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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ?
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Beitrag begonnen von Navarone am 30.05.2012 um 00:22:27

Titel: Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ?
Beitrag von Navarone am 30.05.2012 um 00:22:27
Hallo leute,
Ich habe hier mal einpaare Fragen über meine pesönliche Gelegenheit:
Ich kam nach Deutschland 10.2002 als Student aus dem Nicht EU-Land.
Ab 08.2006 habe ich das Titel Aufenhaltserlaubnis bekommen (Familiennachzug). Im Jahr 2011, nach der Scheidung habe ich immer noch das Titel Aufenhaltserlaubnis nach (§ 31 Abs 1,2,4) erhalten.
Ich habe ca. 3 Jahren Vollzeit gearbeitet und habe genau solange gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt.
Zurzeit studiere ich noch und arbeite nebenbei, mein Einkommen monatlich ca. 900 Euro netto.
Meine Frage:
1. Kann ich das Aufenhaltstitel Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beantragen? (Obwohl ich die 60 Monate zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht vollständig bezahlt habe)
2. Kann ich mich schon einbürgern lassen?

Vielen Danke
Navarone

Titel: Re: Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ?
Beitrag von Bayraqiano am 30.05.2012 um 00:26:50
Beantragen kannst du fast alles, die Frage ist ob auch das bekommst, was du beantragen willst

1. NE nein (da 60 Monatsbeiträge Pflicht sind), DA-EG vielleicht (kommt auf die Rechtsauffassung deiner ABH an)

2. Einbürgerung nach §10 StaG ist möglich sofern du nicht in Bayern oder Sachsen lebst. In diesen beiden Bundesländern nur nach §8 StaG.

Titel: Re: Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ?
Beitrag von Navarone am 30.05.2012 um 12:46:25
Besten Dank an Bayraqiano,
Ich lebe in MVV.

viele Grüsse
Navarone

Titel: Re: Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ?
Beitrag von schweitzer am 30.05.2012 um 12:56:52

Navarone schrieb am 30.05.2012 um 12:46:25:
Ich lebe in MVV.


Dan sind wir ja "Landsleute"  ;)

Deine Studienzeiten werden dann im Rahmen einer Anspruchseinbürgerung angerechnet. Du brauchst für eine solche Einbürgerung (gemäß § 10 StAG ) keine 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge nachweisen. Damit dürfte eine Einbürgerung möglich sein - Du bräuchtest dafür auch nicht erst vorher die NE oder den DA-EG.

Mach doch mal einen "Sondierungstermin" bei der Einbürgerungsbehörde - danach weißt Du, ob eine Antragstellung schon Sinn macht.


=schweitzer=

Titel: Re: Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ?
Beitrag von Navarone am 03.06.2012 um 02:51:18

schweitzer schrieb am 30.05.2012 um 12:56:52:
Dan sind wir ja "Landsleute"  ;)

=schweitzer=


Vielen Dank schweitzer

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