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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einburgerungstest
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Beitrag begonnen von Kiko82 am 25.05.2012 um 11:28:00

Titel: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 25.05.2012 um 11:28:00
Heute sagte die ABH ich muss,weil ich ein eAT bekomme in einigen Wochen,der schon bezahlt ist,ein Einburgerungstest machen.
Was ist das?
Wie geht das?
Wie lange dauert das?
Danke

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von schweitzer am 25.05.2012 um 11:43:55
Für einen eAT einen Einbürgerungstest ?  :o

Da musst Du was falsch verstanden haben.

Geht es eventuell um den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Orientierungskurs (Zertifikat) etwa, weil Du schon über die erfordertlichen Sprachkenntnisse ( B1 ) verfügst?


=schweitzer=

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 25.05.2012 um 12:09:34
Danke Schweizer.

Ich habe verstanden dass ich ein Einburgerungstest machen muss und Migrationskurs und beides sollte Pflicht für den eAT sein.

Ich habe aber Papiere mit bekommen.
Die liegen im Auto.
Vielleicht steht es da drauf.
Ich hatte bisher noch keine Zeit,die zu lesen weil ich sofort zur Arbeit wollte und musste.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von creole am 25.05.2012 um 12:10:44

Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 11:28:00:
Heute sagte die ABH ich muss,weil ich ein eAT bekomme in einigen Wochen,der schon bezahlt ist,ein Einburgerungstest machen.

Was für einen eAT bekommst du ?
Hast du einen Eintrag auf Einbürgerung gestellt ? Oder hast du die ABH darauf angesprochen (also über eine eventuelle Einbürgerung) ? Falls JA, kann sein dass er/sie meinte, für die spätere Einbürgerung würdest du den Einbürgerungstest benötigen.


Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 11:28:00:
Was ist das?

Ein Einbürgerungstest ist eine Prüfung, die bestanden werden muss, um die Staatsbürgerschaft erhalten zu können, also hier die deutsche Staatsbürgerschaft.
Dadurch werden Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen.
Es sind insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 landesbezogene Fragen.


Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 11:28:00:
Wie geht das?

Du kannst dich an einem Kurs anmelden oder die Fragen und Antworten zu Hause selbst lernen. Diese findest du überall und kostenlos in Internet (einfach bisi mal Google  ;)...)



Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 11:28:00:
Wie lange dauert das?

Dem Einbürgerungsbewerber werden 30 Fragen von den 310 gestellt und du hast 60 min Zeit (wenn ich mich richtig erinnere).

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von creole am 25.05.2012 um 12:18:01

Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 12:09:34:
Ich habe verstanden dass ich ein Einburgerungstest machen muss und Migrationskurs und beides sollte Pflicht für den eAT sein.

Für Diesen eAT Einbürgerungstest + Integrationskurs ? Das müsste aber ein ganz spezieller eAT sein..

Vielleicht wurde der Orientierungskurs / Orientierungskurstest gemeint ? Mit Dem kriegst du auch, wenn entsprechend deutsche Sprachkenntnisse verfügbar sind (B1), eine Bescheinigung zur Teilnahme an Intergrationskurs.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 25.05.2012 um 12:21:02
Bitte stop.
Ich möchte keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Nicht jetzt und auch in Jahren nicht.
Naja man weiss ja nie was man in ein oaar Jahren will aber ich bin gerne und stolzer Heut meines Landes.

Ein eAT zum reisen in mein Heimatland und innerhalb der EU mit erwerbsfahiger selbständiger Arbeit reicht mir.

Danke für die Erklärung,gut gemacht denn ich habe es verstanden.

Ich bekomme ein eAT mit Aufenthalt innerhalb Deutschland und ich habe nichts beantragt.
Vor 1 Jahr nur erneut Antrag auf Aufenthalt da ich Deutsche Kinder habe.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 25.05.2012 um 12:34:20
Ok,danke.
Vielleicht ist es auch der Orientierungskuukurs.
Es sind zwei Dinge,Wir ich verstanden habe,mit Schule was länger geht,was,was Pflicht ist für den eAT


Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von creole am 25.05.2012 um 16:13:55

Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 12:09:34:
Ich hatte bisher noch keine Zeit,die zu lesen weil ich sofort zur Arbeit wollte und musste. 

Sobald du wieder Zeit hast, lies mal durch was auf den Unterlagen steht und poste das mal hier.
Dann wirst du sicherlich Hilfe bekommen.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 25.05.2012 um 21:14:29
Danke ja.
Ich hab es.

Ich zittiere:

Vollzug des Auslanderrechts: Gebühren für Aufenthaltserlaubnis (befristet) Paragraf 28 ABS. 1 S. 1 NR. 3

Kann mit das bitte jemand übersetzen?

So weiter geht es im Text.
Ich zietiere:

.....ist zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet.
Paragraf 44 a Abs. 1 Satz 1 NR.3 AufenthG ( in besonderer Weise integrationsbedürftig)
Die Teilnahmeverpflichtung ist zwei Jahre ab Ausstellung gültig.


Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Bayraqiano am 25.05.2012 um 21:27:22

Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 21:14:29:
Kann mit das bitte jemand übersetzen?

Du bekommst eine AE weil du Vater von deutschen Kindern bist.


Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 21:14:29:
.....ist zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet.
Paragraf 44 a Abs. 1 Satz 1 NR.3 AufenthG ( in besonderer Weise integrationsbedürftig)
Die Teilnahmeverpflichtung ist zwei Jahre ab Ausstellung gültig.

Das finde ich allerdings ziemlich seltsam. In den AvwV zum AufenthG steht:


Zitat:
Die Verpflichtung nach § 44a Absatz 1 Satz 1
Nummer 3 setzt das Vorliegen einer besonderen
Integrationsbedürftigkeit voraus. Diese ist insbesondere
dann gegeben, wenn sich der Ausländer
als Inhaber der Personensorge für ein in
Deutschland lebendes Kind nicht auf einfache
Art in deutscher Sprache verständigen kann und
es ihm deshalb bisher nicht gelungen ist, sich
ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche,
kulturelle und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik
Deutschland zu integrieren
(siehe
§ 4 Absatz 3 IntV).


(Hervorhebung durch mich)

Nachdem was ich bisher gelesen habe scheint das gar nicht auf dich zuzutreffen.  :öhm

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 25.05.2012 um 22:31:34
Ich bin schockiert,zu lesen,wieso ich Deo Integrationskurs machen sollte.
Aber ich bin beruhigt,zu lesen lieber creole,dass Du findest,dass das auch nicht auf mich zutrifft.

Mein deutsch ist vielleicht nicht immer perfekt und es gibt hier und da noch Wörter,die mir fremd sind oder gewisse Redenswendungen ich nicht folgen kann.

Ich arbeite seid 2002,seid ich die Arbeitserlaubniss bekommen habe und wurde nur 2005 arbeitslos Uns habe dann Alg 1 einige Zeit bezogen und seitdem nie wieder.
Ich habe ein Vollzeitjob und ein Minijob auf 400 Euro Basis,seid fast 4 Jahren meine deutsche Freundin und seitdem hatte ich eine Wohnung bezogen,die seit dem ersten Tag auf mich alleine läuft.

Wo bitte kann ich nicht genug deutsch?
Wo bitte kann ich nicht ohne staatliche Hilfe leben?

Über die Kultur lässt sich streiten,das kann die ABH nicht ernsthaft wissen aber nach 12 Jahren,denke ich,dass ich schon gut wissen kann,wie es hier zugeht,was Sitte,Brauch und Ublichkeit hier ist.

Ich verstehe jetzt nicht,was ich dort lernen sollte.
Ist es denn tatsächlich Pflicht,wie die ABH sagt,wenn man deutsche Kinder hat und Aufenthalt kriegt?

Wie lange dauert solch ein Kurs?
Ich hatte etwas zwischen 30 und 600 Stunden gegoogelt

Und kostet der Kurs etwas?

Was passiert mit meiner Arbeit?
Muss ich die aufhören?
Von was soll ich dann leben?


Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 25.05.2012 um 23:17:38
Oh entschuldigt,jetzt hatte ich doch creole mit bayraqiano verwechselt versehentlich.
Das ist mir jetzt doch etwas unangenehm.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Bayraqiano am 25.05.2012 um 23:28:47
Der Integrationskurs besteht aus 600 Stunden Sprachunterricht und 60 Stunden Orientierungskurs.

Allerdings ist es so, dass du nicht den kompletten Kurs machen musst. An deiner Stelle würde ich mit dem Kursträger vereinbaren, dass du nur die Abschlussprüfung mitmachst oder zumindest zu einem späteren Modul einsteigst.

Informationen zum Kurs gibt es auch hier.

Einen Kursträger in deiner Nähe findest du hier.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Reni am 26.05.2012 um 05:40:27
Du könntest auch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit der Begründung, dass
a) bei dir kein besonderer Integrationsbedarf vorliegt (hast du ja eben hier alles aufgezählt) und
b) es dir kaum zumutbar ist, da sich das neben deiner Arbeit, die du brauchst, um deine Familie zu versorgen, nicht machen lässt.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 26.05.2012 um 08:36:44
Ihr seid alle recht hilfreich.
Danke für Eure Antworten.
Mein Chef hat schon gesagt,dass er mir gerne ein Schreiben zusammenfasst,dass er mich auf der Arbeit braucht denn ich bin Filalleiter von 8 Filalen/Betriebe und erst Gestern hatten Wir das Problem,dass meine Mitarbeiter nicht richtig Ihre Arbeit machen,wenn ich nicht da bin,als ich 4 Stunden bei der ABH war.

Wäre denn solch ein Schreiben hilfreich?
Wo kann ich Wiederspruch einlegen?

Dass ich nur den Test mache,davon hatte ich auch schon gehört und auch das schwebt mir in Gedanken denn wenn ich meine Arbeit aufgebe,muss mein Chef jemand neues finden und dann kann ich nicht mehr so einfach zurück.
Ich liebe meine Arbeit,mein Chef,meine Gruppe und bin zufrieden mit der Position und dem Verdienst.

Leute,ich habe gerade wirklich Panik,das meine ganze Existenz verloren geht.
Ohne Arbeit und Geldeinkünfte werde ich verrückt.
Mir tropft wirklich der Schweiss herunter wenn ich daran denke,vor lauter Panik.


Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Reni am 26.05.2012 um 10:18:41
Irgendwo auf diesem Schreiben muss es einen Absatz geben, der die Überschrift: Rechtsmittelbelehrung trägt. Dort steht, wie und wo du Widerspruch einlegen kannst.

Gibt es einen solchen Absatz nicht, frage nach, ob du wegen der Verpflichtung zum Integrationskurs noch einen extra Bescheid bekommst. Wenn ja, warte den ab, dort sollte die Rechtsmittelbelehrung drauf sein, wenn nein, könntest du einen formlosen Widerspruch verfassen, in dem du genau das gleiche erklärst wie jetzt hier im thread.
Ich weiß bei dir nach dem, was ich hier lese, echt nicht, was das soll.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von schweitzer am 26.05.2012 um 14:20:48
Das mit dem Widerspruch sehe ich 100% genauso wie meine Vorschreiber hier. - So wie Du hier schreibst und Dich ausdrückst, verfügst Du mindestens über B1 - Sprachkenntnisse.

Du solltest unabhängig von der ganzen Malaise aber überlegen, ob Du nicht bei einem Sprachkursträger förmlich die B1 - Prüfung ablegen könntest (nur die Prüfung!), ohne Teilnahme an dem 600 - Stunden - Kurs.

Das entsprechende Zertifikat würde Dir in der Folge, etwa, wenn es bei Dir später um die unbefristete Niederlassungserlaubnis geht, nicht nur nützlich sondern notwendig sein. - Der Nachweis über den Orientierungskurs, den Du dafür auch noch bräuchtest, wäre leicht zu bekommen - der dauert in aller Regel (bei den gleichen Sprachkursträgern) 14 Tage - das ließe sich vielleicht neben der Arbeit organisieren...


=schweitzer=

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Ralf am 26.05.2012 um 22:36:29

schweitzer schrieb am 26.05.2012 um 14:20:48:
Das mit dem Widerspruch sehe ich 100% genauso wie meine Vorschreiber hier.

Ich nicht so ganz, da es nämlich einige Bundesländer gibt,
die das Widerspruchsverfahren abgeschafft haben. In
diesem Falle wäre dann direkt Klage beim zuständigen
Verwaltungsgericht zu erheben.
Aber das sollte sich ja aus der Rechtsmittlebelehrung ergeben.

Da es hier dann doch nicht um den Einburgerungstest
geht, habe ich das ganze mal verschoben.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 27.05.2012 um 06:42:54
Ich danke Euch 3 allen.

Mh,okay,und welche Bundesländer haben den Wiederspruch abgeschafft?

Gegen die Prüfung und die Tests,zur Bestandenen,hab ich nichts einzuwenden und genau,das würde ich sehr gerne als Ziel erreichen.
Kann das,so ein Kursleiter unabhängig von der ABH,von solch einem Kurs selbst entscheiden,ob das möglich ist?

Danke dass Ihr da seid und das auch so seht wie ich.
Denn das was die ABH da vor hat,nagt am Selbstwert.


Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von schweitzer am 27.05.2012 um 08:36:17

Kiko82 schrieb am 27.05.2012 um 06:42:54:
Mh,okay,und welche Bundesländer haben den Wiederspruch abgeschafft?


Ich weiß nicht, ob hier jemand für alle Bundesländer einen derartigen Überblick hat. Hier in MV gibt es die Widerspruchsmöglichkeit noch.

Wenn der Rechtsbehelf das nicht hergibt (was er eigentlich sollte) und Du Dich wegen einer entsprechenden Auskunft nicht an die Behörde wenden willst, frag am besten mal bei einer MBE (Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer) nach - die sollten das auch wissen.

Hier kannst Du eine in Deiner Nähe befindliche ausfindig machen - ggf. kann/wird man Dir da auch bei der Widerspruchs-/Klageformulierung helfen. - Nimm im Zweifel diesen thread ausgedruckt mit.

(Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 27.05.2012 um 09:25:24
Mecklenburg Vorpommern ist eine sehr schöne Ecke.
Ich hatte mal vor Jahren in Kiel ein Jobsngebot was mir aber hier,in Bayern abgelehnt wurde,dass ich dieses annehme.

Aber BAYERN,ist wie gesagt,wie ich meine,ein strenger Bürogratenstaat wie ich es im Gegenzug zu anderen Bundesländer in Deutschland erlebe
So erlebt es auch meine Freundin,die wegen mir nach Bayern zog.

Aber zurück zum Thema.
Danke Schweitzer für die Seite,die ist gespeichert und ich melde mich da umgehend für Auskunft und mache das genauso wie Du mir es geraten hast.

Ich hoffe,dass mit dem Wiederspruch klappt alles.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Bayraqiano am 27.05.2012 um 11:19:12
In Bayern gibt es kein Widerspurchsverfahren, du müsstest dann gleich gegen die Verpflichtung klagen.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 27.05.2012 um 12:30:00
Das ahnte ich bereits.

Wie und wo kann ich bitte gegen die Verpflichtung klagen?

Danke.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Bayraqiano am 27.05.2012 um 12:36:56
Die Klage muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden, welches Gericht das genau ist müsste in der Rechtsmittelbelehrung stehen.

Aber wie schon geraten wurde, vorher mit einer Migrationstelle und/oder einem Anwalt besprechen.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von grisu1000 am 27.05.2012 um 13:37:45

schrieb am 27.05.2012 um 12:36:56:
Aber wie schon geraten wurde, vorher mit einer Migrationstelle und/oder einem Anwalt besprechen.
           

Zum Beispiel, ob man nicht parallel zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung macht. Das könnte ggf. dann die eigentliche langwierige Verhandlung verhindern.

Titel: Re: Einburgerungstest
Beitrag von Kiko82 am 27.05.2012 um 14:54:38
Die Fachaufsichtsbeschwerde ist auch eine Möglichkeit die interresant ist.

Wie lange,habe ich denn Zeit,bis ich mich entscheide,wie ich vorgehe?

Ich möchte da erst einmal ein klagen Kopf fassen,wenn sich für mich die Lage wieder beruhigt hat.

Jetzt habe ich erst alle Möglichkeiten,Adressen und Telefonnummer in meinen unterlagen gelegt und bin somit,um einige Schritte,dank Euch mit Wissen,sehr bereichert worden.

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