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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung eines Behinderten
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Beitrag begonnen von jammie am 27.09.2011 um 09:54:35

Titel: Einbürgerung eines Behinderten
Beitrag von jammie am 27.09.2011 um 09:54:35
Guten Tag,
nun habe ich auch eine Frage :).
Es geht um eine Familie, die aus der Ukraine kommt und seit 1999 in Deutschland wohnt.

Die Frau (50) und beide Kinder (23 und 14) wurden eingebürgert. Die Kinder gelten als gut integriert, der Junge macht sein Master-Studium (Bachelor hat er fertig), das Mädchen geht aufs Gymnasium. Beide sind/waren Preisträger des Mathewettbewerbes der Stadt, beide werden/wurden von ihrem Vater trainiert.

Nun ginge es um den Mann (60)... Der ist leider sehbehindert (Behinderungsgrad 90) und hat vor 2 Jahren einen Schlaganfall erlebt. Sein Problem ist auch die Deutsche Sprache, die er immer noch nicht beherrscht (Sehproblem + wahrscheinlich die Folgen einer Hirnoperation in seiner Kindheit). Er hat keine Chance, den Sprachtest und Einbürgerungstest zu bestehen (selbst wenn seine Kenntnisse ausreichend wären, könnte er die Unterlagen sowieso nicht lesen).
Darüber hinaus, es gibt noch zusätzliche Probleme.
1. In der Ukraine war er fast 25 Jahre berufstätig und kann Anspruch auf Rente haben. (Die gesamte Situation mit der ukrainischen Rente ist unklar: momentan bekommen die Auslandsukrainer keine Rente, das ukrainische Verfassungsgericht hat aber das entsprechende Gesetz als verfassungswidrig eingestuft.)
2. Ich kann nicht sagen, dass das Lebensunterhalt der Familie gesichert ist. Seine Frau ist zwar berufstätig, hat eine Vollzeitstelle und einen unbefristeten Arbeitsvertrag, verdient aber nicht viel (die Familie ist Wohngeldberechtigt) und ihre Stelle gilt die letzte Zeit etwas andere als sicher. Natürlich wäre die ukrainische Rente für die Familie hilfreich, egal wie klein sie ist. Das erschwert aber die Situation: es ginge um die Einbürgerung unter der Hinnahme der Mehrstaatsangehörigkeit.

Meine Frage wäre: hätte der Mann irgendeine Chance beim Einbürgerungsantrag oder ist es besser, alles so lassen, wie es ist? (Der Mann hat NE.)

Titel: Re: Einbürgerung eines Behinderten
Beitrag von schweitzer am 27.09.2011 um 11:05:54
Eine Chance gibt es, insbesondere dann, wenn eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StaG angestrebt wird und an sich möglich ist.

Die LU-Sicherung ist da nicht das größte Problem. Denn, hinsichtlich der LU-Sicherung kommt es bei dieser Einbürgerung lediglich darauf an, dass nicht tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII bezogen werden bzw. dass man entsprechenden Leistungsbezug nicht selbst zu verantworten hat.

Wenn nun jemand aufgrund einer Behinderung erwerbsunfähig ist und deshalb Leistungen nach dem SGB XII beziehen muss, ist das also für die Realisierung einer Anspruchseinbürgerung regelmäßig unschädlich.

Eine Zusammenstellung von threads zum Thema "Einbürgerung bei Behinderung", mit z.T. ganz interessanten weiterführenden Informationen, findest Du im Übrigen hier (Blaues bitte anklicken!)

Letztlich bleibt das Ganze aber eine Einzelfallentscheidung. Deshalb empfehle ich, mal einen "Sondierungstermin" bei der EBH zu machen. Bittet um den Termin um die konkreten Voraussetzungen für die Einbürgerung  eines Menschen mit Behinderung- hier konkret des Mannes - zu erfahren.

Nach diesem Termin sollte die Entscheidung, ob ein Einbürgerungsantrag Sinn macht, weil er Erfolgsaussicht hat, oder nicht, leichter fallen.

Keine Angst vor so einem Termin - die EBH sind das "gewöhnt" und beraten in solchen Fällen in der Regel gut und hilfreich.


=schweitzer=

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