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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Keine sofortige Niderlasungerlaubnis fur Hochqualifizirte? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1334389296 Beitrag begonnen von persond12345 am 14.04.2012 um 09:41:36 |
Titel: Keine sofortige Niderlasungerlaubnis fur Hochqualifizirte? Beitrag von persond12345 am 14.04.2012 um 09:41:36 http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/407/407784.regierung_macht_kapitale_fehler_bei_der.html http://www.welt.de/wirtschaft/article106130441/Deutschland-oeffnet-sich-fuer-qualifizierte-Auslaender.html <---- Ursprünglich war eine sofortige Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte vorgesehen. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Hans-Heinrich Driftmann, kritisierte deshalb, die Koalition halte ihre Zusage nicht ein. „Stattdessen können kluge Köpfe zunächst nur befristet kommen“, erklärte Driftmann. ------> |
Titel: Re: Keine sofortige Niderlasungerlaubnis fur Hochqualifizirte? Beitrag von persond12345 am 14.04.2012 um 10:39:12
http://www.faz.net/aktuell/fachkraeftemangel-union-und-fdp-wollen-einwanderung-e...
So, jetzt sogar das geltende Recht mit 67 800 für hochqualifizierte nicht gültig wird sein? http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1016767/ Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP wollen die "Blue Card" auf zunächst drei Jahre befristen - mit einer rechtlich verbindlichen Option auf eine anschließende unbefristete Niederlassungserlaubnis. Also nur der Inhaber der "Blue Card" sind berechtigt nach 3 Jahren für die Niederlassungerlaubnis? Ich bin in Deutschland mehr als 3 Jahren darf ich auch für Niederlassungerlaubnis beantragen, wenn mein Gehalt ist höher als 48 000? Ist es Muss, Blue-Card für 3 Jahre zu haben. Vielen Dank für Antworten. Back to top schweitzers [edit]Doppelpost gelöscht.[/edit] |
Titel: Re: Keine sofortige Niderlasungerlaubnis fur Hochqualifizirte? Beitrag von Muleta am 14.04.2012 um 21:12:30
nach den Gesetzesentwürfen (und denen ist eindeutig mehr zu trauen als irgendwelchen halbwissenden Hanseln), ist die Bluecard-Regelung als Ergänzung zu § 19 vorgesehen.
D.h. dass die Möglichkeit der sofortigen NE weiter bestehen bleibt, wenn die entsprechenden (ggf. höheren) Bedingungen eingehalten werden. |
Titel: Re: Keine sofortige Niderlasungerlaubnis fur Hochqualifizirte? Beitrag von persond12345 am 14.04.2012 um 23:01:09
Wann nach ihre Meinung disses Gesetz in Kraft tritt?
Ich habe gehört dass Ausschuss - April 23 2 Lesung von Bundestag - April 27 Danke |
Titel: Re: Keine sofortige Niderlasungerlaubnis fur Hochqualifizirte? Beitrag von alb am 16.04.2012 um 17:13:22 persond12345 schrieb am 14.04.2012 um 23:01:09:
Ich würde auf den 1. August oder 1. September tippen. |
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