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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1348154475 Beitrag begonnen von mooni am 20.09.2012 um 17:21:15 |
Titel: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger Beitrag von mooni am 20.09.2012 um 17:21:15
Hallo
Ich möchte einen Bulgarischen Staatsbürger ( witwer) alleinerziehend mit 5 jähriger tochter hier in deutschland heiraten. Ich selber mache zur zeit eine Umschulung und beziehe SGB II zur Grundsicherrung. Meine fragen: 1.Hat er und seine Tochter nach der Eheschließung auch laut Bedarfsgemeindschaft auch anspruch hilfe zur Grundsicherung (nicht berufstätig). 2.Bekommt seine tochter auch eine Aufenthaltsgenemigung und muss ich diese beantragen nach der Eheschließung ?. Ich wäre über jede hilfreiche antwort dankbar :) lg. |
Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger Beitrag von Bayraqiano am 20.09.2012 um 21:56:14 |
Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger Beitrag von schweitzer am 21.09.2012 um 08:14:56 mooni schrieb am 20.09.2012 um 17:21:15:
Die Tochter genießt von ihm abgeleitet Freizügigkeitsrecht - siehe § 3 FreizügG. Er soll sich nach erfolgter Eheschließung (Anmeldung in Deutschland) an die ABH wenden (DU kannst nichts beantragen.) =schweitzer= |
Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger Beitrag von sigi-n am 21.09.2012 um 08:48:28 schweitzer schrieb am 21.09.2012 um 08:14:56:
Bist du dir da sicher? Ich sehe keinen Anhaltspunkt für eine Freizügigkeit des Vaters |
Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger Beitrag von schweitzer am 21.09.2012 um 08:52:42 sigi-n schrieb am 21.09.2012 um 08:48:28:
Ich schon: im Mindesten Arbeitssuche =schweitzer= |
Titel: Re: Ehe mit Bulgarischem Staatsbürger Beitrag von erne am 21.09.2012 um 15:22:33 schweitzer schrieb am 21.09.2012 um 08:52:42:
zwar sehr wahrscheinlich, aber nicht zwangsläufig ... (angenommen: wenn er per se nicht arbeiten will, wird das also nicht greifen) |
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