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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE bei 1/80, ohne sicherung des LU möglich. Endscheidung Leipziger Gericht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1339317690 Beitrag begonnen von mikel am 10.06.2012 um 10:41:30 |
Titel: NE bei 1/80, ohne sicherung des LU möglich. Endscheidung Leipziger Gericht Beitrag von mikel am 10.06.2012 um 10:41:30
Hallo,
Leipziger Gericht hat ein Türkischen Staatsbürger Recht gegeben und hat Ihn die Niederlassung gegeben. Weil der Türkische Staatsbürger durch Familenzusammenführung nach Deutschland gekommen ist und seit 5 Jahren in Deutschland angemeldet ist. Das Gericht hat aufgrund 1/ 80 Endschieden. Da spielt es keine Rolle ob der Lebensunterhalt gesichert. Es spielt auch keine Rolle ob mann ausreichend Deutsch sprechen kann oder nicht. |
Titel: Re: NE bei 1/80, ohne sicherung des LU möglich. Endscheidung Leipziger Gericht Beitrag von mikel am 12.06.2012 um 20:16:13 mikel schrieb am 10.06.2012 um 10:41:30:
Frage an die Experten. Gibt es so eine Klausel bei 1/80 für Türkische Staatsangehörige ? Oder war das gesponnen von der Zeitung ? |
Titel: Re: NE bei 1/80, ohne sicherung des LU möglich. Endscheidung Leipziger Gericht Beitrag von Muleta am 12.06.2012 um 20:43:08
die Zeitung hat es relativ ungenau ausgedrückt:
- eine NE gibt es in diesen Fällen *nicht* - aber es gibt einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis welche erkennen lassen muss, dass ein assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht vorliegt. BVerwG 1 C 6.11 - Urteil vom 22. Mai 2012 Die Unterschiede zwischen einer "echten" NE und einem assoziationsrechtlichen Daueraufenthaltsrecht liegen dann in den Details (z.B. Erlöschensregelungen) |
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