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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Unbezahltes Urlaub aufenthaltserlaubnis §18 (4) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1341422650 Beitrag begonnen von a22 am 04.07.2012 um 19:24:10 |
Titel: Unbezahltes Urlaub aufenthaltserlaubnis §18 (4) Beitrag von a22 am 04.07.2012 um 19:24:10
Hallo an alle!
ich habe einige Fragen wegen unbezahltes Urlaub. ich habe im moment aufenthaltserlaubnis §18 (4). 1. ob und wie lange darf man mit aufenthaltserlaubnis §18 (4) unbezahltes Urlaub machen ? 2. wie wurde dann Krankenversicherung bezahlt ? 3. ich habe 11 monaten und 2 wohnen gearbeitet. wenn ich noch 1 Monat unbezahltes Urlaub mache und danach werde sofort gekündigt, habe ich Anspruch auf AGL 1 ? |
Titel: Re: Unbezahltes Urlaub aufenthaltserlaubnis §18 (4) Beitrag von erne am 04.07.2012 um 19:43:45 a22 schrieb am 04.07.2012 um 19:24:10:
wenn du nach dem unbezahlten Urlaub (max 1 Monat) noch kurz arbeitest, dann ja, nachzulesen in Paragraf 24, Absatz 3, Nummer 2 des dritten Sozialgesetzbuchs. |
Titel: Re: Unbezahltes Urlaub aufenthaltserlaubnis §18 (4) Beitrag von a22 am 12.07.2012 um 21:47:44 erne schrieb am 04.07.2012 um 19:43:45:
unbezahlten Urlaub darf max 1 Monat als eine Stück sein , oder man das in mehrere Teile verteilen darf ? etwa 4 mal pro 1 Woche |
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