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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Änderung des Aufenthaltstitels
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Beitrag begonnen von Mahal18 am 24.04.2012 um 18:42:26

Titel: Änderung des Aufenthaltstitels
Beitrag von Mahal18 am 24.04.2012 um 18:42:26
Meine Freundin ist Filipina und macht zur Zeit einen Sprachkurs in Bremen. Dafür hat sie die nötige Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr bekommen.
Jetzt möchte sie einen Bundesfreiwilligendienst im Anschluss an ihr jetziges Visum in Bremen machen. Dafür wäre eine Änderung und Verlängerung des Aufenthaltstitels nötig. Wir haben uns in der Ausländerbehörde informiert und uns wurde gesagt, dass eine solche Änderung nicht möglich sei. Dazu müsse meine Freundin ausreisen und in der Deutschen Botschaft Manila einen neuen Visumsantrag stellen.

Ich habe aber einen Bekannten, der in einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg arbeitet und meinte es sei Bundesgesetz, dass die Änderung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich möglich sei.

Wie ist die Rechtslage wirklich?

Danke für eure Hilfe! :)

Titel: Re: Änderung des Aufenthaltstitels
Beitrag von Bayraqiano am 24.04.2012 um 18:49:07

Mahal18 schrieb am 24.04.2012 um 18:42:26:
macht zur Zeit einen Sprachkurs


Folglich dürfte sie eine AE nach § 16 (5) AufenthG haben. Ein Zweckwechsel ist für Besitzer dieser AE nur dann möglich, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf die neue Aufenthaltserlabunis besteht. Das ist in diesem Fall nicht gegeben.


Siehe §16 AufenthG



Zitat:
(5) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch  erteilt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.



Zitat:
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.

Titel: Re: Änderung des Aufenthaltstitels
Beitrag von Mahal18 am 24.04.2012 um 19:09:54
okay schade.

Besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Aufenthaltstitels für ein Sprachkurs um ein weiteres Jahr?

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