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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ist es wirklich kein Problem, wenn man bei der Einbürgerung staatenlos wird?
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Beitrag begonnen von philphy am 22.10.2012 um 18:44:04

Titel: Ist es wirklich kein Problem, wenn man bei der Einbürgerung staatenlos wird?
Beitrag von philphy am 22.10.2012 um 18:44:04
Guten Abend zusammen,

ich habe heute morgen ein Ausweisdokument für Staatenlose bekommen und ich befinde mich im Einbürgerungsverfahren. Meine Sachbearbeiterin ist sehr unfreundlich und beantwortet mir kaum Fragen am Telefon, wahrscheinlich weil sie selber sehr gestresst ist.

Ich suche seit heut morgen Infos aus dem Netz, weil ich grade Angst hab, dass ich meinen Aufenthaltstitel verliere. In dem Pass für Staatenlose ist mein unbefristeter Aufenthaltstitel jetzt mit dem Zusatz beschriftet, dass er die gleiche Gültigkeit hat wie der Reisepass für Staatenlose. Verändert das jetzt rechtlich meinen Status?

Ich frage so unsicher, weil ich, obwohl ich in Deutschland geboren wurde und hier eine Ausbildung gemacht habe, perfekt die deutsche Sprache beherrsche und mehr als integriert bin, nur weil ich meine Arbeitsstelle innerhalb des Einbürgerungsverfahrens gewechselt habe (böses Betriebsklima, hab sofort ne neue Anstellung gefunden, war nicht arbeitslos!), ein halbes Jahr warten musste bis die Probezeit um war. Solange wurde das Einbürgerungsverfahren auf Eis gelegt. Begründung: Das sei üblich. In der Probezeit könnte ich jederzeit meinen Job verlieren.

Ich fand das schon sehr merkwürdig, aber die Beamtin ließ nicht mit sich reden. Jetzt mache ich mir große Sorgen, weil sich mein Status zwischenzeitlich durch den Passersatz für Staatenlose komplett geändert hat. Was ist, wenn deswegen die Einbürgrungszusicherung zurück gezogen wird?

Vielleicht übertreibe ich auch, aber ich hab das Gefühl als ob man mir grad den Boden unter den Füßen wegzieht (gut, bin auch sehr emotional vom Typ her). Ich kenne auch niemanden, den ich diesbezüglich fragen könnte, zu meinen Eltern hab ich keinen Kontakt.

Ich habe davon wirklich keine Ahnung und mir ist schon klar, dass man es zeitweilig gar  nicht umgehen kann staatenlos zu sein bei der Einbürgerung, weil das ja eine Konsequenz der Ausbürgerung ist. Aber ich habe bei der Beamtin irgendwie ein ungutes Gefühl, weil sie keine Antworten gibt und nie Zeit hat. Vielleicht ist hier jemand so lieb und kann mir die Angst nehmen.

Ich danke euch schon mal.


Titel: Re: Ist es wirklich kein Problem, wenn man bei der Einbürgerung staatenlos wird?
Beitrag von Bayraqiano am 22.10.2012 um 18:56:17

philphy schrieb am 22.10.2012 um 18:44:04:
Verändert das jetzt rechtlich meinen Status? 

Nein, das tut er nicht. Du hast auch weiterhin unbefristetes Aufenthaltsrecht und musst dir jetzt keine Sorgen darüber machen, dass du diesen Status jetzt verlierst. Wenn es mit der Einbürgerung nicht während der Gültigkeitsdauer des Ausweises klappt, dann bekommst du den Ausweis und das Klebeetikett, welches sich darin befindet, erneut verlängert.


philphy schrieb am 22.10.2012 um 18:44:04:
Was ist, wenn deswegen die Einbürgrungszusicherung zurück gezogen wird?

Dewegen sicherlich nicht, man hat dir die EBZ ja gerade deshalb gegeben, damit du aus der mazedonischen Staatsangehörigkeit entlassen wirst.

Die EBZ wird zurückgezogen, wenn du eine oder mehrere Einbürgerungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllst (z.B. wenn du jetzt ne Bank überfällst oder ähnliches). Mach dich nicht unnötig verrückt, dir ergeht es nicht anders als den Tausenden Einbürgerungsbewerbern, die ihre Staatsangehörigkeit ebenfalls aufgeben müssen und deshalb für eine kurze Zeit staatenlos sind.

Titel: Re: Ist es wirklich kein Problem, wenn man bei der Einbürgerung staatenlos wird?
Beitrag von Ralf am 22.10.2012 um 23:13:10

philphy schrieb am 22.10.2012 um 18:44:04:
Ich fand das schon sehr merkwürdig

Ich auch, aber sei es drum, der Drops ist eh gelutscht.

schrieb am 22.10.2012 um 18:56:17:
Dewegen sicherlich nicht, man hat dir die EBZ ja gerade deshalb gegeben, damit du aus der mazedonischen Staatsangehörigkeit entlassen wirst. 

Eben. Eine Schlechterstellung ist das letztlich nicht,
auch wenn sich "Staatenlosigkeit" erst mal nicht so
toll anhört. Aber wir reden hier ja über eine kurze
Übergangszeit von ein paar Wochen, bis die Einbürgerung
vollzogen werden kann.

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