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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger
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Beitrag begonnen von mooni am 20.09.2012 um 17:21:15

Titel: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger
Beitrag von mooni am 20.09.2012 um 17:21:15
Hallo
Ich möchte einen Bulgarischen Staatsbürger ( witwer) alleinerziehend mit 5 jähriger tochter hier in deutschland heiraten.
Ich selber mache zur zeit eine Umschulung und beziehe SGB II zur Grundsicherrung. Meine fragen:
1.Hat er und seine Tochter nach der Eheschließung auch laut Bedarfsgemeindschaft auch anspruch hilfe zur Grundsicherung (nicht berufstätig).
2.Bekommt seine tochter auch  eine Aufenthaltsgenemigung und muss ich diese beantragen nach der Eheschließung ?.
Ich wäre über jede hilfreiche antwort dankbar  :) lg.

Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger
Beitrag von Bayraqiano am 20.09.2012 um 21:56:14
Bezüglich Sozialleistungen siehe die Infos hier.


Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger
Beitrag von schweitzer am 21.09.2012 um 08:14:56

mooni schrieb am 20.09.2012 um 17:21:15:
2.Bekommt seine tochter aucheine Aufenthaltsgenemigung und muss ich diese beantragen nach der Eheschließung ?.


Die Tochter genießt von ihm abgeleitet Freizügigkeitsrecht - siehe § 3 FreizügG.

Er soll sich nach erfolgter Eheschließung (Anmeldung in Deutschland) an die ABH wenden (DU kannst nichts beantragen.)


=schweitzer=

Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger
Beitrag von sigi-n am 21.09.2012 um 08:48:28

schweitzer schrieb am 21.09.2012 um 08:14:56:
Die Tochter genießt von ihm abgeleitet Freizügigkeitsrecht - siehe § 3 FreizügG.


Bist du dir da sicher?
Ich sehe keinen Anhaltspunkt für eine Freizügigkeit des Vaters

Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger
Beitrag von schweitzer am 21.09.2012 um 08:52:42

sigi-n schrieb am 21.09.2012 um 08:48:28:
Ich sehe keinen Anhaltspunkt für eine Freizügigkeit des Vaters


Ich schon:

im Mindesten Arbeitssuche


=schweitzer=

Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger
Beitrag von erne am 21.09.2012 um 15:22:33

schweitzer schrieb am 21.09.2012 um 08:52:42:
im Mindesten Arbeitssuche

zwar sehr wahrscheinlich, aber nicht zwangsläufig ... (angenommen: wenn er per se nicht arbeiten will, wird das also nicht greifen)

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