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Beitrag begonnen von Sascha_skd am 30.08.2011 um 12:35:49

Titel: Krankenversicherung für EU-Ausländer
Beitrag von Sascha_skd am 30.08.2011 um 12:35:49
Hallo zusammen,

meine Freundin kommt aus Rumänien und ist nun in Deutschland angemeldet.

Sie hat in RO keine Krankenversicherung. Ich versuche sie nun hier eine KV für sie abzuschliessen, bin aber nicht sicher, welche sich am besten eignet.

Am liebsten wäre mir die normale gesetzliche KV.

Geht das?

Viele Grüße,
Sascha

Titel: Re: Krankenversicherung für EU-Ausländer
Beitrag von reinhard am 30.08.2011 um 12:46:07
Am einfachsten funktioniert es:

- Arbeit suchen
- Arbeitserlaubnis beantragen
- Arbeitserlaubnis bekommen
- Versicherung über den Arbeitgeber.

Andere Möglichkeiten funktionieren nach meiner Erfahrung nicht, bei Krankheit müsste sie zurück nach Rumänien.

Titel: Re: Krankenversicherung für EU-Ausländer
Beitrag von Sascha_skd am 30.08.2011 um 12:56:59
Es muss doch möglich sein eine KV für jemanden abzuschliessen, der in Deutschland gemeldet ist aber noch keine Arbeit hat.

Mann muss doch krankenversichert sein können.

Titel: Re: Krankenversicherung für EU-Ausländer
Beitrag von Virgil am 30.08.2011 um 13:49:58

Sascha_skd schrieb am 30.08.2011 um 12:56:59:
Es muss doch möglich sein eine KV für jemanden abzuschliessen, der in Deutschland gemeldet ist aber noch keine Arbeit hat. 



Da solltest du am Besten einen Versicherungsmakler kontaktieren.

Ich denke aber auch, dass es extrem schwierig wird ein deutsche Versicherung zu finden, die eine Ausländerin versichert oder das Ganze sehr sehr teuer wird.

Wärst du verheiratet, könnte sie bei dir mit in die Familienversicherung, aber so wird es ziemlich schwierig eine Versicherung zu finden ohne Arbeit.

Titel: Re: Krankenversicherung für EU-Ausländer
Beitrag von gc am 02.09.2011 um 22:32:26
Ich sehe vier Optionen:

1. Wenn sie in RO eine staatliche KV hatte, gilt dies nach den Maßgaben des § 9 SGB V als Vorversicherungszeiten, woraus ein Anspruch auf Aufnahme in die hiesige GKV erwächst.

2. Kostengünstiger wäre erstmal ein Weiterlaufen der KV in RO und Behandlung über Aushilfsleistungen einer GKV nach Wahl hier über die EHIC bzw. entspr. Bescheinigung der KV aus RO, vgl. www.dvka.de

3. Hält sie sich hier zu einem anderen Aufenthaltszweck als nach § 4 FreizügG/EU auf, also zB nachweislich zur Arbeitsuche (arbeitsuchend bei der AA melden!! Arbeitsbemühungen dokumentieren!), muss die GKV sie gemäß § 5 Abs 1 Nr. 13 SGB V (= "Bürgerversicherung") ebenfalls aufnehmen

Zum Ausschlüssen von § 5 Abs 1 Nr. 13 SGB V insbesondere wg § 4 FreizügG/EU  (= dauerhaftes Nichterwerbstätigkeit bei ausreichend Geldmitteln, zB Renter Student Hausfrau)  siehe § 5 Abs 11 SGB V und § 5 Abs. 8a SGB V

Ausschluss von der GKV nasch § 5 Abs 1 Nr. 13 SGB V besteht auch wenn sie in RO zum Personenkreis der selbständig Erwerbstätigen gehört hatte, vgl. § 5 Abs 1 Nr. 13 Buchstabe b) SGB V "es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten."

Also möglichst Nachweise aus RO über eine Arbeitnehmertätigkeit, Schulbesuch, Arbeitslosigkeit oder dergleichen mitbringen, alles was belegt dass man dort nicht selbständig war eben.

4. Wenn dein Einkommen gering ist, oder eine eheähnl. Gemeinschaft (noch) nicht vorliegt, bei nachweislicher Arbeitsuche Alg II (samt KV-Schutz) beantragen und (da das Jobcenter wohl ablehnen wird) einklagen, die Chancen sind ganz gut:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/SGB-II-XII-Leitfaden.pdf
und
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Classen_SGB_II_XII_AsylbLG.pdf
War sie in RO selbständig muss in dem Fall das Jobcenter die PKV zahlen, sonst GKV.


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