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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Land noch kein EU-Mitglied - Einbürgerungsverfahren jetzt schon starten?
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Beitrag begonnen von Frostbeule am 22.01.2012 um 20:47:34

Titel: Land noch kein EU-Mitglied - Einbürgerungsverfahren jetzt schon starten?
Beitrag von Frostbeule am 22.01.2012 um 20:47:34
Hallo,

ich stamme aus einem EWR-Land (Island), das sich mitten in den Verhandlungsgesprächen für den EU-Beitritt befindet.

Wenn ich richtig informiert bin, dürfen EU-Bürger doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. Macht es insofern Sinn, jetzt schon die Einbürgerung zu beantragen, obwohl noch gar nicht sicher ist ob Island tatsächlich EU-Mitglied wird? Ich habe es hinausgezögert die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen (könnte sie durch Anspruch erlangen), weil ich die Isländische ungerne aufgeben möchte.

Wenn sich der EU-Beitritt hinauszögert, gibt es andererseits die Möglichkeit die Deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen und (sofern sie gewährt wird) anzunehmen, und die Isländische Staatsbürgerschaft dadurch zu verlieren, um sie dann sobald Island in der EU ist wieder zurückzuerlangen? Oder wäre es besser abzuwarten was sich hier politisch tut?

Titel: Re: Land noch kein EU-Mitglied - Einbürgerungsverfahren jetzt schon starten?
Beitrag von grisu1000 am 22.01.2012 um 21:32:57

Frostbeule schrieb am 22.01.2012 um 20:47:34:
ch stamme aus einem EWR-Land (Island), das sich mitten in den Verhandlungsgesprächen für den EU-Beitritt befindet.


Es gibt offizielle Betrittsverhandlungen, doch sind noch nicht einmal die Hälfte der Kapitel abgeschlossen. Es wird IMHO noch mehr als 2 Jahre bis zu einem Betritt dauern.


Frostbeule schrieb am 22.01.2012 um 20:47:34:
.....sie dann sobald Island in der EU ist wieder zurückzuerlangen? Oder wäre es besser abzuwarten was sich hier politisch tut?


Das betrifft rein isländisches Recht. Auch Island wird für einen Ruckerwerb bestimmte Bedingungen setzen. Nach deutschen Recht wäre das möglich.

Als Isländer kannst du nach fünf Jahren in Deutschland ein Daueraufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU bekommen oder hast es bereits erhalten. Bis auf das Wahlrecht bist du IMHO damit deutschen Staatsbürgern gleichgestellt.

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