i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Ausreichender Wohnraum - Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1332266847 Beitrag begonnen von Zeremon am 20.03.2012 um 19:07:26 |
Titel: Ausreichender Wohnraum - Niederlassungserlaubnis Beitrag von Zeremon am 20.03.2012 um 19:07:26
Hallo,
für Niederlassungserlaubnis steht als einer der Voraussetzungen "ausreichender Wohnraum". Wie können wir diese verstehen? Ist ein WG ausreichend? Bezieht sich das mit Quadratmeter? Grüße Zeremon |
Titel: Re: Ausreichender Wohnraum - Niederlassungserlaubnis Beitrag von erne am 20.03.2012 um 19:29:55
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm
2.4 Zitat:
|
Titel: Re: Ausreichender Wohnraum - Niederlassungserlaubnis Beitrag von Lior am 20.03.2012 um 19:31:01
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
9.2.1.9 Ausreichender Wohnraum Auf die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 4 wird Bezug genommen (vgl. Nummer 2.4). 2.4 Ausreichender Wohnraum 2.4.0 Der Wohnraum muss einer menschenwürdigen Unterbringung dienen. Eine abgeschlossene Wohnung wird jedoch nicht verlangt. 2.4.1 Die Voraussetzung „ausreichend“ bezieht sich auf zwei Faktoren: die Beschaffenheit und Be- legung, d. h. die Größe der Wohnung im Hin- blick auf die Zahl der Bewohner. Die Ober- grenze bildet das Sozialwohnungsniveau, d. h. es darf keine bessere Ausstattung verlangt wer- den, als sie auch typischerweise Sozialwoh- nungen in der jeweils entsprechenden Region aufweisen. Die Untergrenze bilden die auch für Deutsche geltenden Rechtsvorschriften der Länder, also z. B. die Wohnungsaufsichts- gesetze oder in Ermangelung solcher Gesetze das allgemeine Polizei- bzw. Ordnungsrecht. 2.4.2 Ausreichender Wohnraum ist – unbeschadet landesrechtlicher Regelungen – stets vorhan- den, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Fa- milienmitglied unter sechs Jahren zehn Qua- dratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in ange- messenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich. Wohn- räume, die von Dritten mitbenutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbe- nutzte Nebenräume können berücksichtigt werden. |
Titel: Re: Ausreichender Wohnraum - Niederlassungserlaubnis Beitrag von Zeremon am 20.03.2012 um 20:26:48
vielen Dank für schnelle Antworten. Die habe ich gelesen. Jedoch ich kann leider nicht verstehen/interpretieren, wie der Wohnraum aussehen soll. Für mich bleibt offen z.B. gilt eine 3er WG als ausreichend? (sind WGs berhaupt erlaubt). Oder eine 30 m² ein Zimmer Wohnung?
|
Titel: Re: Ausreichender Wohnraum - Niederlassungserlaubnis Beitrag von Lior am 20.03.2012 um 21:40:46
Der Gesetzestext ist bestimmt und klar, was kannst du nicht verstehen/interpretieren?
2.4.2 Ausreichender Wohnraum ist – unbeschadet landesrechtlicher Regelungen – stets vorhan- den, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Fa- milienmitglied unter sechs Jahren zehn Qua- dratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in ange- messenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich. Wohn- räume, die von Dritten mitbenutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbe- nutzte Nebenräume können berücksichtigt werden. 3 Erwachsene in einer 40 qm Wohnung, davon 30 qm ist Wohnfläche in 2 Zimmern, 10 qm sind Küche und Bad. 30 qm Wohnfläche (2 Zimmer) / 3 Erwachsene = 10 qm pro Person, kein ausreichender Wohnraum! 3 Erwachsene in einer 60 qm WG, davon 48 qm ist Wohnfläche in 3 Zimmern, 12 qm sind Küche und Bad. 48 qm Wohnfläche (3 Zimmer) / 3 Erwachsene = 16 qm pro Person, ausreichender Wohnraum! |
Titel: Re: Ausreichender Wohnraum - Niederlassungserlaubnis Beitrag von Zeremon am 20.03.2012 um 22:29:21
ah, ok, d.h. ob es ein WG ist oder nicht unwichtig, sondern jeder soll min. 12 m² Wohnraum (außer Küche/Bad) haben.
Vielen Dank :) |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |