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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aufenthalt ???
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Beitrag begonnen von Zlatangafra11 am 02.09.2012 um 09:03:34

Titel: Aufenthalt ???
Beitrag von Zlatangafra11 am 02.09.2012 um 09:03:34
ich (16) lebe seid 12 jahren in Deutschland mit meiner familie darunter ein diabetiker(12).Vor 2 jahren wurde unser asylantrag abgelehnt und wir haben seid dem eine duldung.Als wir das erste mal in Deutschland waren haben wie falsche angaben gegeben also irakisch aber wir sind syrisch.vor 4 monaten haben wir denen gesagt das wir aus syrien kommen haben auch die Pässe meiner eltern dort abgegeben.darauf haben wir so einen brief bekommen.abschließend wird auf das urteil des oberverwaltungsgerichts für das land nrw vom.14,2,2 - 14 A 2708/10 A verwiesen wonach dort abschiebungshindernisse gem. §60 abs.2 aufenthg auf syrien bezogen festgestellt worden sind. somid wird auf § 75 vwgo verwiesen.und ich bin ja 16 und habe keinen pass nix mein name steht nur auf der duldung meine mutter.kann ich nicht ein antrag auf§ 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden machen ? ich halte das nicht mehr aus wenn ich z.b ins kino will habe ich ja kein ausweis  :'(

Titel: Re: Aufenthalt ???
Beitrag von Budweiser am 02.09.2012 um 10:08:29
Und was ist jetzt deine Frage?

Titel: Re: Aufenthalt ???
Beitrag von Bayraqiano am 02.09.2012 um 10:13:39
Wenn bei euch Abschiebehindernisse nach §60 Abs. 2 AufenthG (gerade der Normalfall bei Syrern), dann bekommt ihr eine AE nach §25 Abs. 3 AufenthG.

Wenn du keinen Pass hast oder von den Behörde bekommen kannst, solltest du dich bei der ABH um einen Passersatz kümmern.

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