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Beitrag begonnen von Davitio am 02.11.2012 um 09:24:01

Titel: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 02.11.2012 um 09:24:01
Wie sieht es mit einem Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache aus?

Es kann erteilt werden, es besteht aber kein Recht auf eine Erteilung.

Und muss ein begründeter Zweck vorhanden sein? Ich konnte da nichts im Gesetz finden. Lt. der deutschen Bootschaft muss aber ein entwicklungspolitischer Zweck des Sprachschülers vorhanden sein. Kann mir jemand weiterhelfen, wo ich die gestezlichen Grundlagen dazu finden kann?

Danke!

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Muleta am 02.11.2012 um 09:52:47

Davitio schrieb am 02.11.2012 um 09:24:01:
Und muss ein begründeter Zweck vorhanden sein?


die Liebe zur deutschen Sprache würde als Zweck im Prinzip genügen. Die Forderung nach einem Entwicklungshilfebezug wäre jedenfalls klar rechtswidrig.

Andererseits muss der Antragsteller natürlich plausibel machen, dass er wirklich primär zum Deutschlernen nach Deutschland will und das nicht nur vorgeschoben ist, um primär ganz andere Ziele zu verfolgen. Da müsste dann auch der Aufwand eines Sprachkurses irgendwie im Verhältnis stehen zum eigenen Einkommen/Vermögen bzw. den Verwertungsmöglichkeiten der Sprachkenntnisse.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von schweitzer am 02.11.2012 um 10:18:01
Deine Intension ist schon richtig. Die Visaerteilung zum Zwecke der Teilnahme an einem Sprachkurs ist in eine Ermessensvorschrift gekleidet. Insoweit heißt es in § 16 (5) Satz 1 AufenthG:


Zitat:
(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch  erteilt werden.


Neben dem was Muleta schon gepostet hat, sollten die Ausführungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 16 (5) AufenthG noch berücksichtigt werden. Ich zitiere hier mal wichtige Auszüge:


Zitat:
16.5.1.1 Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der
deutschen Sprache wird nur für die Teilnahme
an einem Intensivsprachkurs erteilt. Ein Intensivsprachkurs
setzt voraus, dass seine Dauer
von vornherein zeitlich begrenzt ist (vgl. Nummer
7.2.1), i. d. R. täglichen Unterricht (mindestens
18 Unterrichtsstunden pro Woche)
umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher
Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abendund
Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen
nicht.

16.5.1.2 Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an
einem Intensivsprachkurs soll Ausländern erteilt
werden, die lediglich den Erwerb von
deutschen Sprachkenntnissen anstreben, wenn
sie über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt
während ihres voraussichtlichen Aufenthalts
im Bundesgebiet verfügen (vgl. auch
§ 5 Absatz 1); eine Verpflichtung nach § 68
reicht aus.



=schweitzer=

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 03.11.2012 um 04:52:43
Mit entwicklungspolitischen Interesse war, lt. Aussage von einem Visumabteilungsmitarbeiter der deutschen Botschaft, wohl eher die Notwendigkeit zum Erlernen der deutschen Sprache für die eigene Situation (berufliche Verbesserung) im Heimatland gemeint.


Muleta schrieb am 02.11.2012 um 09:52:47:
Da müsste dann auch der Aufwand eines Sprachkurses irgendwie im Verhältnis stehen zum eigenen Einkommen/Vermögen bzw. den Verwertungsmöglichkeiten der Sprachkenntnisse. 


In welchem Gesetz steht das denn geschrieben?

Ein Sprachvisum wird also nur nach Ermessensspielraum erteilt. Richtig? Wo kann ich dafür denn Gesetzesgrundlagen finden?

Oder hat vielleicht jemand Erfahrungen, wann ein Sprachvisum erteilt wird und wann nicht?

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 03.11.2012 um 04:54:46

Muleta schrieb am 02.11.2012 um 09:52:47:
die Liebe zur deutschen Sprache würde als Zweck im Prinzip genügen. 


Wie kannst du diese Aussage begründen?

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Muleta am 03.11.2012 um 08:55:32
Das steht alles in § 16 Abs. 5 S. 1 AufenthG und dort im Wort "kann":

Kann bedeutet Ermessen, Ermessen bedeutet Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen.

Öffentliches Interesse besteht an der Förderung der deutschen Sprache und Kultur. Wenn das private Interesse sich insofern mit dem öffentlichen Interesse deckt, dann reicht das soweit.

Ein öffentliches Interesse besteht aber auch an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern nach Deutschland (§ 1 AufenthG) und somit an der Verhinderung von Visa-Missbrauch. Wenn ein Ausländer also ersichtlich mit den zu erwerbenden Deutschkenntnissen keinen relevanten ökonomischen Vorteil ziehen kann und auch selbst nicht das Geld für teure Selbstverwirklichungs-Sprachaufenthalte hat, dann liegt ein Missbrauch jedenfalls mal nahe. Es drängt sich dann der Verdacht auf, der Sprachkurs sei lediglich ein Vorwand, um dann einen ganz anderen (Haupt-)Zweck zu verwirklichen, z.B. Stellung eines Asylantrages, illegale Erwerbstätigkeit oder der Besuch/Zusammenleben mit einem in Deutschland lebenden Partner.

Es obliegt dem Antragsteller, solche sich aufdrängenden Zweifel auszuräumen.

Und bevor wir weiter im Nebel stochern und theoretisieren, würde es wohl Sinn machen, wenn Du etwas mehr Informationen zum Einzelfall geben könntest.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Petersburger am 03.11.2012 um 09:35:12
Zum Verdeutlichen:

Kommt ein aelterer Herr zu mir, der seine Liebe zur deutschen Sprache glaubhaft machen kann z.B. durch seine aktuellen Sprachkenntnisse, der mir Fotos seiner heimatlichen Bibliothek mit deutschsprachiger Literatur und und und ..., der gerade durch Arbeit zeitlich nicht eingeschraenkt ist (Renteneintritt oder angesammelte Jahresurlaube), der schon mehrfach Reisen in deutschsprachige Laender unternommen hat und die erforderlichen Mittel hat - der bekaeme ein Visum fuer einen Intensivsprachkurs relativ problemlos.

Im Wesentlichen das Gleiche bei einem jungen Mann, dessen Liebe zur deutschen Sprache allenfalls eine frische Verliebtheit sein kann - Deutsch kann er jedenfalls nicht - wuerde eher die Frage aufwerfen, fuer wie bloed ich gehalten werde.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 04.11.2012 um 07:01:49
Danke euch schomal für eure Antworten.


Muleta schrieb am 03.11.2012 um 08:55:32:
Wenn ein Ausländer also ersichtlich mit den zu erwerbenden Deutschkenntnissen keinen relevanten ökonomischen Vorteil ziehen kann 


Steht das auch in einem Gesetzt geschrieben?

Es fällt mir schwer genauere Angaben (gesetzliche oder empirische) über den Zweck für ein Sprachvisa zu finden.
Monetär gibt es absolut keine Probleme.

Aber gut. Zu unserem Fall:
Ich lebe zurzeit mit meiner Verlobten in Indonesien. Wir werden ende nächsten Jahres in Indonesien heiraten. Jetzt muss ich aber zurück nach Deutschland. Für knapp ein Jahr.

Verständlich das ich Sie für die Zeit auch nach Deutschland holen möchte. Wenigstens für ein halbes Jahr. Und natürlich möchten wir beide das sie deutsch lernt.

Als Zweck für das Sprachvisa könnte wir ihr Unternehmen angeben. Sie ist Inhaberin eines Reisebüros. Wie man die Notwendig für das Erlernen der deutsche Sprache der Botschaft damit glaubhaft machen kann weiß ich leider nicht. Sie hat viele Deutsche Kunden. Theoretisch sprechen die meisten aber Englisch und theoretisch könnte sie die Sprache auch in Indonesien erlernen (aber wofür gibt es dann ein Sprachvisum?).

Die Heirat werden wir aus familiären Gründen in Indonesien machen, somit kommt das Eheschließungsvisum in Deutschland nicht in Frage.

Für eure Tipps und Erfahrungsteilung dank ich.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Petersburger am 04.11.2012 um 08:57:50
Wenn für den heutigen Tag sicher ist, daß Du wieder nach Indonesien zurückgehst  nach dem Jahr, würde ich die ganze Geschichte auch offen darlegen.


Wir stellen mal gegenüber:
Inhaberin eines Reisebüros verläßt ihr Geschäft für ein halbes Jahr oder länger,

1) um die Marktchancen des Geschäfts durch eigene Deutschkenntnisse zu verbessern.

2) um aus privaten Gründen Deutsch zu lernen. Diese Deutschkenntnisse können ihrem Geschäft vorteilhaft sein. Die Rückkehr von beiden (Antragstellerin und deutscher Freund) nach Indonesien scheint unzweifelhaft.


Bei 1) kommen mir sofort Zweifel.
Ist ihr Geschäft groß genug, daß es auch ohne die Inhaberin funktioniert? Wird ihr Fehlen nicht schädlich sein?
Falls die Anworten lauten ja / nein - worin besteht dann der Nutzen ihrer zu erwerbenden Deutschkenntnisse? Das Geschäft läuft ja offenbar auch völlig ohne sie. Unabhängig von ihren Deutschkenntnissen.

Bei 2) dagegen - sofern das alles glaubwürdig ist und, wo möglich, belegt worden ist - wäre eine Visumerteilung durchaus denkbar.
Sollten beide nach der Rückkehr und Heirat in Indonesien dann irgendwann nach Deutschland wollen, sind die Deutschkenntnisse erforderlich und das Geschäft ist für die Inhaberin nicht mehr Existenzgrundlage.
Bleiben beide auf Dauer in Indonesien, richtet der Sprachkurs auch keinen Schaden an.


Nur zum Verständnis:
Sprachkursvisa werden sehr gern beantragt, um andere Zwecke zu verfolgen. Von illegaler Erwerbstätigkeit bis zum - gesetzlich nicht vorgesehenen - "Zusammenleben auf Probe".
Daher ist der glaubwürdige Zweck das A und O beim Antrag.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 04.11.2012 um 11:02:11
Danke dir!


Petersburger schrieb am 04.11.2012 um 08:57:50:
Bei 1) kommen mir sofort Zweifel. 


Deine Annahme ist verständlich. Das Unternehmen ist noch relativ klein. Sie ist eingetragene Direktoren aber praktisch ist das UN mehr oder weniger ein Familienbetrieb, sodass es ihn ihrer Abwesenheit auch von Familienangehörigen geleitet werden kann. Dies aber nur für das Alltagsgeschäft wie buchungen etc. Das UN wird in ihrer Abwesenheit wohl kein Wachstum oder Ausbau des UN stattfinden wird.

Den Nutzen der Deutschkenntnisse nachvollziehbar zu überzeugen ist eine andere Sache. Das wird definitiv schwierig.


Zu 2:

Petersburger schrieb am 04.11.2012 um 08:57:50:
sofern das alles glaubwürdig ist und, wo möglich, belegt worden ist - wäre eine Visumerteilung durchaus denkbar. 

Das höre ich gerne.

Die Rückkehr steht für beide von uns fest. Mein Plan ist zunächst nur für die Heirat nach Indonesien zurückzukehren und danach wahrscheinlich wieder nach Deutschland zu kommen. Das kann sich aber noch ändern.
Sie wird mir nach unserer Heirat in Indonesien wahrscheinlich nach Deutschland folgen.

Wie können wir das Ganze jetzt beweisen bzw. glaubhaft machen?
Eine Idee ist, dass wir uns jetzt schon für die Hochzeit im nächsten Jahr bei dem indonesischen Standesamt anmelden.

Gibt es da noch weitere Beweismöglichkeiten für uns beide?

Für den Beweis ihrer Rückkehrbereitschaft können wir die Inhaberschaft ihres UN vorlegen. Desweiteren ist sie Eigentümerin eines Appartments (notarielle Urkunde).

Wie seht ihr die Chancen?

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Muleta am 05.11.2012 um 09:29:27

Davitio schrieb am 04.11.2012 um 11:02:11:
Wie können wir das Ganze jetzt beweisen bzw. glaubhaft machen?
Eine Idee ist, dass wir uns jetzt schon für die Hochzeit im nächsten Jahr bei dem indonesischen Standesamt anmelden.


ich halte das für wenig aussichtsreich: der Sprachkurs soll offensichtlich nur dem Zweck dienen, dass ihr beide als unverheiratetes Paar in Deutschland leben könnte. Der Spracherwerb ist ein durchaus wünschenswertes Extra, aber letztlich nicht entscheidend. Damit dürfte die AV dann kein Sprachkursvisum erteilen.

Eine beabsichtigte Eheschließung hielte ich im Übrigen für wenig hilfreich: wieso wird dann nicht schon vorher in Indonesien geheiratet und wer sagt überzeugend, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht zum Heiraten und dann doch gleich hierbleiben genutzt werden kann.

Ich würde mir da jedenfalls keine größeren Hoffnungen auf ein Visum machen. Und ganz besonders dann nicht, wenn sie noch nicht einmal A1-Kenntnisse hat.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 05.11.2012 um 10:13:54

Davitio schrieb am 04.11.2012 um 07:01:49:
Muleta schrieb am 03.11.2012 um 08:55:32:
Wenn ein Ausländer also ersichtlich mit den zu erwerbenden Deutschkenntnissen keinen relevanten ökonomischen Vorteil ziehen kann



Hast du da irgendwelche Gesetze zu oder woher nimmst du die Aussage?

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Muleta am 05.11.2012 um 10:20:25

Davitio schrieb am 05.11.2012 um 10:13:54:
Hast du da irgendwelche Gesetze zu oder woher nimmst du die Aussage?


es geht um die Glaubwürdigkeit! Darüber gibt es kein Gesetz.

Wenn jemand mit den Deutschkenntnissen keinen wirtschaftlichen Nutzen erreichen kann und auch nicht die (eigenen) finanziellen Mittel für einen (teuren) Selbstverwirklichungs-Deutschlandaufenthalt hat, dann muss man doch vermuten, dass es um ganz andere Dinge geht, als Deutsch zu lernen. Eben so wie in Deinem Fall, wo es doch in erster Linie um einen rechtlich nicht möglichen Zuzug eines unverheirateten Partners geht.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 05.11.2012 um 10:24:28

Muleta schrieb am 05.11.2012 um 09:29:27:
Damit dürfte die AV dann kein Sprachkursvisum erteilen. 


Warum darf sie kein Visum erteilen? Wo steht das geschrieben?

Es geht doch um das Ermessen:
schweitzer schrieb am 02.11.2012 um 10:18:01:
Die Visaerteilung zum Zwecke der Teilnahme an einem Sprachkurs ist in eine Ermessensvorschrift gekleidet.



Muleta schrieb am 05.11.2012 um 09:29:27:
Und ganz besonders dann nicht, wenn sie noch nicht einmal A1-Kenntnisse hat. 


Sie nimmt zurzeit an Deutsch-Gruppenunterricht und Einzelunterricht teil. Vielleicht - garantieren können wir es nicht - besteht sie vor Visumantrag noch A1.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von maki am 05.11.2012 um 10:38:51

Zitat:
Warum darf sie kein Visum erteilen? Wo steht das geschrieben?

Visamissbrauch soll verhindert werden.


Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Saxonicus am 05.11.2012 um 11:03:20

Davitio schrieb am 02.11.2012 um 09:24:01:
Wie sieht es mit einem Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache aus? Es kann erteilt werden, es besteht aber kein Recht auf eine Erteilung.

Zumal dann nicht, wenn es ausreichend Möglichkeiten gibt, die Sprache auch vor Ort zu erlernen.

Das Goethe-Institut bietet Kurse in folgenden Städten an:
Bandung
Jakarta
Surabaya

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Muleta am 05.11.2012 um 11:11:58

Saxonicus schrieb am 05.11.2012 um 11:03:20:
Zumal dann nicht, wenn es ausreichend Möglichkeiten gibt, die Sprache auch vor Ort zu erlernen


darauf kommt es nun gerade nicht an.

Ich verweise mal auf die Diskussion an nachfolgender Stelle (der gesamte Thread ist für den hiesigen TS vielleicht auch noch hilfreich): http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1344546164/11#11


Davitio schrieb am 05.11.2012 um 10:24:28:
Warum darf sie kein Visum erteilen? Wo steht das geschrieben?


die AV darf kein Sprachkursvisum erteilen, wenn der primäre Zweck des Aufenthalts das Zusammenleben mit dem unverheirateten Partner ist (und eben nicht der Sprachkurs).

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Petersburger am 05.11.2012 um 12:55:51
Um das Ganze hier nicht zu sehr zu zerbröseln:

Ein Sprachkursvisum ist eine Ermessensentscheidung.

Wenn der konkrete Entscheider in der zuständigen Visastelle sowie die örtlich zuständige ABH zu dem Schluß kommen, daß die privaten Gründe akzeptabel sind und sonst auch nichts gegen eine Visumerteilung spricht, wird er das Visum nach Eingang der Zustimmung der ABH wohl erteilen.

Wenn ich schreibe "durchaus denkbar", dann ist das etwas anderes als "möglich" oder gar "wahrscheinlich".

Will sagen: Die Chancen sind nicht überwältigend groß, aber einen Versuch ist es wert.

Bitte auch zu beachten, daß ich diese Meinung sehr heftig auf die Informationen gründe, die hier vom TS kamen. Das klingt schon nach einer nicht alltäglichen Konstellation.

@TS:
Legt Eure Wünsche sinnvoll dar und seht, was noch ggf. gefordert wird.
Danach wißt Ihr, ob das Visum erteilt wurde.
Davor  -->  :wahrsag:

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 06.11.2012 um 05:58:42

Petersburger schrieb am 05.11.2012 um 12:55:51:
Wenn der konkrete Entscheider in der zuständigen Visastelle sowie die örtlich zuständige ABH zu dem Schluß kommen, daß die privaten Gründe akzeptabel sind und sonst auch nichts gegen eine Visumerteilung spricht, wird er das Visum nach Eingang der Zustimmung der ABH wohl erteilen.


Nehmen wir an wir beantragen das Sprachvisum aus privaten (akzeptablen) Gründe, dann ist es doch rein theoretisch auch möglich im laufe ihres Aufenthaltes in Deutschland zu heiraten. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Wäre es dann sinnvoll dem Visaantrag die gleichen Unterlagen wie bei einem Eheschließungsvisum beizufügen? Sprich Schriftverkehr, Fotos, etc.

Bitte versteht mich nicht falsch. Wir werden nicht in Deutschland heiraten. Wir werden in Indonesien heiraten. Ich versuche nur die Bedenken der AV zu mildern.


Meiner Meinung nach kann es zu Unglaubwürdigkeit führen, wenn ich ihr Unternehmen als zusätzlichen Grund zum Erlernen der d. Sprache mit anführe.
Seht ihr das genauso?

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Petersburger am 06.11.2012 um 06:43:36

Davitio schrieb am 06.11.2012 um 05:58:42:
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Liegst Du nicht. Daher korrigiert Dich niemand.


Eine Hochzeit in Deutschland ist auch mit einem Schengenvisum legal. Gleichgültig, ob das z.B. ein Jahres-Geschäftsvisum (auch eines anderen Schengen-Staates) oder ein speziell für die Hochzeit erteiltes Visum ist.
Bei Bedarf vgl. hierzu AVwV 30.0.7.


Nicht zulässig ist mit einem Schengenvisum die Antragstellung auf eine AE im Bundesgebiet. Es muß also zwingend wieder ausgereist werden.

Zurück zum Fall:
Es ist für ein Sprachkursvisum irrelevant, ob in der Zeit in Deutschland, Las Vegas oder sonstwo geheiratet wird. Relevant ist ausschließlich, ob der Sprachkurs nicht "vorgeschoben" ist, um einen anderen Zweck zu verschleiern.

Wenn also Deine Freundin nach Abschluß des Sprachkurses und Du nach Ablauf "Deines Jahres" wieder in Indonesien sind, ist alles in Ordnung.
Verheiratet oder unverheiratet - egal.

Wenn Ihr nicht vorhabt zu heiraten, dann sind Papiere zur Eheschließung im besten Fall nur nutzlos. Anderenfalls schädlich.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Mick am 06.11.2012 um 06:49:54

Petersburger schrieb am 06.11.2012 um 06:43:36:
Nicht zulässig ist mit einem Schengenvisum die Antragstellung auf eine AE im Bundesgebiet. Es muß also zwingend wieder ausgereist werden.

Sagen wir so: Eine Antragstellung ist immer zulässig. Die
Ablehnung wäre höchstwahrscheinlich, aber ein wenig Er-
messen müsste da schon ausgeübt werden.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 06.11.2012 um 09:34:37

Petersburger schrieb am 06.11.2012 um 06:43:36:
Papiere zur Eheschließung

Ich meinte nicht wirklich Papiere zur Eheschließung, ich meine mehr Beweise das unsere Beziehung wirklich ernsthaft ist.


Petersburger schrieb am 06.11.2012 um 06:43:36:
Wenn also Deine Freundin nach Abschluß des Sprachkurses und Du nach Ablauf "Deines Jahres" wieder in Indonesien sind, ist alles in Ordnung. 


Wie kann ich der AV das glaubhaft machen, dass eine Rückkehr nach Indonesien beabsichtigt ist?

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Muleta am 06.11.2012 um 10:08:20

Davitio schrieb am 06.11.2012 um 09:34:37:
Wie kann ich der AV das glaubhaft machen, dass eine Rückkehr nach Indonesien beabsichtigt ist?


?!? Durch den Nachweis einer "ernsthaften" (also potentiell eheverdächtigen) Beziehung jedenfalls nicht. Wenn sich Deine Rückkehr nach Indonesien also nicht auf Grund Deines Arbeitsvertrages in Verbindung mit deiner beruflichen Gesamtsituation überzeugend darlegen lässt, dann wird es eben nicht gehen.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 06.11.2012 um 10:32:49

Muleta schrieb am 06.11.2012 um 10:08:20:
Wenn sich Deine Rückkehr nach Indonesien also nicht auf Grund Deines Arbeitsvertrages in Verbindung mit deiner beruflichen Gesamtsituation überzeugend darlegen lässt,


Meine Rückkehr nach Indonesien kann ich nicht glaubhaft machen. Dahingegen ihre aber ja. Durch ihr UN und ihre Eigentumswohnung, die sie zurzeit vermietet.

Wenn wir der AV weishaft machen, dass wir in Indonesien heiraten wollen und nicht in Deutschland, stehen die Chancen meines Erachtens besser. Andernfalls könnte wir ja einfach das Visum zur Eheschließung beantragen, was eine viel größere Erfolgschance hat. Klingt doch plausiebel...?

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Muleta am 06.11.2012 um 10:40:31

Davitio schrieb am 06.11.2012 um 10:32:49:
Meine Rückkehr nach Indonesien kann ich nicht glaubhaft machen. Dahingegen ihre aber ja. Durch ihr UN und ihre Eigentumswohnung, die sie zurzeit vermietet.


Ihre kann kaum glaubhaft gemacht werden, da ihr Unternehmen offensichtlich auch längere Zeit ohne sie auskommt (und sich um die Eigentumswohnung wohl auch während der längeren Abwesenheit Verwandte kümmern werden).


Davitio schrieb am 06.11.2012 um 10:32:49:
Wenn wir der AV weishaft machen, dass wir in Indonesien heiraten wollen und nicht in Deutschland, stehen die Chancen meines Erachtens besser. Andernfalls könnte wir ja einfach das Visum zur Eheschließung beantragen, was eine viel größere Erfolgschance hat. Klingt doch plausiebel...?


Zumindest solange sie noch keine Deutschkenntnisse auf A1-Niveau hat, wird das nicht überzeugen - denn dann würde sich auch kein Eheschließungsvisum bekommen.

Aber wie auch immer: du kannst es probieren und wenn Du Glück hast, dann ist gut.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 06.11.2012 um 12:30:06

Muleta schrieb am 06.11.2012 um 10:40:31:
Ihre kann kaum glaubhaft gemacht werden, da ihr Unternehmen offensichtlich auch längere Zeit ohne sie auskommt (und sich um die Eigentumswohnung wohl auch während der längeren Abwesenheit Verwandte kümmern werden). 


Sie besitzt eine PT, dass ist ähnlich wie in Deutschland eine GmbH und man muss erstmal einiges an Eigenkapital aufwenden um so eine PT zu gründen. Wessen Rückkehr in das Heimatland ist wohl glaubhafter, ein Arbeitnehmer der ein Arbeitsvertrag hat und eine Bestätigung von seinem Arbeitgeber bekommt das er nach seiner Rückkehr weiterhin bei ihm arbeiten kann, oder ein Firmen(PT)Inhaber und Inhaber einer Eigentumswohnung. Es wäre in Deutschland schon schwierig einen Arbeitgeber zu finden, der einem den Arbeitsplatz nach einem halben Jahr im Ausland garantiert. Wenn man sich den indonesischen Arbeitsmarkt anschaut ist das Ganze noch weitaus unglaubwürdiger.

Warum will der deutsche Gesetzgeber mit dem AVwV denn den Zuzug von Ausländern steuern und (vor allem) begrenzen?
Weil wir keine Ausländer mögen oder weil wir, neben anderen Gründen, nicht als Wohlfahrtsstaat für arme Bürger aus einkommensschwachen Ländern dienen (ausgenutzt) werden wollen?


Muleta schrieb am 06.11.2012 um 10:40:31:
Zumindest solange sie noch keine Deutschkenntnisse auf A1-Niveau hat, wird das nicht überzeugen - denn dann würde sich auch kein Eheschließungsvisum bekommen. 


Sie besucht schon fleißig einen Deutschkurs (Gruppen -und Privatunterricht), sodass ich definitiv kein Problem sehe die A1-Prüfung noch dieses Jahr abzulegen. Das wäre im geforderten Fall also kein Problem (abgesehen davon das wir den Visumantrag dann wohl einen Monat später abgeben würden).

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von schweitzer am 06.11.2012 um 12:36:52
Dir ist hier geantwortet worden soweit Dir im Rahmen unseres Boards unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage und -praxis geantwortet werden konnte.

Möglich, dass Dich das nicht wirklich oder umfassend zufrieden stellt, aber damit musst Du leben.

Grundsatzdiskussionen zu Fragen wie:


Davitio schrieb am 06.11.2012 um 12:30:06:
Warum will der deutsche Gesetzgeber mit dem AVwV denn den Zuzug von Ausländern steuern und (vor allem) begrenzen?Weil wir keine Ausländer mögen oder weil wir, neben anderen Gründen, nicht als Wohlfahrtsstaat für arme Bürger aus einkommensschwachen Ländern dienen (ausgenutzt) werden wollen?


... führen uns hier nicht weiter und bewirken rein gar nichts, da wir hier die Gesetze nicht machen und an den Motivationen dafür auch unmittelbar nichts ändern können. - Insoweit sind sie hier auch nicht erwünscht.

Muleta hatte hier das nunmehrige Schlusswort schon gesprochen:


Muleta schrieb am 06.11.2012 um 10:40:31:
du kannst es probieren und wenn Du Glück hast, dann ist gut. 


Dabei sollte es belassen werden soweit keine weiteren SACHfragen sind. -

Anderenfalls ist der thread hier demnächst geschlossen.


=schweitzer=

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Mick am 15.11.2012 um 06:56:41
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Anspruch auf Sprachvisum nur zum Erlernen der deutschen Sprache?
Beitrag von Davitio am 22.02.2013 um 19:56:29
Hi!

Das Visum wurde ausgestellt!

Als kleinen Ansporn informiere ich euch gerne, dass meiner Verlobten ihr "Sprachvisum" (nationales Visum max. 1 Jahr) ausgestellt wurde.


Wir haben den Visumsantrag ganz offen und erhlich gestellt. Als Grund - warum sie denn die deutsche Sprache in Deutschland erlenen will - haben wir angegeben, dass wir später einmal heiraten wollen und wo auch immer wir dann zusammenleben (Deutschland, oder anderswo), möchte ich, dass sie Deutsch sprechen kann.

Als Nebengründe hat sie auch allgemeines Interessen an Sprachen angegeben. Das wird aber wahrscheinlich bei der Entscheidung eine kleinere Bemessungsgrundlage gewesen sein.


Ihre Visumserteilung kann für euch als Motivation dienen. Es gibt immer eine Chance auf ein Sprachvisum, auch ohne die Beabsichtigung eines anschließenden Studiums.

ABER: Ich sollte auch erwähnen, dass auch die Rückkehrbereitschaft bewiesen werden muss. Wir waren uns in Ihrem Fall unsicher (sie ist Inhaberin eines Unternehmens), der Beweis der Rückkehrbereitschaft scheint aber ausreichend zu sein. Daneben wurde als Finanzierungsnachweis wurde ein Verpflichtungserklärung gefordert - ein Sperkonto war nicht erforderlich - und Nachweis über den Besuch eines Deutschkurses in Indonesien (Nicht A1).


Nicht positiv war die lange Bearbeitungszeit (2,5 Monate). Darüber hinaus wurde ihr das Visum bei Vergabe mit einer Gültigkeit ausgestellt, die erst eine Woche nach Ausstellung beginnt. Das zwang uns ihren Flug umzubuchen. Der Grund dafür wurde uns nicht verraten.

Allgemein kann ich nur noch sagen, dass wir auch nicht viel mehr tun konnten als den Antrag zu stellen und dann auf die Antwort zu warten. Wie die Antwort aussehen würde, konnten wir nicht voraussehen. Ich habe die ABH kontaktiert, ob dass aber die Entscheidung mitbeeinflusst hat vermag ich nicht zu sagen. Es war aber auf jeden Fall behilfreich für den Antragsprozess (schnelleres Einreichen weiterer Dokumente).

Wenn ihr noch weitere Fragen habt, könnt ihr mich gerne per PN anschreiben.

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