i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensführung nach Auslandsgeburt
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1348841586

Beitrag begonnen von juanito am 28.09.2012 um 16:13:06

Titel: Namensführung nach Auslandsgeburt
Beitrag von juanito am 28.09.2012 um 16:13:06
Meine Frau ist Kubanerin. Wir haben in Kuba geheiratet und vor dem deutschen Standesamt einen Ehenamen bestimmt, so dass wir in Deutschland jetzt wie folgt heißen (Namen geändert):

Ich, Deutscher: Martin Meier
Sie, Kubanerin: Patricia Meier-Lopez, geb. Perez Lopez

In Kuba heißt sie immer noch Patricia Perez Lopez (hinkende Namensführung).

So, in einem Monat wird unser Sohn geboren. So wie ich das verstanden habe, würde sein Nachname automatisch unser Ehename sein. Er hieße dann z.B. Adrian Meier.

Allerdings wird unser Sohn in Kuba geboren. (War nicht unbedingt so geplant, ist aber so.) Damit wird er neben der deutschen auch die kubanische Staatsangehörigkeit haben. Und er wird in Kuba auch dem kubanischen Namensrecht unterworfen sein. D.h. er wird dann laut kubanischer Geburtsurkunde Adrian Meier Perez heißen.

Wie ist das dann aber für den deutschen Rechtsbereich? Zwingend deutsches Recht (Adrian Meier -> hinkende Namensführung) oder ist auch kubanisches Recht möglich (Adrian Meier Perez)?

Titel: Re: Namensführung nach Auslandsgeburt
Beitrag von Richter am 08.10.2012 um 10:12:23
Hallo juanito,

ihr habt nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB die Möglichkeit, den Familiennamen des Kindes nach kubanischem Recht zu wählen. Die Wahl des deutschen Rechts für Ehenamensbestimmung hat hierauf keine Auswirkung.

Gruß,
Richter

Titel: Re: Namensführung nach Auslandsgeburt
Beitrag von juanito am 12.10.2012 um 16:31:52

Richter schrieb am 08.10.2012 um 10:12:23:
ihr habt nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB die Möglichkeit, den Familiennamen des Kindes nach kubanischem Recht zu wählen.

Dankeschön! Dann werden wir das wohl so machen.  8-)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.