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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung !!!!!!!!!!!
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Beitrag begonnen von Candan am 04.05.2012 um 18:07:55

Titel: Einbürgerung !!!!!!!!!!!
Beitrag von Candan am 04.05.2012 um 18:07:55
Hallo,
es ist so das ich die türkische Staatsbürgerschaft habe. Letztes Jahr habe ich meine Einbürgerungszusicherung bekommen. Leider wurde ich von meinem Job gekündigt. Ich habe beim Amt auch bescheid gesagt das ich gekündigt wurde der Herr am Telefon hat gemeint das ich nicht eingebürgert werden kann, da ich keinen Job mehr hab aber er hat gemeint das die Einbürgerungszusicherung 2 Jahre gültig ist und das wenn ich einen Job habe innerhalb 5 Wochen eingebürgert werde. Nun habe ich im Januar 09 in der Türkei geheirate bin gestern aus der Türkei wieder zurück und ich habe auch einen Job gefunden. Leider habe ich dem Einbürgerungsamt nicht bescheid gegeben das ich geheiratet habe. Will das aber am Montag morgen gleich machen da ich jetzt einen Job habe und mich gerne Einbürgern lassen will. Was passiert jetzt da ich so lange nicht bescheid gesagt habe das ich geheiratet habe. Wird der Einbürgerungsantrag abgeleht und ich kann nicht eingebürgert werden?

Bitte um Hilfe

Titel: Re: Einbürgerung !!!!!!!!!!!
Beitrag von erne am 04.05.2012 um 18:22:01
Wirst du nach §10 eingebürgert? (Anspruchseinbürgerung?)
dann muss der LU gesichert sein, es sei denn, du hast es nicht selber zu vertretten, dass du ihn nicht sichern kannst.

Heirat: wo lebt Deine Ehefrau? Grundsätzlich gehört zur LU Sicherung auch der LU für Ehegatte und minderjährige Kinder.

Du musst die Eheschliessung also der EBH vor der Einbürgerung mitteilen.

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