen
beantragen.

http://www.bmbf.de/pub/das_neue_afbg.pdf

Die Ausbildung zum Erzieher fällt aber als rein schulische Ausbildung nicht unter die genannten Bereiche. Allenfalls wäre ein Anspruch auf Schüler Bafög denkbar, wenn du eine anerkannte Schule besuchen würdest, das

Zitat:
Vorbereitung Nichtschüler Prüfung
klingt aber nicht danach, für solche Maßnahmen bei Weiterbildungsträgern gibt es normalerweise kein Bafög.

Titel: Re: Meister Bafög
Beitrag von chilindrina am 11.12.2012 um 21:40:56
Guten Abend,
und vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
Erstmal, meine Frage war bezüglich Meister-Bafög, wegen mein alter kommt keine Bafög in Frage.
In meine Klasse, eine Mitschülerin (42) verheiratet, 1 Tochter erhilt sie Meister-Bafög.
Nichtschüler Prüfung weil ist keine schulische Ausbildung (keine Vollzeit) sondern Teilzeit berufsbegleitend.

Titel: Re: Meister Bafög
Beitrag von sailor am 12.12.2012 um 20:13:06
Welchen Ausbildungabschluß hast du denn bisher überhaupt?

Wie Schweitzer schon geschrieben hat, verlierst du aber normalerweise den ALGII Anspruch, wenn ein prinzipieller Bafög Anspruch besteht, ggf.  ist es klüger das Thema nicht zu genau zu verfolgen. Auch die Kosten der Schulung würde das Jobcenter nicht mehr zahlen, wenn ein Bafög Anspruch bestehen würde. Das Meister Bafög ist zur Hälfte ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Bei Leistungen zu Lehrgangskosten ist der Darlehensanteil sogar fast 70 Prozent.

Titel: Re: Meister Bafög
Beitrag von chilindrina am 13.12.2012 um 15:40:08
Hallo Guten Tag,
ich habe schon eine Berufabschluß bin staatlich anerkannte Altenpflegehilfe, das war damals (2005) eine Vollzeit schulische Ausbíldung, jetzt wenn ich fertig bin in 2 Jahre (2014) bin ich staatlich anerkannte Erzieherin.
Wie gesagt Bafög lommt bei mir gar nnicht in Frage wegen mein Alter (42).

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