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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> ablehnungsbescheid
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Beitrag begonnen von lover am 31.07.2012 um 17:30:28

Titel: ablehnungsbescheid
Beitrag von lover am 31.07.2012 um 17:30:28
Guten tag


Der visumantrag wurde abgelehnt , Diese enscheidung stutzt sich auf den folgenden grund 

Ihre absicht , vor Ablauf der visums aus dem hoheitsgebiet der mitgliedstaaten ausreisen , konnte nicht fest gestellt werden


kann mir bitte jemanden hier weiter helfen ich verstehe das nicht was die wisen wollen oder warum die mich gelauben und welsche grunden die meinen , wurde mich auf hjeder antwordt freuen danke

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von Runenwolf am 31.07.2012 um 17:33:45
Na, die vermuten, dass du nach Ablauf des Visums nicht mehr aus Deutschland ausreisen willst, sie zweifeln deine Rückkehrbereitschaft an.

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von Vinzent2m am 31.07.2012 um 17:34:23
Das bedeutet, dass an Deiner Rückkehrbereitschaft gezweifelt wird.
Diese scheint nicht ausreichend plausibel dargelegt worden sein.

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von lover am 31.07.2012 um 17:36:13
ja das weiss ich ja , was kann mann da bitte machen das die mir gelauben wie soll ich das beweisen

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von Runenwolf am 31.07.2012 um 17:38:38
Im Grunde genommen kannst du remonstrieren und im Rahmen der Remonstration nochmals die Gründe darlegen, weshalb sichergestellt ist, dass du tatsächlich ausreisen wirst.

Falls das immer noch nicht reicht und abgelehnt wird, dann kannst du noch gegen die Ablehnung klagen.

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von lover am 31.07.2012 um 17:42:40
ohh mann das habe ich auch gemacht aber die zweifeln immer noch was soll ich machen , ich habe ja eine lebelische tochter da verleicht ist das der grund warum die so zweifeln kann es sein

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von Runenwolf am 31.07.2012 um 17:48:49
Jap, das kann sein.

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von lover am 31.07.2012 um 18:00:34
das ist toch scheize was die so verlangen alles hat gestimmt und jetzt aufeinmal diese scheiz grund ergendwas muss immer sein verdammt mochte meine tochter auch sehn habe ich keine recht drauf was soll das alles was soll ich noch machen ich kann nichts beweisen als ich ich kann soll ich lugen und was anders sagen was die horen oder lesen mochten , danke fur euhre schreiben an alle 

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von Runenwolf am 31.07.2012 um 18:03:15
Na, im Grunde genommen wäre der nächste Schritt die Klage gegen die Ablehnung.

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von erne am 31.07.2012 um 20:23:55

Runenwolf schrieb am 31.07.2012 um 18:03:15:
Klage gegen die Ablehnung.


ja, aber wohl aussichtslos, wenn es keine Rückkehrgründe gibt.

Warum willst du denn wieder zurückkehren?
Hast du Familie im Heimatland oder Arbeit oder Besiitz?
Wenn nein ... aussichtslos.

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von Daddy am 31.07.2012 um 20:53:29
Scheinbar geht es um einen Besuchsaufenthalt, daher passt es hier besser...

BTW...
lover schrieb am 31.07.2012 um 18:00:34:
das ist toch scheize was die so verlangen alles hat gestimmt und jetzt aufeinmal diese scheiz grund ergendwas muss immer sein verdammt mochte meine tochter auch sehn habe ich keine recht drauf was soll das alles was soll ich noch machen ich kann nichts beweisen als ich ich kann soll ich lugen und was anders sagen was die horen oder lesen mochten , danke fur euhre schreiben an alle 

entsprechen die hervorgehobenen Wörter nicht dem hier üblichen Wortgebrauch... also bitte etwas mehr Zurückhaltung!

Daddy

Titel: Re: ablehnungsbescheid
Beitrag von lover am 01.08.2012 um 02:05:25
hmmmm ja habe es selber nicht gemerckt war wohl etwas zu krass ja es muss nicht sein aber wenn mann spontan und emotinal ist da kommt sowas dabei rais lach sorry hoffe das es nixte mal nicht vorkommt daddy

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