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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung und Studium im Ausland
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Beitrag begonnen von Leser am 11.05.2012 um 09:17:13

Titel: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Leser am 11.05.2012 um 09:17:13
Liebe Teilnehmer!

Mein Son(19, Weißrussische Staatsangehörigkeit) wohnt seit 2004 in NRW, hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nach 8 jahren Aufenhalt, also, im Herbst stellt er seinen Antrag auf Einbürgerung. Gleichzeitig beginnt er mit seinem Studium an der Uni Maastricht, Niederlanden.

Meine Frage ist, ob sein Antrag bearbeiten wird. Hoffentlich ist ein Studium in EU kein Hindernis für Einbürgerung, oder?

Danke im Voraus!

Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Bayraqiano am 11.05.2012 um 09:51:12

Leser schrieb am 11.05.2012 um 09:17:13:
Hoffentlich ist ein Studium in EU kein Hindernis für Einbürgerung, oder?


Wird kein Problem sein, wenn er weiterhin in Deutschland lebt und täglich in Niederlande zum Studium fährt.

Verlegt allerdings seinen Wohnsitz nach NL ist eine Einbürgerung nicht möglich. Er müsste bei der ABH eine Verlängerung der Wiedereinreisefrist beantragen, ansonsten erlischt seine NE nach sechs Monaten im Ausland. Mit dieser Verlängerung kann dann auch sein Einbürgerungsantrag weiter bearbeitet werden.

Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Leser am 11.05.2012 um 10:53:44
Danke für Ihre schnelle Antwort!

Es entsteht aber noch eine  Frage :)

Nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde muss man in Weißrussland ausgebürgert werden lassen. Das sollte bis zu einem Jahr dauern. Wenn mein Sohn in diesem Zeitraum (nach Erhalt) seinen Studienplatz an dieser Uni bekommt, würde das mit seinem weiteren Einbürgerungsverfahren genau so  problematisch?

Täglich zu pendeln könnte schwer aber möglich sein. 
Soll man das bei der Antragstellung irgendwie beweisen?
Bis jetzt hat er nur eine Mitfahrgelegenheit benutzt.




Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Muleta am 11.05.2012 um 11:04:48

Leser schrieb am 11.05.2012 um 10:53:44:
Täglich zu pendeln könnte schwer aber möglich sein. 


hat er denn überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande?!?

Ohne dortige Aufenthaltserlaubnis kommt eine Wohnsitzverlegung doch ohnhin nicht in Frage...

Nach einer Einbürgerung in D wäre er hingegen Unionsbürger und hätte dann innerhalb der EU praktisch keine Probleme mehr. Dass er sich *nach* seiner Einbürgerung in D noch aus der alten StAng entlassen lassen müsste, spielt für seine Rechte als deutscher StAng bzw. Unionsbürger keine Rolle mehr. Er könnte sofort nach der Einbürgerung in ein anders Land ziehen.

Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Leser am 11.05.2012 um 11:42:21

Muleta schrieb am 11.05.2012 um 11:04:48:
hat er denn überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis für die Niederlande?!? 


Keine. Er ist immer noch ein Schüler und endlich Abiturient :) 
Das(AE) ist aber kein Problem für alle Abiturienten aus NRW.
Bei dieser Universität endet die Anmeldung am 15.May, deswegen sollte mein Sohn schnell entscheiden.

Jetzt ist aber diese Situatuon klar geworden, wofür bin ich sehr dankbar!







Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Leser am 11.05.2012 um 12:17:24

Leser schrieb am 11.05.2012 um 10:53:44:
Nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde


Das war mein Fehler, Entschuldigung!!

Richtig ist, Nach Erhalt der Einbürgerungszusicherung!

Lässt die  Einbürgerungszusicherung im Ausland studieren oder erst die Einbürgerungsurkunde??

Danke!





Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Muleta am 11.05.2012 um 12:26:15

Leser schrieb am 11.05.2012 um 11:42:21:
Das(AE) ist aber kein Problem für alle Abiturienten aus NRW. Bei dieser Universität endet die Anmeldung am 15.May, deswegen sollte mein Sohn schnell entscheiden.


AE heißt "Aufenthaltserlaubnis" - und zwar für die Niederlande. Wird er denn überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis dort erhalten? Das ist ja schließlich keine Selbstverständlichkeit.


Leser schrieb am 11.05.2012 um 12:17:24:
sst die  Einbürgerungszusicherung im Ausland studieren oder erst die Einbürgerungsurkunde??


die Einbürgerungszusicherung bringt ihm insoweit gar nichts, da er damit noch nicht Deutscher wird. Auch kann eine Einbürgerung trotz Zusicherung nicht mehr stattfinden, wenn zwischenzeitlich eine Einbürgerungsvoraussetzung weggefallen ist (z.B. durch Wegzug ins Ausland).

Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Leser am 11.05.2012 um 13:45:15
So weit ich weiß, ausländische Studierende aus NRW, die UAE für Deutschland haben, zB Kontingentflüchtlinge wie wir, die auch deutsche Gymnasien absolvierten,  bekommen diese AE  irgendwie einfach, in der Form einer Anmeldung beim Maastrichter Gemeinde (oder irgendwo in der Nähe). Über andere NL-Orte und Universitäten kann ich nichts sagen.
Ich würde aber nicht gerne darauf bestehen, weil es mir nur  gesagt wurde.
Schreibe zum ersten Mal auf einem deutschen Forum, habe alle passende Wörter vergessen :-[

Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Leser am 11.05.2012 um 13:48:18

Muleta schrieb am 11.05.2012 um 12:26:15:
die Einbürgerungszusicherung bringt ihm insoweit gar nichts, da er damit noch nicht Deutscher wird. Auch kann eine Einbürgerung trotz Zusicherung nicht mehr stattfinden, wenn zwischenzeitlich eine Einbürgerungsvoraussetzung weggefallen ist (z.B. durch Wegzug ins Ausland). 


Danke, das war für mich sehr wichtig.

Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von sigi-n am 11.05.2012 um 13:59:08

Leser schrieb am 11.05.2012 um 13:45:15:
Form einer Anmeldung beim Maastrichter Gemeinde 


Das ist ein Teil
Die Anmeldung geht dann zum IND und von dort gibt es die AE dauert zwischen 1 + 6 monaten (max.)

Pendeln ist von Aachen kein Problem (Bus)

Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von Leser am 11.05.2012 um 14:05:41
OK, mit AE ist auch klar.

Danke für die Idee.

Titel: Re: Einbürgerung und Studium im Ausland
Beitrag von grisu1000 am 11.05.2012 um 14:58:40

sigi-n schrieb am 11.05.2012 um 13:59:08:
Die Anmeldung geht dann zum IND und von dort gibt es die AE dauert zwischen 1 + 6 monaten (max.) 

Braucht es wirklich eine niederländische Aufenthaltserlaubnis wenn der Wohnsitz beim Studium in Deutschland verbleibt? Das würde ich erst mal bei der Uni und/oder IND abklären. Sollte ein niederländischer Aufenthaltstitel ausgestellt werden wäre IMHO auch ein Wohnistz dort notwendig, und dann stellt sich die Frage ob eine Einbürgerung in Deutschland noch möglich ist.

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