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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung nach einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1349710055 Beitrag begonnen von hemera am 08.10.2012 um 17:27:35 |
Titel: Namensänderung nach einbürgerung Beitrag von hemera am 08.10.2012 um 17:27:35
Hallo,
da ich jetzt schon verschiedenes zu dem Thema gelesen habe und nicht richtig verstehe, frage ich lieber noch mal hier nach hoffe jemand kann mir helfen :) Mein Mann hat jetzt seine Einbürgerungsurkunde unter bekommen. Bevor er seinen Personalausweis beantragt wollte er seinen Vornamen ändern. Im Internet habe ich wo gelesen das als Grund geht -exotischer Vorname bei Einbürgerung Beim Standesamt sagte man das es schwierig sei da der vorname nur mit wichtigem Grund geändert werden kann. Da er aber jetzt eingebürgert wurde müsste es doch einfacher sein einen deutschen Vornamen anzunehmen, oder? Kann er als Grund angeben dass er einen deutschen Vornamen möchte anstatt seines jetzigen ausländischen? Danke und Grüße Hemera |
Titel: Re: Namensänderung nach einbürgerung Beitrag von birk am 08.10.2012 um 18:25:15
Die Antwort gibt §47 EGBGB:
Zitat:
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