i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1352677015

Beitrag begonnen von gc am 12.11.2012 um 00:36:55

Titel: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von gc am 12.11.2012 um 00:36:55
Der Bundestag hat am 26.10.12 ein Änderungsgesetz zum FreizügG/EU beschlossen, das aus Gründen des Bürokratieabbaus die Abschaffung der "Freizügigkeitsbescheinigung" für Unionsbürger vorsieht.

Das Gesetz tritt bereits in Kürze - nach Unterschrift BuPrä - am Tag nach Veröffentlichung im BGBl in Kraft.

Unionsbürger weisen Ihren Aufenthalt gegenüber Behörden, Vermietern, Arbeitgebern usw. künftig ebenso wie Deutsche nur noch durch die Anmeldebescheinigung nach dem Melderecht nach.

Der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Entwurf BT-Drs 17/10746 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/107/1710746.pdf
wurde am 26.10. 2012 vom Bundestag in 2. und 3. Lesung ohne Änderungen des Ausschusses (vgl BT-Drs 17/11105 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711105.pdf ) verabschiedet.

Die Fraktion Die Linke wies in der BT-Debatte am 26.10. http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/17201_Debatte_FreizuegG.pdf darauf hin, dass es sehr wichtig sei, die beschlossene Neuerung auch gegenüber öffentlichen und privaten Stellen bekannt zu machen, um zu befürchtende Nachteile für Unionsbürger wegen fehlender Nachweismöglichkeit des Aufenthaltsrechts zu vermeiden.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von Teri11 am 29.11.2012 um 11:17:43
Gibt es in der Zwischenzeit eine Veröffentlichung? d.h. ist die Änderung bereits in Kraft?

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von Mick am 29.11.2012 um 12:42:47
Soweit ich weiß, liegt es beim Bundespräsidenten zur Unter-
schrift und steht damit kurz vor der Veröffentlichung.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von gc am 31.12.2012 um 14:13:28
... ist bis heute noch nicht im BGBl veröffentlicht, hat jemand ne Idee ob da noch irgendwas hakt?

Gibt es eigentlich dazu eine öffentlich weitreichende Info für Betroffene, Jobcenter, Familienkassen, Schulen, Private etc. (ich meine jetzt nicht das BGBl...)?

Behörden, Arbeitgeber, Vermieter usw. lassen sich üblicherweise ja für jede Amtshandlung bzw. Vertragsabschluss usw zuallererst die "Aufenthaltserlaubnis" vorlegen...

beste Grüße und guten Rutsch! 

GC

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von grisu1000 am 31.12.2012 um 17:16:58

gc schrieb am 31.12.2012 um 14:13:28:
Behörden, Arbeitgeber, Vermieter usw. lassen sich üblicherweise ja für jede Amtshandlung bzw. Vertragsabschluss usw zuallererst die "Aufenthaltserlaubnis" vorlegen... 

Genau deswegen wird sie abgeschafft. Die Freiüzgigkeitsbescheinigung ist eben keine AE sondern nur ein reine Bescheinigung, wurde aber oft in der Vergangenheit so von allen Stellen wie eine AE gehandhabt und damit EU-Bürger faktisch wie andere Ausländer behandelt. Ohne Vorlage keine... usw. ... ohne Nachweis der... keine Freizügigkeitsbescheinigung.  EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis, genauso wie sie kein deutscher Bürger im Inland braucht. Der Pass/Ausweis und die Meldebescheingung genügt.


gc schrieb am 31.12.2012 um 14:13:28:
Gibt es eigentlich dazu eine öffentlich weitreichende Info für Betroffene, Jobcenter, Familienkassen, Schulen, Private etc. (ich meine jetzt nicht das BGBl...)? 

Sollte das BGBl veröffentlicht werden gibt es IMHO eine Pressemitteilung, diese würde ich im Zweifelsfall vorlegen, neben dem Gesetz.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von gc am 09.01.2013 um 18:57:49
Währen die restliche Republik noch auf Herrn Gauck und das BGBl wartet, hat die ABH Berlin für ihren Bereich das neue Gesetz bereits am Montag 7.1.2013 in Kraft gesetzt
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?379721
rechtsstaat, so what ?

BMI will wohl ne PE machen, wenn auch das BGBl da ist.

gc


Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von Mick am 09.01.2013 um 23:02:37

gc schrieb am 09.01.2013 um 18:57:49:
Währen die restliche Republik noch auf Herrn Gauck und das BGBl wartet, hat die ABH Berlin für ihren Bereich das neue Gesetz bereits am Montag 7.1.2013 in Kraft gesetzt

Nach dem was ich höre/gelesen habe ist das nicht nur in Berlin so.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von chr76 am 18.01.2013 um 11:40:05
Finde das sinnvoll. Das war ein reiner bürokratischer Akt der bescheinigt, was ohnehin zu bescheinigen ist. Was soll Papierkram, der nichts sinnvolles bewirkt?

Jetzt wäre es m.E. Klasse wenn alle EU-Staaten einheitliche Personalausweise austellen würden, auf denen (auch) die Adresse steht.

Z.B. ein Franzose, wohnhaft in Deutschland, bekommt einen deutschen Personalausweis, auf dem unter "Nationalität" "französisch" steht. usw...

So etwas wäre natürlich mit verschiedensten Problemen verbunden (mir fallen aus dem Stand so viele ein, dass ich sie lieber nicht alle schreibe), aber genial wäre es trotzdem.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von Muleta am 18.01.2013 um 11:45:47

chr76 schrieb am 18.01.2013 um 11:40:05:
Finde das sinnvoll. Das war ein reiner bürokratischer Akt der bescheinigt, was ohnehin zu bescheinigen ist. 


Das sehe ich überhaupt nicht so. Denn ein Unionsbürger der sich hier melderechtlich registriert, ist noch lange nicht freizügigkeitsberechtigt.

Und wer in der Vergangenheit eine Freizügigkeitsbescheinigung hatte, der hatte damit einen (gewissen) Nachweis eines bestehenden Freizügigkeitsrechts in der Tasche, welchen er auch für ein Daueraufenthaltsrecht und eine Einbürgerung verwenden konnte.

Jetzt stehen Unionsbürger hingegen mit leeren Händen da und können im Falle einer Einbürgerung dann versuchen nachzuweisen, dass sie acht Jahre zuvor tatsächlich schon einen Freizügigkeitstatbestand verwirklicht hatten.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von schweitzer am 18.01.2013 um 12:28:52

Muleta schrieb am 18.01.2013 um 11:45:47:
Jetzt stehen Unionsbürger hingegen mit leeren Händen da und können im Falle einer Einbürgerung dann versuchen nachzuweisen, dass sie acht Jahre zuvor tatsächlich schon einen Freizügigkeitstatbestand verwirklicht hatten.
           


Hmm, wenn die ABH zu keinem Zeitpunkt etwas anderes festgestellt hat (und nichts entsprechendes aktenkundig ist) würde ich davon ausgehen, dass dann anzunehmen ist, dass während des der Antragstellung zur Einbürgerung vorangegangen Aufenthalts ein Freizügigkeitstatbestand jeweils erfüllt gewesen ist.

Andernfalls hätte durch die ABH etwas anderes aussdrücklich festgestellt und schriftlich erklärt werden müssen.

Da die Freizügigkeitsbescheiningung ja ohnehin lediglich deklaratorischen Charakter hatte, hat sich doch insoweit eigentlich nichts geändert. Oder sehe ich das falsch?


=schweitzer=


Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von Muleta am 18.01.2013 um 12:59:20

schweitzer schrieb am 18.01.2013 um 12:28:52:
Hmm, wenn die ABH zu keinem Zeitpunkt etwas anderes festgestellt hat (und nichts entsprechendes aktenkundig ist) würde ich davon ausgehen, dass dann anzunehmen ist, dass während des der Antragstellung zur Einbürgerung vorangegangen Aufenthalts ein Freizügigkeitstatbestand jeweils erfüllt gewesen ist.


nein - wenn der Ausländer etwas will (z.B. eine Einbürgerung), dann hat er die Voraussetzungen nachzuweisen.

Da das Recht für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer gem. RL 2004/38/EG zu seiner Entstehung aber an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist, ist es möglich, dass es nicht oder erst viel später als mit der melderechtlichen Anmeldung entstanden ist. Fehlt es aber an einem Entstehen des Rechts, dann kann der Unionsbürger auch aus der Untätigkeit der Behörde (mithin der Tolerierung eines rechtswidrigen Zustandes) nichts für sich herleiten.

Die Freizügigkeitsbescheinigung war zwar deklaratorisch - aber doch nur, wenn das zugrunde liegende Recht tatsächlich entstanden ist! Und es entsteht eben nicht voraussetzungslos. Eine Verlustfeststellung wäre nur nach § 5 Abs. 5 Freizügigkeitsgesetz/EU notwendig, wenn irgendwann mal ein Recht für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten bestanden hätte.

Wenn ich also aktuell an die griechischen Unionsbürger in Deutschland denke, die vor kurzem eingereist sind und sich mit etwas Schwarzarbeit und Unterstützung von Verwandten hier ohne Krankenversicherung "durchschlagen", dann bezweifel ich, dass das in 8 Jahren mal für eine Einbürgerung ausreichen wird  ("griechisch" deshalb, weil ich da eine entsprechende Anzahl von Fällen kenne. Es mag aber auch andere Nationalitäten betreffen). 

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von grisu1000 am 18.01.2013 um 18:37:04

Muleta schrieb am 18.01.2013 um 12:59:20:
Wenn ich also aktuell an die griechischen Unionsbürger in Deutschland denke, die vor kurzem eingereist sind und sich mit etwas Schwarzarbeit und Unterstützung von Verwandten hier ohne Krankenversicherung "durchschlagen

Und was für ein Unterschied ist das nun. Vorher konnte er die ersten drei Monate voraussetzunglos die Freizügigkeitsbescheinigung erhalten, diese war nämlich unverzüglich auszustellen.(Auch wenn manche ABH dachte sie muss eine Stange von Nachweisen einfordern). Dann hat er also mit Freizügigkeitsbescheinigung schwarz und ohne KV gearbeitet, ich sehe darin keinen Unterschied zu heute.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von gc am 18.01.2013 um 19:07:44
Jetzt muss jede Behörde für sich den Freizügigkeitstatbestand tatsächlich auch feststellen, womit sie sich fachlich schwer tun wird und der Betroffene muss eine ganzen Koffer von Belege vorlegen um zB den Tatbestand des § 2 III FreizügG/EU nachzuweisen, vgl. die bereits jetzt massiven Probleme mit den Jobcentern beim Alg II für Unionsbürger.

Große Probleme sind absehbar bei den Familienkassen, aber auch im privaten Rechtsverkehr zB bei Vermietern, Arbeitgebern, Telefonanbietern usw.

Und: bis heute ist es nicht im BGBl. Aber was scheren uns Papierkram und Gesetze sagt sich offenbar nicht nur die Berliner Innenverwaltung
http://www.berlin.de/buergeramt/aktuell/aktuell.html
Hinweis - Freizügigkeitsbescheinungen weggefallen
07.01.2013
Aufgrund einer Gesetzesänderung stellen die Berliner Bürgerämter seit dem 07.01.2013 keine "Bescheinigungen über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht" (Freizügigkeitsbescheinigungen) mehr aus.

ebenso
http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/hthn-6bsax4.de.html

gc

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von grisu1000 am 18.01.2013 um 20:34:00

gc schrieb am 18.01.2013 um 19:07:44:
Jetzt muss jede Behörde für sich den Freizügigkeitstatbestand tatsächlich auch feststellen, womit sie sich fachlich schwer tun wird und der Betroffene muss eine ganzen Koffer von Belege vorlegen 


Ist eine Behörde genau gewesen hat sie bereits in der Vergangeheit die ABH nach § 5 Abs 5 befragt oder eine entsprechende Mitteilung gemacht und sich nicht auf die Freizügigkeitsbescheinigung verlassen.

Woher kommt denn dieser Glaube jemand mit einer drei Jahren alten Freizügigkeitsbescheinigung erfülle bei Vorlage dieser bei Behörden, Mietern usw. gegenwärtig die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit, nur weil er in der Vergangenheit eine solche höchstwahrscheinlich ohne Prüfung bekommen hat?

Nr 5.1.1 VwV zum FreizügG/EU

Zitat:
Bei der Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche
Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern
handelt sich um eine Art Anmeldebestätigung, da
die Angaben, die diese zu ihrem Freizügigkeitsrecht
machen, i. d. R. nicht überprüft werden....


Der wirklich einizige Vorteil war, dass man den Beginn seines Aufenthaltes in Deutschland nach FreizügG/EU mit einer amtlichen Bescheinigung nachweisen konnte.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von Akras am 18.01.2013 um 21:28:20

grisu1000 schrieb am 18.01.2013 um 20:34:00:
Woher kommt denn dieser Glaube jemand mit einer drei Jahren alten Freizügigkeitsbescheinigung erfülle bei Vorlage dieser bei Behörden, Mietern usw. gegenwärtig die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit,


Ohne dieser Bescheinigung wäre es für mich wesentlich schwieriger gewesen, meiner 84-jährigen, in tiefstem Bayern lebender Vermieterin zu erklären, dass sie mir ihre Wohnung tatsächlich vermieten darf.

Titel: Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Beitrag von fons am 18.01.2013 um 22:12:17
. . . ich denke da gibt's noch ne Menge alltägliche Dinge
die sich ohne so'n Wisch schwierig gestalten.

Aber was soll's es ist so. Diskussionen über das +/-
können gern sein... wenn weiter dann im Userforum.

hier ist :closed:

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.