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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Einreisesperre aufheben, Reststrafe offen
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Beitrag begonnen von zerrin am 24.04.2012 um 10:25:03

Titel: Einreisesperre aufheben, Reststrafe offen
Beitrag von zerrin am 24.04.2012 um 10:25:03
hallo bin deutsch, mit mein mann seit 2008 zsm. er war in brd in jva hat sich 1 monat vor 3/4 der gesamtstraffe abschieben lassen. mit begründung er will nach hause, türkei. wir haben dann nach dreiviertel jahr geheiratet. aber er hatte einreisesperre da noch reststrafe ca. 790 tage offen sind. verstoss btmg. wir bekamen ein kind. das ist bald 2 jahre alt. wir warte noch immer für einreise. manchmal bin ich gefühlsmässig am limit, schaffen wir die lange wartezeit. ich war mit meinem eigenen kind (nicht seins) 2009 für 5 monate in türkei, zur überbrückung bis er kommen darf. leider ist uns das alles zu lang gewesen, weil mein kind mit 12 mit unserem schulsystem bessere chancen hat sind wir zurück(ich war schwanger). mein 12.jr. kind ist nicht seines. mittlerweile ist mein kind 15. ich bin froh für kind die wahl zu treffen, aber wir  sind beide traurig. ich hab bei ausländerbehörde angerufen. das dauert alles. anfang februar war er botschaft. einreisesperre war bis sommer 2011 - die ist auch aufgehoben. alb sagte ich soll warten bis ich von alb eine antwort bekomme. aber ich hab halt  noch immer keine . wer hat erfahrung, mein mann will seit 2009  zurück in jva um zu sehen ob er evtl bewährung bekommt. unser gem. baby hat sien papa auch nur insg.1 monat gesehen. ich würde mich freuen vom team tips zu erhalten.
ja anwalt haben wir, seit wir seit mitte 2008 zusammen sind. sein ehemaliger anwalt. vielen dank für antworten.
...
ach ja von staatsanwalt hat anwalt ok, das mein mann einreisen darf und in jva. aber wir wissen nicht ob eine alb auch ein ok gibt. wir warten seit 3 monat auf eine antwort von alb.

Titel: Re: Einreisesperre aufheben, Reststrafe offen
Beitrag von erne am 24.04.2012 um 11:10:19
schon eine Selbstauskunft (auf das Wort klicken) eingeholt?
was sagt diese über eine Einreisesperre?

Wenn keine Einreisesperre mehr vorliegt, kann er einen Antrag aufs FZF Visum bei der Botschaft stellen.
Erst dann wird die ABH sich auch dazu äussern


schrieb am 24.04.2012 um 10:25:03:
in jva hat sich 1 monat vor 3/4 der gesamtstraffe abschieben lassen

damit ist die Reststrafe offen ...  ob und wieviel er absitzen muss oder Bewähurng bekommt, wird auch noch geklärt



Titel: Re: Einreisesperre aufheben, Reststrafe offen
Beitrag von Vinzent2m am 24.04.2012 um 13:53:50
außer in Ruhe abzuwarten (Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht) gibt es m. E. nichts zu tun.
Ich habe Dich so verstanden, dass ein Visumsantrag schon am Laufen ist.
Dass ihr Euch darüber im Klaren seid, dass er die offene Haftstrafe erstmal antreten muss ist schon mal gut.
Ansonsten würden Absätze und Klein- und Großschreiben die Lesbarkeit Deines Beitrags verbessern.
Alles Gute
Vinzent2m

Titel: Re: Einreisesperre aufheben, Reststrafe offen
Beitrag von Saxonicus am 24.04.2012 um 14:32:05
In Deinem Profil steht:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht:

Ich bin selbst Ausländer/in 

Staatsangehörigkeit: deutsch 

wie darf man das verstehen ?

Titel: Re: Einreisesperre aufheben, Reststrafe offen
Beitrag von Tippi am 24.04.2012 um 22:32:57
TS ist Geschichte

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