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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Unzufrieden mit Sachbearbeiter. Habe ich einen Anspruch, dass sein Vorgesetzter mein Fall anschaut?
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Beitrag begonnen von zugzwang am 03.03.2012 um 15:35:49

Titel: Unzufrieden mit Sachbearbeiter. Habe ich einen Anspruch, dass sein Vorgesetzter mein Fall anschaut?
Beitrag von zugzwang am 03.03.2012 um 15:35:49
Hallo!

Der für die Einbürgerung meiner Tochter zuständiger Sachbearbeiter ist ein ausländerfeindlicher Mensch, der alles Mögliche unternimmt um die Einbürgerung nicht zu beenden.  Ohne hier ins Detail zu gehen, würde ich gern wissen, ob ich Anspruch habe, dass der Fall von seinem Vorgesetzten übernommen wird?

Danke!

Titel: Re: Unzufrieden mit Sachbearbeiter. Habe ich einen Anspruch, dass sein Vorgesetzter mein Fall anschaut?
Beitrag von Manna am 03.03.2012 um 16:14:46
Hat bei uns nicht geklappt. Kommentar vom Vorgesetzen "Der Kollege ist kompetent und wird Ihren Fall zu Ende bringen"

Titel: Re: Unzufrieden mit Sachbearbeiter. Habe ich einen Anspruch, dass sein Vorgesetzter mein Fall anschaut?
Beitrag von Petersburger am 03.03.2012 um 17:22:32

zugzwang schrieb am 03.03.2012 um 15:35:49:
Ohne hier ins Detail zu gehen, würde ich gern wissen, ob ich Anspruch habe, dass der Fall von seinem Vorgesetzten übernommen wird?


Nein, einen solchen Anspruch gibt es nicht.
Die innere Organisation einer Dienststelle, also auch die Zuständigkeit für bestimmte Fälle oder auch Antragsteller (z.B. nach Buchstaben) wird intern festgelegt, nicht durch die Antragsteller.

Fehlverhalten, sofern es denn greifbar oder gar belegbar ist, kann und sollte dem/den Vorgesetzten natürlich mitgeteilt werden.

Aber solange der Sachbearbeiter das Recht korrekt anwendet, gibt es weder einen Grund, ihm konkrete Anträge wegzunehmen, noch seine Entscheidungen in Frage zu stellen.


Titel: Re: Unzufrieden mit Sachbearbeiter. Habe ich einen Anspruch, dass sein Vorgesetzter mein Fall anschaut?
Beitrag von Saxonicus am 03.03.2012 um 17:52:01

zugzwang schrieb am 03.03.2012 um 15:35:49:
Ohne hier ins Detail zu gehen, würde ich gern wissen, ob ich Anspruch habe, dass der Fall von seinem Vorgesetzten übernommen wird? 

Ohne den Sachverhalt hier darzulegen, kann auch niemand erkennen, ob oder inwieweit sich der Sachbearbeiter gesetzeswidrig verhält.

Der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit dürfte insofern ein unbewiesene Unterstellung darstellen.

Titel: Re: Unzufrieden mit Sachbearbeiter. Habe ich einen Anspruch, dass sein Vorgesetzter mein Fall anschaut?
Beitrag von grisu1000 am 03.03.2012 um 19:14:50

zugzwang schrieb am 03.03.2012 um 15:35:49:
Ohne hier ins Detail zu gehen, würde ich gern wissen, ob ich Anspruch habe, dass der Fall von seinem Vorgesetzten übernommen wird?

Du kannst den Wunsch gegenüber den Vorgesetzten natürlich äußern, auch in schriftlicher Form, hast aber keinen Anspruch darauf.

Wenn es Probleme mit den Sachbearbeiter würde ich immer einen Freund als Beistand mitnehmen (§14 VwVfG). Der darf auch nicht einfach bei Besprechungen rausgebeten werden. Damit hast du für alles des was der Sachbearbeiter sagt einen Zeugen.

Sollte der Sachbearbeiter die Sache verzögern, obwohl sie entscheidungsreif ist, kann man eine Fachaufsichtsbeschwerde machen. Macht er Anzüglichkeiften oder Beleidigungen kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Du könntest nach über drei Monaten auf Untätigkeit klagen. Jedoch kommt es auf die Umstände an, da du zum Sachverhalt nichts geschrieben hast.



Titel: Re: Unzufrieden mit Sachbearbeiter. Habe ich einen Anspruch, dass sein Vorgesetzter mein Fall anschaut?
Beitrag von zugzwang am 04.03.2012 um 03:09:46
Vielen herzlichen Dank für Ihre zahlreiche Antworten. Einige von Ihnen wollten die Einzelheiten meines Falles doch wissen. So habe ich mich an den Rechner hingesetzt und ziemlich langen Post geschrieben. Sie können ihn hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1330826512 finden.

Hoffe, dass Sie von der Länge nicht erschrocken werden. Ich dachte, dass je mehr Informationnen ich hinzufüge, desto objektiver  Sie die Situation einschätzen und desto besseren Rat Sie mir ggf. geben können ...

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