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Beitrag begonnen von sperare am 18.09.2012 um 14:25:56

Titel: russischer Reisepass
Beitrag von sperare am 18.09.2012 um 14:25:56
Hallo,

meine Frau und ich haben ein Problem mit Ihrem Reisepass, denn sei benötigt einen Neuen.

In Russland diesen zu beantragen geht nicht, weil meine Frau einen elektronischen Reisepass hat und sie maximal eine beglaubigte Kopie bekommt, die in Deutschland aber keine Gültigkeit hat.
Meine Frau müsste dann ein Ehezusammenführungsvisum für nach Deutschland beantragen.

In Deutschland kann man einen neuen Pass über das Russische Konsulat in Bonn erhalten.
Die Nummer vom Konsulat in Bonn habe ich. Aber dort erreichen weder meine Frau noch ich jemanden. Entweder ist dort Freizeichen oder besetzt.

Habt Ihr Erfahrungen mit Reisepasbeantragung?
Die Vorangigen Fragen sind wie lange das dauert und welche Dokumente werden außer dem Reisepass noch benötigt?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.  :)

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von sigi-n am 18.09.2012 um 15:00:11
Hallo
altbekanntes Problem!
Email wird meist binnen 48 Stunden beantwortet

Alternative wäre eine Agentur die mit dem Konsulat zusammenarbeitet, kostet zwar was ist aber stressfreier.

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von sperare am 18.09.2012 um 16:14:17
Kannst Du mir eine Agentur empfehlen oder zumindest eine nennen?

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von Petersburger am 18.09.2012 um 16:15:14

Ericius schrieb am 18.09.2012 um 14:25:56:
In Russland diesen zu beantragen geht nicht, weil meine Frau einen elektronischen Reisepass hat und sie maximal eine beglaubigte Kopie bekommt


Verstehe ich nicht.

Versuch' doch bitte mal, das zu erklären.

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von sperare am 18.09.2012 um 17:26:53
Die alte Variante war ja, das der Aufenthaltstitel in den Reisepass geklebt wurde.
Wenn dann in Russland ein neuer Reisepass beantragt wurde, bekam man aber seinen Alten zurück mit dem Vermerk das dieser ungültig geworden ist.
Mit diesem Alten in verbindung mit dem Neuen konnte man dann noch einmal nach Deutschland einreisen.

Weil der elktronische Aufenthaltstitel jetzt eine externe Karte ist, wird der alte Reisepass nicht mehr ausgehändigt. Man könnte zwar eine Kopie davon machen, aber diese wird bei der Einreise nicht akzeptiert.
Und diese Karte ist wiederum nur in Verbindung mit dem Reisepass gültig.


Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von Petersburger am 18.09.2012 um 17:34:44
Du hattest oben von elektronischem Reisepaß gesprochen ...

Daß der Reisepaß zwingend eingezogen wird ist mir neu.

Ich sehe täglich zu den aktuellen Reisepässen noch bis zu vier alte, abgelaufene. In denen nicht ein Daueraufenthaltstitel eines EU-Staates drin ist.

Deine Frau sollte in Ruhe zur ABH gehen und dort um Ausstellung einer Vorabzustimmung zur Visumerteilung bitten.
Dann kann sie im Falle, daß der alte Paß tatsächlich eingezogen wird, in kürzester Zeit (=Schengen-Bearbeitungszeit) auch ein nationales Visum in den neuen Paß bekommen, mit dem sie dann wieder einreisen kann.

Rechtzeitige telefonische Terminvereinbarung in der AV nicht vergessen - für alle Fälle.

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von sperare am 18.09.2012 um 18:06:58
Interessant das es soetwas gibt - Visavorabbestimmung. Das ABH bei uns wusste, dass meine Frau während ihres Aufenthalts die Pässe (Inland und Reisepass) machen wollte. Das es diese Variante gibt, haben sie nicht gesagt.

Meine Frau wird also wieder mit dem alten Reisepass einreisen und dann will sie in Deutschland über das Konsulat in Bonn einen neuen Reisepass beantragen.

Und da wiederum interessiert uns eben welche Dokumente außer den Reisepass meine Frau noch benötigt und wie lange das dauert.


Das russische Amt hatte meiner Frau mitgeteilt, dass der Pass eingezogen wird.
Aber die russischen Behörden scheinen da auch total unterschiedlich vorzugehen.

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von erne am 18.09.2012 um 18:33:54

Petersburger schrieb am 18.09.2012 um 17:34:44:
Deine Frau sollte in Ruhe zur ABH gehen und dort um Ausstellung einer Vorabzustimmung zur Visumerteilung bitten.

warum eigentlich?
Sie hat ja einen gütligen AT (AE oder NE).
Das ist ja auch im AZR hinterlegt.
Und eine Kopie des alten RP zeigt dann auch, dass der AT für "sie" gilt.
Ihr AT wird ja nicht ungütlig, nur weil der Pass ersetzt wird.
Ich würde bei der BPol nachfragen, ob sie so einreisen kann.
Und bei der Fluggesellschaft, ob sie so ins Flugzeug kommt.



Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von Petersburger am 18.09.2012 um 19:29:52

erne schrieb am 18.09.2012 um 18:33:54:
Ich würde bei der BPol nachfragen, ob sie so einreisen kann.

Das Spaßige ist, daß ich seit gestern dieser Frage nachgehe.

Unter anderem im i4a-Forum für ABHler.


Ich bin zwar grundsätzlich auch der Meinung, daß das eine denkbare Möglichkeit sein könnte. Allerdings bin ich nicht überzeugt, daß das auch alles klappt.

Besonders die Anfrage bei der Fluggesellschaft vorab halte ich für waghalsig - niemand kann vorher mit Sicherheit sagen, was das konkrete Personal am konkreten russischen Flughafen dann auch wirklich tun wird.


Unabhängig von der hiesigen Diskussion meine ich, daß der alte Paß wohl ausgehändigt werden wird.
Zur Absicherung für den negativen Fall die erbetene Vorabzustimmung ... und einer geregelten Rückkehr dürfte nichts im Wege stehen.

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von Saxonicus am 18.09.2012 um 20:09:45

Ericius schrieb am 18.09.2012 um 14:25:56:
In Deutschland kann man einen neuen Pass über das Russische Konsulat in Bonn erhalten.

Allerdings nur dann, wenn sie sich in Rußland ordnungsgemäß "als im Ausland lebend" abgemeldet hat.

Wenn sie das (bisher) nicht getan hat, dann wird die russische AV keinen Finger für sie rühren und sie an die zuständigen Behörden in Rußland verweisen.

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von Petersburger am 18.09.2012 um 20:43:43

Ericius schrieb am 18.09.2012 um 18:06:58:
Das russische Amt hatte meiner Frau mitgeteilt, dass der Pass eingezogen wird.

Rein interessehalber - in welcher Stadt?


Nebenbei: Auch Du kannst in Ruhe zur ABH gehen und freundlich fragen, ob ...
Nachdem Deine Frau offensichtlich eine wenig erfreuliche Vorgehensweise in Aussicht hat, gibt es einen Grund mehr für eine Vorabzustimmung.

Allerdings muß die ABH so etwas nicht geben. Sie darf. Es ist ihr gestattet.
Eine Weigerung muß sie noch nicht einmal begründen, weil das Ganze kein Verwaltungsakt ist.
Daher immer betont freundlich bleiben (nur zur Sicherheit gesagt  ;) )

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von sperare am 18.09.2012 um 22:09:21
Meine Frau war heute in diesem Migrationszentrum und hat dort mit einem (Art) Abteilungsleiter geredet.
Der sagte, man kann die Bitte dabei schreiben, dass aus Moskau der alte Pass wieder mit zurück geschickt wird.

Aber an das Flugzeug hatten wir gar nicht gedacht.

Edit: Bisher hatten wir mit der ABH in Ingelheim Glück gehabt - also sie waren immer nett. (Bis auf eine Frau ganz am Anfang)

Visum in Moskau zu holen ist nicht ganz einfach.
Da sie nur vormittags auf haben sieht das so aus.
Am Tag vorher nach Moskau fahren, übernachten, zur Botschaft und wieder zurück. Die Zugfahrt nach Moskau dauert 14 - 17 Stunden, je nach Zug.

Wenn man um dieses Visum zu erhalten 2 Termine benötigt.....

Mit dem alten Pass zurückkommen erst Mal ist auch kritisch. Denn wir haben gehört um ein Termin bei der Botschaft zu bekommen kann das 2 Monate dauern. Um den RP zu bekommen 6 Monate.
Der AT (AE) läuft aber am 20. Feb. wie auch der RP ab.

Würde meine Frau einen vorübergehenden AE erhalten bis der RP wieder da ist oder könnte echte Schwierigkeiten ins Haus flattern?

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von Petersburger am 19.09.2012 um 04:44:35

Ericius schrieb am 18.09.2012 um 22:09:21:
Der sagte, man kann die Bitte dabei schreiben, dass aus Moskau der alte Pass wieder mit zurück geschickt wird.

Das ist Blödsinn.

Man beantragt einen neuen Paß. Der alte bleibt gültig.

Erst bei Aushändigung des neuen Passes wird der alte eingezogen oder ungültig gestempelt - in welchem Moment befindet sich der alte Paß denn da "in Moskau" (und nicht in der Hand des Besitzers)?

Die Entscheidung über Aushändigung oder nicht trifft der Migrationsdienst vor Ort und niemand sonst!


Ericius schrieb am 18.09.2012 um 22:09:21:
Denn wir haben gehört ...

Meine Lieblingsworte.

Vergeßt alles, was Ihr "hört".

Lesen!
Auf der Website der jeweiligen AV (und ggf. auch hier.  ;) )


Ericius schrieb am 18.09.2012 um 22:09:21:
Denn wir haben gehört um ein Termin bei der Botschaft zu bekommen kann das 2 Monate dauern.

Richtig. Auch schon mal drei.

Vor allem im Sommer.

Und jetzt?
Angerufen?
Gefragt?


Ericius schrieb am 18.09.2012 um 22:09:21:
Um den RP zu bekommen 6 Monate.

Auch richtig.
Kann. Im normalen Visumverfahren.

Was meinst Du wohl, warum ich von einer Vorabzustimmung schrieb?
Dann dauert das Visumverfahren drei Arbeitstage!

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von erne am 19.09.2012 um 09:13:22

Ericius schrieb am 18.09.2012 um 22:09:21:
Würde meine Frau einen vorübergehenden AE erhalten bis der RP wieder da ist oder könnte echte Schwierigkeiten ins Haus flattern?


sobald sie die Verlängerung des AT oder einen neuen AT beantragt, fällt sie in die "Fiktion" der Gültigkeit des alten AT (der AT gilt so lange weiter, bis sie einen neuen bekommt oder der Antrag abgelehnt wird),  sie bekommt  eine FB ... mit dieser FB kann sie offiziell die Gültigkeit des aktuellen/alten AT beweisen

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von sperare am 19.09.2012 um 11:35:11
Wie lange ist die Voarbzustimmung gültig?

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von Petersburger am 19.09.2012 um 11:37:00

erne schrieb am 19.09.2012 um 09:13:22:
sobald sie die Verlängerung des AT oder einen neuen AT beantragt, fällt sie in die "Fiktion" der Gültigkeit des alten AT (der AT gilt so lange weiter, bis sie einen neuen bekommt oder der Antrag abgelehnt wird),sie bekommteine FB ... mit dieser FB kann sie offiziell die Gültigkeit des aktuellen/alten AT beweisen 

Bitte nichts durcheinanderbringen und den TS nicht verwirren.

Wenn seine Frau einen neuen Paß beantragt, bleibt der alte gültig und in ihrem Besitz bis zur Aushändigung des neuen.

Geschieht das in Deutschland bei einer russischen AV, gibt es kein Problem mit dem Fehlen des Passes, der ist ja da. Und wenn nicht, läßt sich das bei der ABH schnell klären.

Geschieht das in RUS, gilt das Gleiche - nur ist die Frage, ob man bei eingezogenem alten Paß mit eAT + neuem ins Flugzeug kommt.

Eine FB steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Die ist erst interessant, wenn sie mit dem neuen Paß bei der ABH aufschlägt.

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von sperare am 19.09.2012 um 12:24:50
Ich habe zwischenzeitlich mit der Bundespolizei telefoniert.
Der Mann am Telefon sagte mir, dass es in Deutschland wahrscheinlich keine Schwierigkeiten geben wird.
Wahrscheinlich, weil diese Variante eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es obliegt dem Beamten, ob er das ahndet oder nicht. Aber Einreisen kann meine Frau auf jedenfall, soweit nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.
(z.B. wenn jemand das mit dem alten RP zum 2ten Mal versucht oder so)

Jedenfalls sagte er mir noch, meine Frau hätte vor Abflug sich eine FB holen müssen, dann wäre alles jetzt einfacher.

Die LH sagte mir, dass es kein Problem darstellt, da ja nicht die RP-Nummer hinterlegt wird.
Kommt dann darauf an, ob die russische LH-Mitarbeiterin das auch so sieht.

Jetzt kontaktiere ich erst Mal die ABH.
Vielleicht ist es ja sinnvoller mit dem alten RP einzureisen und dann im Jan/ Feb. wieder auszureisen mit einer FB in der Tasche.
Werde auf jedenfall weiter berichten, für diejenigen, die nach uns mit der gleichen Situation beschäftigen. :)

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von sperare am 20.09.2012 um 11:59:59
Hatte heute Vormittag mit der ABH telefoniert. Dort sagte man mir, es wäre für Sie einfacher, wenn meine Frau in Russland den RP machen lässt und dann wie gesagt mit dem alten RP und eAT wieder nach Deutschland einreist und sich dann natürlich sofort bei ihnen meldet um einen neuen eAT zu beantragen.

Sie kann natürlich auch mit dem Alten noch gültigen RP einreisen und dann beim Konsulat einen neuen beantragen.
Jedoch um einen Passersatzpapier zu erhalten, bräuchte meine Frau dafür eine Bestätigung vom Russischen Konsulat, das ihr RP in Bearbeitung ist.
Und diese Bestätigung sollte vor Ablaufdatum vom RP vorliegen.

Titel: Re: russischer Reisepass
Beitrag von Petersburger am 20.09.2012 um 12:16:25

Ericius schrieb am 20.09.2012 um 11:59:59:
Jedoch um einen Passersatzpapier zu erhalten, bräuchte meine Frau dafür eine Bestätigung vom Russischen Konsulat, das ihr RP in Bearbeitung ist. 

Nochmal: Der alte Paß wird von der ausgebenden Stelle erst dann ungültig gemacht oder eingezogen, wenn der neue ausgehändigt wird.

Egal ob in RUS oder in der russischen AV in D!

Es gibt keinerlei Grund, einen Paßersatz auszustellen.

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