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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> 60 Monat Rentenversicherung ist ein MUSS?
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Beitrag begonnen von snow1221 am 14.09.2011 um 13:21:05

Titel: 60 Monat Rentenversicherung ist ein MUSS?
Beitrag von snow1221 am 14.09.2011 um 13:21:05
ich habe eine Frage über Einbürgerung. Momentan wohne ich in Ulm und habe eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Nun möchte ich eingebürgert werden aber die Einbürgerungsbüro verlangt 60 monatige Rentenversicherung. Da ich bis jetzt nach dem Studium(2001-2008) nur 3 Jahre gearbeitet, also umgerechnet 36 Monate Rentenversicherung. Deswegen hätte ich gern wissen, ob ich überhaupt eine Chance habe oder muss ich noch 2 Jahre warten? Oder soll ich ein Rechtsanwalt suchen?
Vielen Dank im Voraus und Grüße

Titel: Re: 60 Monat Rentenversicherung ist ein MUSS?
Beitrag von Bayraqiano am 14.09.2011 um 13:28:28
In Ba-Wü zählen Studienzeiten nicht als gewöhnlicher Aufenthalt, deshalb kann deine Einbürgerung nur unter §8 (Ermessenseinbürgerung) erfolgen. Hier werden 60 Monatsbeiträge verlangt (Informationen gibt es auch hier).

Titel: Re: 60 Monat Rentenversicherung ist ein MUSS?
Beitrag von davith am 14.09.2011 um 14:43:41
Seit wann hast Du NE? Hast Du während des Studiums ein AE nach §16 oder etwas anderes?

Wenn Du Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG hast, also seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, spielt Rentenversicherung keine Rolle.


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