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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung nach einbürgerung
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Beitrag begonnen von hemera am 08.10.2012 um 17:27:35

Titel: Namensänderung nach einbürgerung
Beitrag von hemera am 08.10.2012 um 17:27:35
Hallo,

da ich jetzt schon verschiedenes zu dem Thema gelesen habe und nicht richtig verstehe, frage ich lieber noch mal hier nach hoffe jemand kann mir helfen  :)

Mein Mann hat jetzt seine Einbürgerungsurkunde unter  bekommen. Bevor er seinen Personalausweis beantragt wollte er seinen Vornamen ändern.

Im Internet habe ich wo gelesen das als Grund geht

-exotischer Vorname bei Einbürgerung


Beim Standesamt sagte man das es schwierig sei da der vorname nur mit wichtigem Grund geändert werden kann.

Da er aber jetzt eingebürgert wurde müsste es doch einfacher sein einen deutschen Vornamen anzunehmen, oder?

Kann er als Grund angeben dass er einen deutschen Vornamen möchte anstatt seines jetzigen ausländischen?


Danke und Grüße Hemera

Titel: Re: Namensänderung nach einbürgerung
Beitrag von birk am 08.10.2012 um 18:25:15
Die Antwort gibt  §47 EGBGB:


Zitat:
Artikel 47
Vor- und Familiennamen

(1) Hat eine Person nach einem anwendbaren ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt
     1.      aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen,
     2.      bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen einen solchen Namen wählen,
     3.      Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,
     4.      die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen,
     5.      eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder ihres Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen.

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