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Beitrag begonnen von a22 am 04.07.2012 um 19:24:10

Titel: Unbezahltes Urlaub aufenthaltserlaubnis §18 (4)
Beitrag von a22 am 04.07.2012 um 19:24:10
Hallo an alle!

ich habe einige Fragen  wegen unbezahltes Urlaub.
ich habe im moment  aufenthaltserlaubnis §18 (4).

1. ob und wie lange darf man mit aufenthaltserlaubnis §18 (4) unbezahltes Urlaub machen ?
2. wie wurde dann Krankenversicherung bezahlt ?
3. ich habe 11 monaten und 2 wohnen gearbeitet.
wenn ich noch 1 Monat unbezahltes Urlaub mache und danach  werde sofort gekündigt,
habe ich Anspruch auf AGL 1 ?

Titel: Re: Unbezahltes Urlaub aufenthaltserlaubnis §18 (4)
Beitrag von erne am 04.07.2012 um 19:43:45

a22 schrieb am 04.07.2012 um 19:24:10:
wenn ich noch 1 Monat unbezahltes Urlaub mache und danachwerde sofort gekündigt,
habe ich Anspruch auf AGL 1 ?


wenn du nach dem unbezahlten Urlaub (max 1 Monat) noch kurz arbeitest, dann ja, nachzulesen in Paragraf 24, Absatz 3, Nummer 2 des dritten Sozialgesetzbuchs.


Titel: Re: Unbezahltes Urlaub aufenthaltserlaubnis §18 (4)
Beitrag von a22 am 12.07.2012 um 21:47:44

erne schrieb am 04.07.2012 um 19:43:45:
unbezahlten Urlaub (max 1 Monat)


unbezahlten Urlaub darf max 1 Monat als eine Stück sein , oder  man das
in mehrere Teile verteilen darf ?
etwa 4 mal pro 1 Woche



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