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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Alternative Visumsanträge?
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Beitrag begonnen von Le am 08.09.2011 um 15:46:16

Titel: Alternative Visumsanträge?
Beitrag von Le am 08.09.2011 um 15:46:16
Hallo=)
Ich habe diesen Beitrag eben schonmal verfasst, aber ich glaube da ist beim Senden irgendwas schiefgegangen, also wenn er doppelt auftaucht einfach einen ignorieren;)

Also...  ich bräuchte dringend einen Rat von euch!!
Ich bin mit einem Brasilianer zusammen (spricht kein deutsch) den ich bei diversen Urlauben und einem Aulandssemester dort kennen gelernt habe.
Vor 2 Wochen ist er nach Deutschland gekommen und hat sich entschieden hierzubleiben bis ich mein Studium fertig habe (gut ein Jahr) und möchte wenn möglich auch arbeiten.

Wir waren bei der Ausländerbehörde, die uns losgeschickt hat um ihm einen Job zu suchen für ca. 1000€/Monat und ein Formular vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen.
Wir haben ihm einen Job als Spüler in einem Restaurant für 880€ besorgt und der Arbeitgeber ist auf unserer Seite, würde also Bewerber, die das Arbeitsamt vorbeischickt um zu prüfen ob der Job an einen Deutschen vergeben werden kann, so weit das möglich ist ablehnen.
Desweiteren sind die Arbeitszeiten recht ungemütlich (6 mal die Woche 17.30 - 23.00) und es wird auf Steuerkarte gearbeitet.
Wie hoch würdet ihr die Chancen einschätzen das das ganze klappt? Und wenn das Arbeitsamt sein ok gibt, wie stehen die Chancen dass die Ausländerbehörde trotzdem nein sagt? Der Mitarbeiter war nämlich ziemlich unfreundlich/=

Ich bin da ziemlich unsicher und will mich nicht nur auf diese Möglichkeit beschränken.

Es wurde uns dort auch gesagt, dass eine Verlängerung des Touristenvisums von 3 auf 6 Monaten nur in extremen Ausnahmefällen (schwere Krankheit etc) möglich ist, und das für meinen Freund nicht in Frage käme (ein Freund von meinem Freund ist hier auch als Tourist eingereist, wohnt in einer anderen Stadt bei einer Freundin und mit einer Verpflichtungserklärung hat es bei denen problemlos geklappt mit der Verlängerung)=).
Über ein Visum für Sprachschüler wurde uns gesagt dass das auch nicht möglich ist für meinen Freund - während ein anderer Freund von ihm schon seit einem Jahr und 8 Monaten hier ist als Sprachschüler und angeblich nur in der Stadt seiner Freundin gemeldet wurde, sich bei einem Sprachkurs angemeldet hat und 8000€ auf einem Konto nachgewiesen hat. Desweiteren darf er wohl 180 Tage im Jahr arbeiten.

Gibt es die Möglichkeit das in einer anderen Stadt zu versuchen, sprich meinen Freund dort bei einerm Sprachkurs anmelden, ein 8000€ Sperrkonto einzurichten, und vielleicht eine Hostelreservierung für einen Monat oder länger nachzuweisen, mit der Begründung dass er einen Mietvertrag unterschreibt sobald er das ok der Ausländerbehörde hat oder müsste er einen Mietvertrag schon nachweisen?
Weil wenn ich meine Adresse angebe ist doch sicher wieder die Ausländerbehörde meiner Stadt zuständig oder?
Und schliessen sich die Ausländerbehörden untereinander kurz?

Mir fällt einfach keine Lösung mehr ein und alles auf eine Karte zu setzen und zu hoffen, dass das mit der Arbeitserlaubnis hier, trotz Mitarbeiter der Ausländerbehörde der nicht sehr auf unserer Seite schien, irgendwie klappt erscheint mir auch nicht das richtige.
Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich!

Titel: Re: Alternative Visumsanträge?
Beitrag von erne am 08.09.2011 um 16:13:45

Le schrieb am 08.09.2011 um 15:46:16:
so weit das möglich ist ablehnen.

mit welcher Begründung? Was kann Dein Freund, was die anderen Bewerber nicht können, um Geschirr abzuspülen?
(ich fürchte, das wird nicht klappen)


Le schrieb am 08.09.2011 um 15:46:16:
Wie hoch würdet ihr die Chancen einschätzen das das ganze klappt?

meine Eischätzung: nahe 0


Le schrieb am 08.09.2011 um 15:46:16:
Über ein Visum für Sprachschüler wurde uns gesagt dass das auch nicht möglich ist für meinen Freund 

rein formal richtig:
Ein Visum bekommt er in Brasilien. In D kann man kein Visum für D beantragen oder erhalten.
Er müsste für ein Sprachstudium mit dem entsprechenden Visum einreisen.
Er kann zwar als Brasilianer visafrei einreisen und hier auch eine AE (nicht Visum) beantragen, aber nur, wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach der Einreise enstanden sind (z.B. nach einer Heirat in D).
Welche Voraussetzung für eine AE zum Sprache lernen ist nach seiner Einreise nach D entstanden?


Le schrieb am 08.09.2011 um 15:46:16:
trotz Mitarbeiter der Ausländerbehörde der nicht sehr auf unserer Seite schien

das Problem ist nicht der Mitarbeiter der ABH, sonder die Gesetzeslage


Le schrieb am 08.09.2011 um 15:46:16:
Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich! 

(Ausreise und) Einreise mit dem richtigen Visum.
Oder eine AE-Voraussetzung, die nach der Einreise entstanden ist (kann mir ausser Heirat keine denken ... aber nicht missverstehen, das ist kein Rat zum Heiraten!).

Titel: Re: Alternative Visumsanträge?
Beitrag von schweitzer am 08.09.2011 um 16:31:34

erne schrieb am 08.09.2011 um 16:13:45:
Er müsste für ein Sprachstudium mit dem entsprechenden Visum einreisen.Er kann zwar als Brasilianer visafrei einreisen und hier auch eine AE (nicht Visum) beantragen, aber nur, wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt nach der Einreise enstanden sind (z.B. nach einer Heirat in D).


erne, das stimmt nicht!

Durch diese Verbalnote sind brasilianische Staatsangehörige den privilegierten Staatsanghörigen gemäß § 41 AufenthV faktisch gleichgestellt. Auch dieser thread gibt das her.

Warum das bei der jüngsten Novellierung der AufenthV wieder keinen eingang in den dortigen Text gefunden hat, wird ein ewiges Geheimnis des Gesetzgebers bleiben.


=schweitzer=

Titel: Re: Alternative Visumsanträge?
Beitrag von erne am 08.09.2011 um 18:54:57

schweitzer schrieb am 08.09.2011 um 16:31:34:
das stimmt nicht!

ja, hast Recht ... ich habe die Verbalnote in deiner Antwort im anderen Thread erst später gesehen.

Damit kann er wie z.B. US Amerikaner oder Japaner dann hier einen Antrag auf AE stellen, ohne mit dem richtigen Visum eingereist zu sein.

Titel: Re: Alternative Visumsanträge?
Beitrag von Stella Diver am 16.09.2011 um 12:00:20
Was übrigens nicht geht: mit ein Visum zum Deutsch lernen an einer Sprachschule darf er keine 90 Tage / 180 Halbtage arbeiten, das gilt nur für Studenten.

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