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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
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Beitrag begonnen von sevgilim_10 am 11.11.2011 um 22:39:30

Titel: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von sevgilim_10 am 11.11.2011 um 22:39:30
Hallo,
Ich hoffe mir kann jmd. weiter helfen.

Mein Freund (türkischer Staatsbürger) hatte im Sommer bereits ein Touristenvisum für den Schengenraum von dem holländischen Konsulat erhalten.
Es hat alles super geklappt und somit nimmt man an, dass dadurch die Rückkehrbereitschaft am besten gewährleistet wurde.

Seine Visa-Betreuung in der Türkei meinte man könne das nächste Mal ein sogenanntes "Multi Visum" beantragen, sodass er mehrmals ein und ausreisen kann.
Das hat er auch für einen Zeitraum von 6 Monaten getan. Nun kam heute die Nachricht, dass es abgelehnt wurde mit der Begründung, dass es nicht glaubwürdig ist, wenn er für diesen langen Zeitraum stets im Hotel übernachten würde. Er hatte zwar Hotelreservierungen vorgelegt und eine finanzielle Absicherung war ohnehin gegeben, aber nun gut das muss man dann so hinnehmen.

Widerspruch würde uns zu lang dauern. Er hat sich nun wieder bei eine Visa-Beratung schlau gemacht und die meinte es gäbe die Möglichkeit nach etwa einem Monat ein neues Visum  bei einem anderen Schengenland zu stellen. Da er gute Bekannte in Belgien hat, könnte er sich von denen einladen lassen. Die Frage ist, ob es mit dem Ablehnungsstempel im Pass nach so kurzer Zeit überhaupt möglich ist ein Schengen Visum von einem anderen Schengenstaat zu erhalten? Oder wäre es schlauer zu warten? Gäbe es sonst eine Alternative?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Liebste Grüße

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von fons am 11.11.2011 um 23:21:45
Sanfte Zwischenfrage: du bist deutsch und sein Visum
bekam er von der Botschaft in NL. Why? lebst du in NL?

War denn sein Hauptaufenthalt in NL?

Wie wo was .. bitte mehr input

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von sevgilim_10 am 12.11.2011 um 19:02:00
Ja es ging ja nur um ein Schengenvisum und laut Urteil der Visaberatung sind die NL "relativ entspannt". Da er nicht auf eine Einladung angewiesen ist ( Job und Gehalt sprechen eigentlich für die Rückkehrbereitschaft) hat er also ein Touristenvisum für NL beantragt. Der Hauptaufenthalt war auch in Holland, sind aber noch ein bisschen rumgereist (Italien, D,). Er ist aber auch wieder aus NL pünktlich ausgereist.
Deshalb wollte er das 2.Mal auch wieder bei der holländischen Botschaft das Visa beantragen, da man sich ja dann nicht mehr persönlich bei dem Konsulat vorstellen muss, einen Bonus hat etc.

Leider waren 6 Monate wohl eher ein Wunschdenken und es hat nicht geklappt.
Da ich nur arme Studentin bin und ihn aus D nicht einladen kann, er aber "wohlhabendere" Bekannte in Belgien hat, wollen wir nun wissen, ob es Sinn macht noch einnmal ein Besuchervisum für einen anderen Schengenstaat zu beantragen?
Oder was es für eine zeitnahe Alternativmöglichkeit gäbe, diesen Winter noch ein Visum zu erhalten?

Hoffe es sind alle Unklarheiten soweit geklärt  :) sonst bitte fragen...
LG

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von Petersburger am 12.11.2011 um 19:24:59
Wo steht denn geschrieben, daß Privatreisen ausschließlich mit Verpflichtungserklärung beantragt werden können?

Wenn ein Antragsteller über ausreichende Mittel verfügt, kann eine Besuchsreise grundsätzlich auch mit einer einfachen, auch handschriftlichen Einladung aus Deutschland beantragt werden - die dient dann halt ausschließlich als Bestätigung des Reisezwecks.

Daß in einigen Ländern der Nachweis nach deutscher Auffassung "ausreichender Mittel" nicht einfach zu führen ist, erzeugt für fast alle Antragsteller ein "Besuchsreise nur mit VE" - aber nicht auf eine Weise, daß es halt anders gar nicht und für niemanden ginge.

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von reinhard am 12.11.2011 um 20:35:19
Wenn er das Visum für Belgien beantragt und einen frischen Stempel (NL-Antrag) im Pass hat, werden die Belgier vielleicht etwas kritischer als beim Rest der Anträge prüfen, ob er wirklich nach Belgien will und nicht in Wirklichkeit nach Holland.

Ansonsten spricht nichts dagegen - wenn er nach Belgien will, muss er ohnehin das Visum bei den Belgiern beantragen.

Ansonsten hatte der vorige Poster schon gesagt: Wenn er genug Geld hat, braucht er keine VE.

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von franky_23 am 13.11.2011 um 07:21:24
Wenn ihr nicht remonstriert akzeptiert ihr im Grunde die Ablehnungsgründe. Ein Widerspruch wird auch in überschaubarer Zeit entschieden.

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von Petersburger am 13.11.2011 um 07:30:12
Das ist völlig unsinnig - und ich antworte hierauf nur, weil ich das nicht zum ersten Mal höre.
(Beachte: hören heißt nicht lesen!)

Wer nicht remonstriert, hat möglicherweise kein Interesse mehr an der Reise,  weil der konkrete Anlaß vorbei ist. Oder er zieht es vor, einen neuen Antrag zu stellen, weil das schneller entschieden ist.

Schweigen (hier: Nicht-Remonstrieren) ist grundsätzlich kein Zeichen des Einverständnisses.


Von diesen allgemeinen Gedanken zurück zum vorliegenden Fall: Ob es eine Remonstration auch im niederländischen Recht gibt?

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von sevgilim_10 am 13.11.2011 um 20:33:12
Ja deswegen möchte er auch einen neuen Antrag stellen, da Remonstration langwierig seien kann und es wahrscheinlich noch nicht einmal etwas bewirkt. Denn wenn sie der Meinung sind, dass es unwahrscheinlich ist über einer so langen Zeitspanne in einem Hotel zu bleiben, dann wird sich da wohl nichts rütteln lassen.
Ich habe auch schon davon gehört, dass die Botschaft dann nicht für den beantragten Zeitraum, sondern für eine kürzere Spanne und nur mit einmaliger Ein-und Ausreise das Visum gegeben hat. D.h. es wurde also nicht komplett abgelehnt, wie in unserem Fall.
Könnte man im Nachhinein, den zeitlichen Rahmen noch abändern, damit es "glaubwürdiger" wird?

Naja an sich geht es nur um ein Schengenvisum und es ist relativ egal, ob Holland, Belgien oder Deutschland.
Man muss aber beweisen, dass der Hauptaufenthalt im jeweiligen Land ist, ja?

Abgesehen vom Stempel im Pass - sehen die anderen Schengener Botschaften die Ablehnung von der NL?




Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von Petersburger am 13.11.2011 um 20:46:14

sevgilim_10 schrieb am 13.11.2011 um 20:33:12:
Abgesehen vom Stempel im Pass - sehen die anderen Schengener Botschaften die Ablehnung von der NL?

Vom Stempel abgesehen - nein.

Solange das VIS nicht im Einsatz ist.

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von erne am 14.11.2011 um 00:39:28

sevgilim_10 schrieb am 13.11.2011 um 20:33:12:
Naja an sich geht es nur um ein Schengenvisum und es ist relativ egal, ob Holland, Belgien oder Deutschland. 


Nein, das ist nicht egal.
Die Zuständigkeit des Landes, von dem Ihr das Visum haben wollt, richtet sich nach Euren Plänen.
Wenn ihr keinen Plan habt, gibt es aber auch keine Grundlage für ein Schengenvisum.
Im Zweifelsfalle ist das Land mit dem ersten Einreisepunkt nach Schengen zuständig.
http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf
ab S. 24

Titel: Re: Schengen Visa von holländischer Botschaft abgelehnt - im Nachbarland neuer Versuch möglich?
Beitrag von Märchenprinz am 14.11.2011 um 14:34:35

Zitat:
Ob es eine Remonstration auch im niederländischen Recht gibt?


Müsste es nicht seit April 2011 ein einheitliches Verfahren zu Rechtsmitteln gegen eine Ablehnung (nach Art. 32. Visakodex) geben?

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