i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> ausländisches Pflegekind ohne Pass
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1329486856

Beitrag begonnen von mamamicha am 17.02.2012 um 14:54:16

Titel: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von mamamicha am 17.02.2012 um 14:54:16
Hallo,

ich habe ein 2-jähriges Mädchen als Dauerpflegekind aufgenommen. Staatsangehörigkeit ist serbisch. Das Kind ist in Deutschland geboren, ebenso die leibliche Mutter.
Die Mutter hat für das Kind keinen Pass. Sie bekommt alle 3 Monate für sich und mein Pflegekind vom Ausländeramt eine Fiktionsbescheinigung.
Der Vormund des Jugendamtes versucht herauszufinden, wie ich an einen Pass komme, z.B. auch, um mit dem Kind in den Urlaub fahren zu können.
Das Ausländeramt sagt, ich kann halt nicht mit dem Kind in Urlaub fahren.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, einen Pass für dieses Kind zu bekommen, ohne immer darauf angewiesen zu sein, dass die Mutter (die zwischendurch immer mal wieder nicht erreichbar ist) ihre eigene und die Fiktionsbescheinigung des Kindes (die ich auch nicht ausgehändigt bekomme) zu verlängern.
Das Kind ist an den Status der Mutter gekoppelt. Sollte die Mutter mal von Abschiebung bedroht sein, so wird das Kind auch abgeschoben.
Wie sollen wir unter diesen Voraussetzungen ohne ständige Angst dieses Pflegekind betreuen?
Wer weiß Rat?

Titel: Re: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von reinhard am 17.02.2012 um 15:07:37
Du musst als erstes herausfinden, warum das Kind keinen Pass hat und warum die Mutter kein Aufenthaltsrecht hat. Für beides kann es hundert verschiedene Gründe geben.

Titel: Re: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von vee am 17.02.2012 um 22:37:09
Hallo mamamicha,

es ist wohl so, dass ein neugeborenes Kind hier in Deutschland keine Geburtsurkunde (die man für die Beantragung eines Passes ja benötigt) bekommt, solange sich die Mutter nicht selbst mit einem eigenen Identitätsdokument ausweisen kann. Wenn die Mutter keinen Pass vorzeigen kann, kriegt sie also auch keinen für ihr Kind.

Man könnte aber evtl. über den Kindesvater in der Sache weiterkommen.
Ist der Vater der Kleinen bekannt? Hat er evtl. einen gesicherten Status in Deutschland?

Ansonsten kommt es dann darauf an, ob oder wann die Kindesmutter selbst einen Pass bekommen wird.

Hoffe, es findet sich bald eine Lösung und wünsche alle Gute und eine schöne Zeit mit der Kleinen :)

Viele Grüße, V

Titel: Re: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von mamamicha am 18.02.2012 um 08:31:38
Ich habe eine Geburtsurkunde des Kindes, die hier in Deutschland ausgestellt wurde. Die Mutter hat einen serbischen Pass.
Der Vater ist bekannt, hat aber Kontaktverbot aufgrund massiver Gewalt.

Titel: Re: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von Saxonicus am 18.02.2012 um 10:21:38

mamamicha schrieb am 18.02.2012 um 08:31:38:
Ich habe eine Geburtsurkunde des Kindes, die hier in Deutschland ausgestellt wurde. Die Mutter hat einen serbischen Pass.

Somit dürfte das Kind - nach Registrierung beim serbischen Konsulat - einen serbischen pass erhalten können.

Zitat:
Vater ist bekannt, hat aber Kontaktverbot aufgrund massiver Gewalt.

Das sagt allerdings wenig bis nichts über die Staatsangehörigkeit des Vaters aus.

Titel: Re: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von Muleta am 18.02.2012 um 22:22:02
das ist nicht so ganz einfach:

- als Pflegeeltern seid ihr vermutlich gegenüber der ABH gar nicht "existent", da das Sache des Vormunds sein dürfte.
- gegenüber serbischen Behörden ist die Frage des Sorgerechts dann nochmal problematischer, da geklärt werden müsste, ob der Sorgerechtsentzug gegenüber den Eltern im serbischen Rechtskreis überhaupt wirksam wäre. Wenn nicht, könnten nur die (insoweit noch immer sorgeberechtigten) Eltern einen serbischen Pass beantragen.
- eine Abschiebung des Kindes (egal ob mit oder ohne Mutter - die hat vermutlich eine Suchtproblematik?!?) dürfte rechtlich unmöglich sein, so dass für das Kind zumindest eine (von den Eltern unabhängige) Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG und faktisch wohl auch ein Ausweisersatz in Frage kommt. Das müsste der Vormund, ggf. unter Einschaltung eines Rechtsanwalts wenn er damit fachlich überfordert ist, ggü. der ABH durchsetzen.
- wenn das alles durch und geklärt ist und kein Pass vom serbischen Konsulat erlangt werden kann, dann wäre auch ein deutscher Reiseausweis für Ausländer für das Kind möglich.

Bis dahin geht Urlaub im Ausland eben nicht - durch deutsche Pflegeeltern allein hat das Kind nicht mehr Rechte als ohne.

Titel: Re: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von grisu1000 am 19.02.2012 um 12:24:32

Muleta schrieb am 18.02.2012 um 22:22:02:
. Das müsste der Vormund, ggf. unter Einschaltung eines Rechtsanwalts wenn er damit fachlich überfordert ist, ggü. der ABH durchsetzen


Oder über das Jugendamt/Familiengericht, wenn es dem Kindeswohl dient. Ein Reiseausweis für Ausländer wäre möglich. Alles andere muss man über das serbische Konsulat regeln. Das ist Aufgabe des Vormundes, dafür wurde er vom Gericht bestellt und es ist seine ureigenste Aufgabe.

Titel: Re: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von mamamicha am 01.03.2012 um 00:09:51
Das Problem ist, dass wir jetzt alle nach Frankfurt zum Konsulat fahren sollen, um einen Pass für das Kind zu beantragen. Ich kenne aber auch von anderen Fällen die Problematik, dass, ist das Kind in dem Konsulat, andere Sorgerechtsgesetze gelten und wir Gefahr laufen, das Kind nicht wieder zu bekommen.
Ich habe aber auch schon mal gehört, dass Kinder nicht zwingend mit zum Konsulat müssen, erhalte hier im Internet aber wenig Info. Kann mir hierzu jemand mehr Infos geben?
Ein weiteres Problem ist, dass der Vormund "mal eben nach nebenan zur Ausländerbehörde" geht und dann mal die und mal eine andere Auskunft bekommt". Habe das Gefühl, dass der Vormund hier wirklich überfordert ist und ich langfristig nicht ohne anwaltliche Hilfe auskomme.

Titel: Re: ausländisches Pflegekind ohne Pass
Beitrag von Muleta am 01.03.2012 um 00:30:43

mamamicha schrieb am 01.03.2012 um 00:09:51:
Ich kenne aber auch von anderen Fällen die Problematik, dass, ist das Kind in dem Konsulat, andere Sorgerechtsgesetze gelten und wir Gefahr laufen, das Kind nicht wieder zu bekommen.


was sollte das Konsulat denn bitte mit dem Kind machen?!? Im Konsulat gefangen halten?!?!?!? Was hat man Euch denn da für Geschichten erzählt?


mamamicha schrieb am 01.03.2012 um 00:09:51:
Habe das Gefühl, dass der Vormund hier wirklich überfordert ist und ich langfristig nicht ohne anwaltliche Hilfe auskomme.


Ich würde davon ausgehen, dass nur der Vormund einen Anwalt für das Kind beauftragen könnte - und dass das passiert, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.