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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1318151929 Beitrag begonnen von 2Sohn am 09.10.2011 um 11:18:49 |
Titel: Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag von 2Sohn am 09.10.2011 um 11:18:49
Hallo,
erwirbt durch die Geburt im Inland ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und keine Niederlassung hat? Ich habe oft von solchen Ermessen gehört. Habt ihr Ahnung in welchen Bundersländern solche Ermessen stattfinden? Viele Grüße |
Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag von 2Sohn am 09.10.2011 um 11:37:29
Mein Kind ist in Deutschland geboren. Ich war damals seit 8 Jahren in Deutschland aber habe noch keine Niederlassung.
Mein Kind hat trotzdem einen deutschen Pass erhalten. Die Meldebehörde hat den Pass nach einem Jahr den Pass eingezogen. Ich nehme an das Standesamt ihn eine ermessen oder fehlerhafte Einbürgerung gemacht. Ich bitte um Ihre Hilfe |
Titel: Re: Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag von Eduard am 09.10.2011 um 11:40:24
Ermessen kann nur da ausgeübt werden, wo es vom Gesetz her vorgesehen ist.
Ist hier aber nicht der Fall, §4 StAG fordert eindeutig, dass ein Elternteil... Zitat:
2Sohn schrieb am 09.10.2011 um 11:18:49:
Wenn der Elternteil EU-Bürger oder Schweizer ist, ist eine NE nicht nötig. Bei allen anderen schon. |
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