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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Abschiebung nach Somalia
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Beitrag begonnen von Ava am 13.12.2011 um 19:16:50

Titel: Abschiebung nach Somalia
Beitrag von Ava am 13.12.2011 um 19:16:50
Hallo zusammen!

Ich brauche euren Rat. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Es geht um eine Freundin von mir. Sie kommt aus Somalia und wurde dort beschnitten. Heute ist sie 18 Jahre alt. Im Alter von 16 Jahren sollte sie in Somalia zwangsverheiratet werden. Sie wollte das nicht und versuchte sich zu widersetzen. Daraufhin wurde sie von ihrem Vater geschlagen und mißhandelt. All ihr Flehen und Hoffen hat nichts gebracht und sie wurde letztendlich doch verheiratet. Von ihrem "Ehemann" wurde sie vergewaltigt. Nach mehreren Versuchen schaffte sie es zu fliehen und gelangte nach Deutschland.
Hier stellte sie einen Asylantrag. Dieser wurde abgelehnt. Die Problematik dabei ist, dass sie über ihre Erlebnisse nicht sprechen kann. Vor allem nicht vor einem fremden und männlichen Asylprüfer.

Was kann sie tun?

Vielen Dank!

Titel: Re: Abschiebung nach Somalia
Beitrag von reinhard am 13.12.2011 um 19:51:04
Sie sollte gegen die Ablehnung des Asylantrages klagen.

Sie sollte sich die Adresse des Flüchtlingsrates in ihrem Bundesland besorgen (Internet, Pro Asyl) und sich eine Beratungsstelle vor Ort empfehlen lassen. Diese Beratungsstelle kann auch eine Anwältin empfehlen, die sich damit auskennt.

Es gibt in jeder Niederlassung des Bundesamtes, wo Asylanträge bearbeitet werden, eine Anhörerin, die speziell geschult ist, um frauenspezifische Asylgründe aufzunehmen. Darauf sollte sie eigentlich vor der Anhörung zum Asylantrag aufmerksam gemacht werden.

Eine gute Anwältin, die sich mit solchen Fragen auskennt, sollte das im zweiten Anlauf vor Gericht "geradebiegen" können.

Ansonsten wird nach Somalia nicht abgeschoben, sie hat also Zeit. Falls sie die Klage nicht rechtzeitig eingereicht hat und das Asylverfahren deshalb schon "abgeschlossen" ist, sollte sie über eine Beratungsstelle ein Behandlungszentrum für Folteropfer (z.B. "refugio" oder ähnlich) suchen. Wenn sie in einer Psychotherapie lernt, mit dem Trauma umzugehen, und es trainiert, auch darüber zu sprechen, kann eine gute Anwältin das zur Grundlage eines Asylfolgeantrages machen.

Die Betroffene braucht eine durchgehende Begleitung von Spezialistinnen: Verfahrensberatung, anwaltliche Beratung, psychotherapeutische Beratung.

Titel: Re: Abschiebung nach Somalia
Beitrag von Ava am 17.01.2012 um 19:06:44
Von Herzen vielen Dank für Ihre Hilfe!

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