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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Polizeianzeige während Einbürgerung.
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Beitrag begonnen von happy am 02.07.2012 um 19:49:19

Titel: Polizeianzeige während Einbürgerung.
Beitrag von happy am 02.07.2012 um 19:49:19
Hallo,
ich habe vor einem Monat einen Antrag auf Einbürgerung nach §9 beantragt.alles schien gut zu laufen bis ein Kunde ( ich bin selständig)dass unzufrieden mit der "Langsamkeit" der bearbeitung seiner Reklamation mich bei der Polizei angezeigt hat und ein Paar Tage danach die Anzeige zurückgezogen hat nachdem wir uns auf eine Lösung geeinigt haben.ich habe die Kommissarin angerufen um sicher zu sein dass die Anzeige wirklich zurückgezogen wurde was sie mir auch bestätigte mit der bitte ihr meine Version vom Problem darzustellen weil sie trotzdem den Fall klären will und der Kunde könne nicht ohne weiteres einfach eine Anzeige machen und zurückziehen.
muss ich jetzt diese Anzeige bei der Einbürgeungsstelle melden?kann diese Anzeige zu einer Ablehnung führen?

danke im voraus.
mfg
happy

Titel: Re: Polizeianzeige während Einbürgerung.
Beitrag von grisu1000 am 02.07.2012 um 20:32:56

happy schrieb am 02.07.2012 um 19:49:19:
muss ich jetzt diese Anzeige bei der Einbürgeungsstelle melden?

nein


happy schrieb am 02.07.2012 um 19:49:19:
kann diese Anzeige zu einer Ablehnung führen?

höchst unwahrscheinlich

Titel: Re: Polizeianzeige während Einbürgerung.
Beitrag von Sternchen81 am 02.07.2012 um 21:13:59
Du müsst die Anzeige der ebh melden. Es liegt in der mitteilungspflicht. Wenn du das nicht machst, und die ebh kriegt das nach der Einbürgerung mit, dann kann diese zurückgenommen werden.

Titel: Re: Polizeianzeige während Einbürgerung.
Beitrag von Ralf am 02.07.2012 um 21:31:32

Sternchen81 schrieb am 02.07.2012 um 21:13:59:
Wenn du das nicht machst, und die ebh kriegt das nach der Einbürgerung mit, dann kann diese zurückgenommen werden. 



Nun mal langsam. Schädlich für das Einbürgerungsverfahren
wäre es allenfalls, wenn gegen den Fragesteller wegen
einer Straftat ermittelt würde. Das ist hier nicht ansatzweise
erkennbar. "Langsamkeit bei der Bearbeitung einer Reklamation"
steht nicht im Strafgesetzbuch. Da ist wohl nur ein unzufriedener
Kunde weit übers Ziel hinausgeschossen.

@happy: Ich sehe hier absolut kein Problem.

Titel: Re: Polizeianzeige während Einbürgerung.
Beitrag von grisu1000 am 02.07.2012 um 21:42:12

Sternchen81 schrieb am 02.07.2012 um 21:13:59:
Du müsst die Anzeige der ebh melden. Es liegt in der mitteilungspflicht

Es geht hier um eine Anzeige, nicht um ein Ermittlugsverfahren. Das müsste erst eröffnet werden.

Titel: Re: Polizeianzeige während Einbürgerung.
Beitrag von Sternchen81 am 02.07.2012 um 22:23:18
Jede Anzeige führt zu einem Ermittlungsverfahren. Die Polizei nimmt die Anzeige entgegen, die Staatsanwaltschaft entscheidet über den Rest.

Titel: Re: Polizeianzeige während Einbürgerung.
Beitrag von happy am 02.07.2012 um 23:20:17
danke schön für eure Antworten.sternchen denkt ich soll es melden,grisu sagt nein ,was sagst du Ralf?

Titel: Re: Polizeianzeige während Einbürgerung.
Beitrag von Eduard am 03.07.2012 um 09:19:06
grisu1000 hat Recht, eine Anzeige kann zu einem Ermittlungsverfahren führen, aber muss nicht - darüber entscheidet jeweils die Staatsanwaltschaft.

Beispiel:
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/enbw-deal-kein-ermittlungsverfahren-gegen-mappus/6184892.html

(9 Anzeigen gegen Mappus, aber Staatsanwalt sieht kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten und leitet kein Ermittlungsverfahren ein)

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