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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Übertrag der Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von cadalos am 28.12.2011 um 10:08:11

Titel: Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von cadalos am 28.12.2011 um 10:08:11
Hallo!
Ich habe seit letzter Woche meinen neuen Pass und wollte gestern den Übertrag meiner Niederlassungserlaubnis (im alten Pass ist noch die Aufenthaltsberechtigung eingetragen) vornehmen lassen.
Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde empfangen zwischen den Jahren niemanden mehr, damit sie in Ruhe ihre Post abarbeiten können!!!
Ich werde morgen für 9 Tage in die Türkei fliegen.

Meine Frage: Bekomme ich Schwierigkeiten bei der Einreise nach Deutschland? Ich kann zwar beide Pässe mitnehmen, aber der eine (mit dem Aufenthaltstitel) ist ja ungültig und der andere noch sehr jungfräulich. Ich wohne noch bei meinen Eltern und habe im Dezember mein Abitur gemacht, ergo wird mein Lebensunterhalt von meinen Eltern bestritten.
Jetzt bin ich natürlich etwas beunruhigt, auch wenn man bei der Ausländerbehörde sehr lax damit umgeht.

Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Über eine Antwort bin ich sehr dankbar.

LG
Cadalos

Titel: Re: Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 28.12.2011 um 12:08:46
Neuer Pass und Aufenthaltstitel im alten Pass ist eine bekannte Kombination, damit hat die Bundespolizei bei der Widereinreise keine Probleme.

Klär rechtzeitig mit der Fluggesellschaft, ob es problemlos geht (z.B. durch Begleitbrief des Reisebüros) oder ob sie das auch kennen.

Titel: Re: Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von cadalos am 28.12.2011 um 12:24:53
Hallo Reinhard,
vielen Dank für die Auskunft. Ein guter Tipp, dass mit dem Reisebüro.
LG Cadalos

Titel: Re: Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von polukrowka am 03.01.2012 um 20:06:05
Eben!
Nach den Änderungen in September 2011 auch.
Wo ist die Unterschied hier... Wiedereinreise und Aufenthalt  ?
Warum "bekannte Kombination" immer anerkannt an die Grenze  , und warum es nicht funktioniert in meinem Fall. (mit neuem Reisepass ohne NE und ungültigem Reisepass mit NE als Aufkleber) 

Titel: Re: Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von erne am 03.01.2012 um 22:14:13

polukrowka schrieb am 03.01.2012 um 20:06:05:
Warum "bekannte Kombination" immer anerkannt an die Grenze, und warum es nicht funktioniert in meinem Fall. (mit neuem Reisepass ohne NE und ungültigem Reisepass mit NE als Aufkleber)


du lieferst keine infos, um dir antworten zu können.

eine von vielen Möglichkeiten:
vielleicht ist die NE ungültig geworden, weil du mehr als 6 Monate im Ausland warst?

also, mehr Fakten nötig

Titel: Re: Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von polukrowka am 04.01.2012 um 22:11:01

erne schrieb am 03.01.2012 um 22:14:13:
du lieferst keine infos, um dir antworten zu können.

Kein Problem.
Ich habe zurzeit  gültiger bis 2014  Reisepass und NE als Aufkleber drin.
Aufenthalt in BRD habe ich 4-5 mal unterbrochen, aber nicht mehr als auf 2-4 Wochen.
Alle diese Zeiten wohnen wir (alle 5) hier und gut gewurzelt.
Ich habe keine  dumme  Dinge gemacht, wegen der ich NE verlieren konnte.
In 2014 soll ich eAT  haben, weil ich neuen  Reisepass habe.
Das ist die Hauptfrage.
Auf meine Meinung - diese These ist falsch .
(§§78 alte/neue und 105b AufenthG  mir bekannt)

Titel: Re: Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 04.01.2012 um 22:26:02
Der eAT bezieht sich ja auf eine Pass-Nummer.

Wenn Du einen neuen Pass mit neuer Pass-Nummer bekommst, brauchst Du auch die zugehörige Plastikkarte neu. Aufkleber gibt es nicht mehr.

Titel: Re: Übertrag der Niederlassungserlaubnis
Beitrag von erne am 04.01.2012 um 23:40:15
hingegen, wenn du mit einem eAT und einem alten abgelaufenen Pass, dessen Nummer zu dem eAT passte einreisen willst, sollte das IMHO gehen. Selbstverständlich musst du auch den neuen gültigen PAss auch mit Dir führen.

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