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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> 60 Monaten Rentenversicherung, wie nachweisen?
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Beitrag begonnen von Hatschi am 21.06.2012 um 14:19:03

Titel: 60 Monaten Rentenversicherung, wie nachweisen?
Beitrag von Hatschi am 21.06.2012 um 14:19:03
Meine Lieben, es geht um meine Lebensgefährtin.

Sie erfüllt alle Voraussetzungen für eine unbefrististe Aufenthaltserlaubnis bis auf die 60 Monate Rentenversicherung.
Es können ja Beträge aus einer privaten Versicherung vorgelegt werden, die Frage ist nur wieviel? Und wäre es überhaupt möglich den Betrag auf einmal bei der Versicherung zu bezahlen um auf die 60 Monate zu kommen?
(Selbstständig, keine gesetzliche Rentenversicherung vorhanden), kann jemand sogar eine gute private Rentenversicherung empfehlen?

Titel: Re: 60 Monaten Rentenversicherung, wie nachweisen?
Beitrag von schweitzer am 21.06.2012 um 14:31:23

Hatschi schrieb am 21.06.2012 um 14:19:03:
Sie erfüllt alle Voraussetzungen für eine unbefrististe Aufenthaltserlaubnis 


Die "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" gibt es seit 2005 nicht mehr - seither gibt es die Niederlassungserlaubnis - die meinst Du ganz sicher.


Hatschi schrieb am 21.06.2012 um 14:19:03:
Es können ja Beträge aus einer privaten Versicherung vorgelegt werden, die Frage ist nur wieviel?


Soviel, das tatsächlich ein Rentenanspruch realsiert werden könnte - regelmäßig sind dazu 5 Jahre/60 Monate geleistete Beiträge nachzuweisen. - Wieviel dazu wann bei der privaten Rentenversicherung eingezahlt werden kann/muss, dürfte am besten mit dieser selbst zu klären sein.


Hatschi schrieb am 21.06.2012 um 14:19:03:
kann jemand sogar eine gute private Rentenversicherung empfehlen?


Ich kann es nicht. Wer es kann, darf es nur per PN. Damit Du dann ggf. antworten kannst, bin ich spendabel und erhöhe Dir Deine Beitragszahl hiermit auf 5.


=schweitzer=


Titel: Re: 60 Monaten Rentenversicherung, wie nachweisen?
Beitrag von grisu1000 am 21.06.2012 um 17:11:39

Hatschi schrieb am 21.06.2012 um 14:19:03:
Sie erfüllt alle Voraussetzungen für eine unbefrististe Aufenthaltserlaubnis bis auf die 60 Monate Rentenversicherung.


Sie könnte probieren einen Daueraufenthalt EG zu beantragen. Manche ABH, z.B in Baden Württemberg, verlangen dafür 60 Monatsbeiträge, andere ggf. nicht.

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