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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1341474316 Beitrag begonnen von Muleta am 05.07.2012 um 09:45:16 |
Titel: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von Muleta am 05.07.2012 um 09:45:16
Kurze Frage an die ABH-Insider:
ab 01.08.2012 dürfen Studenten ja laut Gesetz 120 Tage statt bislang 90 Tage arbeiten. in den alten AE steht aber ausdrücklich 90 Tage, was gem. § 4 Abs. 2 AufenthG ja auch zwingend erforderlich ist. Können die Studenten den AT bzw. das Beiblatt vom eAT diesbzgl. ändern lassen? Oder gibt es eine schlichte Bestätigung darüber? Oder wie stellt man sich die praktische Umsetzung vor? |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von reinhard am 06.07.2012 um 10:58:53
Ich habe hier einen ABH-Leiter gefragt und bekam folgende Mail:
Zitat:
Ich habe mich bedankt und geschrieben, dass mir das so reicht. Die Antwort gilt nur für ein kreisfreie Stadt. |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von Märchenprinz am 06.07.2012 um 14:42:12
Hallo,
bitte weis jemand noch die BGbl Seite mit diesem Gesetz (wurde hier schonmal gepostet, aber ich finds nicht mehr) War heute in einer (ganz kleinen) ABH, und die wussten nichts von einer Gesetzesänderung (bzw. taten nur so). Vielen Dank im Voraus. |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von Zak am 06.07.2012 um 15:02:10 |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von dim4ik am 06.07.2012 um 19:10:59 reinhard schrieb am 06.07.2012 um 10:58:53:
Die Stadt Stuttgart hat sich für dasseble Vorgehen entschieden: http://stuttgart.de/item/show/318385/1 Tippis [edit]Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutze die 15-minütige Änderungszeit.[/edit] Märchenprinz schrieb am 06.07.2012 um 14:42:12:
Bitte schön: http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F2012%2FNr.%2024%20vom%2008.06.2012%2Fbgbl112s1224.pdf |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von gc am 08.07.2012 um 18:56:07
M.E. ist kann die ABH die Neuregelung nicht lediglich per Rundschreiben an "die Studentenschaft" (den AStA??) bekanntgeben, so erhalten weder Arbeitgeber noch Studierende eine rechtsverbindliche Information zum konkreten Fall.
Die Frage stellt sich weitergehend noch für die AE nach § 16 IV zur Arbeitsuche nach dem Studium, bisher AE für 12 Monate "90/180 Tage...", zu ändern ab 1.8. in eine AE für 18 Monate mit "Erwerbstätigkeit gestattet". M.E. MUSS die ABH den Eintrag in beiden Fällen per sofort - ggf. auch per Zusatzblatt usw. - ändern, jedenfalls wenn der Student/Absolvent es beantragt. Andernfalls könnte sich die Frage nach Schadensersatzansprüchen für mangels Erwerbserlaubnis entgangenes Einkommen stellen... Der Einfachheit halber fehlt auf den Seiten der Stadt Stuttgart ein Hinweis auf die AE nach § 16 IV ganz :-( |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von reinhard am 08.07.2012 um 19:08:05 gc schrieb am 08.07.2012 um 18:56:07:
Nein, es handelt sich um einzelne Schreiben an alle ausländischen Studierenden hier mit der entsprechenden AE. Das Schreiben fungiert dann als Beiblatt zur AE. In Stuttgart (Link oben) gibt es dieses Beiblatt als "anonymes Beiblatt" (pdf-Datei zum Runterladen). Ich denke, wenn es funktioniert ist das in Ordnung. Ich denke eher, in Berlin wurde ein Gesetz verabschiedet, ohne an die personelle Ausstattung der Kommunen zu denken. |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von locotus am 01.08.2012 um 10:14:39
hallo,
hat schon jemand eine Bescheinigung erstellt?? könnte man sich die mal anschauen?? mfg :) |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von reinhard am 01.08.2012 um 11:52:28
Die Ausländerbehörde Stuttgart hat die Bescheinigung als pdf-Datei ins Internet gestellt.
Die Bescheinigungen in Kiel habe ich gesehen, sie sind kuz & langweilig (eben ein Brief, den man faltet und in den Pass steckt...). |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von DevilsDaughter am 22.08.2012 um 20:35:34
Wir verteilen auch Handouts bezüglich der Gesetzesänderung. Der Arbeitsaufwand wäre enorm alle AUflagen in bestehenden AE zu ändern.
Dies wird dann bei der normalen Verlängerung geschehen. |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von Alex254 am 28.09.2012 um 10:24:40
Hallo,
muss dann eigentlich das Zusatzblatt geändert werden, damit man mehr als 90 Tage arbeiten darf(bin Student)? Meine ABH meinte, dass mein Zusatzblatt erst bei der nächsten Verlängerung angepasst wird. Ist es in Ordnung? Vielen Dank im Voraus Alex |
Titel: Re: Arbeitsmöglichkeiten für Studenten ab 01.08.2012 mit alter AE Beitrag von fons am 28.09.2012 um 11:24:25
Siehe oben. Die ABHs stellen auf Anfrage Bescheinigungen
aus. So in der Art: Zitat:
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