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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Beantragung ukrainischen Passes umgehen
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Beitrag begonnen von nex am 17.10.2011 um 16:45:47

Titel: Beantragung ukrainischen Passes umgehen
Beitrag von nex am 17.10.2011 um 16:45:47
Hallo zusammen,

ich bin 1984 in der Ukraine geboren und bin mit meinen Eltern 1994 nach Deutschland ausgewandert. Damals war ich noch im ukrainischen Pass meiner Mutter drin, seit ich 18 bin habe ich einen grauen Reisepass für Ausländer. Mit diesem Pass habe ich große Schwierigkeiten außerhalb des Schengen-Gebietes zu reisen und sonst ist es ja auch kein richtiger Pass.

Vor einem Jahr war ich im Ausländeramt, um die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das wurde sofort mit der Anforderung zurückgewiesen, ich solle zuerst den ukrainischen Pass beantragen, da ich nur damit die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann. Kurzum: Ich soll den ukrainischen Pass beantragen, jede Menge Geld zahlen und sehr lange warten, damit ich ihn ablegen kann und das Verfahren für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft einleiten kann. Ein bekannter Jurist hat erzählt, dass es in den vergangenen Jahren einen ähnlichen Fall gab, dessen Rechtsprechung zugunsten des Klägers gefallen ist: das Beantragen eines ukrainischen Passes vor dem Antrag des deutschen war unzumutbar. Leider finde ich dieses Urteil nicht im Netz, vielleicht könnt ihr mir helfen? Ich brauche euren Rat.

Ich möchte nun die Deutsche Staatsbürgerschaft, da hier mein zuhause ist. Ich habe in Deutschland Abi gemacht und mache dieses Jahr mein Diplom. Ukrainisch kann ich weder schreiben noch lesen — meine Eltern sprechen russisch. Aus diesem Grund müsste ich den Schriftverkehr mit dem ukrainischen Konsulat stets teuer übersetzen lassen. Am Telefon ist entweder niemand erreichbar oder sie weigern sich deutsch oder russisch zu sprechen.

Herzlichen Dank im Voraus!

Titel: Re: Beantragung ukrainischen Passes umgehen
Beitrag von davith am 17.10.2011 um 17:38:23
- Was von Staatsangehörigkeit ist in deinem grauen Reisepass für Ausländer eingetragen?
- Welche AE hast Du? NE?
- Bist Du Spätaussiedler oder judische Aussiedler?
- Bist Du anerkannte Asylberechtigter?
- Bist Du als Flüchtling anerkannt?

Falls Du keine Spätaussiedler, Asylberechtigter etc. bist und ukrainische Staatsangehörigkeit hast, dann muss Du:
- Dir einen ukrainischen Pass besorgen
- Nach der (und falls) Erhalt der Einbürgerungszusage sich um die Entlassung aus ukrainischer Staatsangehörigkeit bemühen.
- Nur wenn es nicht klappt, kannst Du unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden. Du muss aber dafür zuerst alle zumutbare Schritte unternommen haben.

Titel: Re: Beantragung ukrainischen Passes umgehen
Beitrag von Petersburger am 17.10.2011 um 19:36:00
Was Deinen Fall von vielen (nicht: allen) anderen unterscheiden mag, ist die Tatsache, daß Du erst nach 1991 ausgewandert bist.

Daher hast Du mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Staatsangehörigkeit - die ukrainische.

Viele andere - und das müßte vor einem Vergleich zunächst überprüft werden - haben mit dem Zerfall der Sowjetunion keine Nachfolge-StAng automatisch erworben.
Das sind völlig andere Voraussetzungen.


Ob Du einen gültigen Paß dieses Landes besitzt, spielt für die StAng an sich keine Rolle.
Es kann von Dir aber verlangt werden, daß Du alles Zumutbare tust, um einen gültigen Paß Deines Staates zu bekommen.
Und selbst wenn das schwer ist, weil da möglicherweise Versäumnisse in der Vergangenheit hohe Hürden erzeugt haben: Es muß getan werden.

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