i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Sicherung von der Lebensunterhalt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1314638163 Beitrag begonnen von Umbuto am 29.08.2011 um 19:16:02 |
Titel: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von Umbuto am 29.08.2011 um 19:16:02
Hallo:
Ich bin Neu hier, das Forum wurde mir empfehlen. Hofentlich ist der Beitrak hier richtig. Eine kurze Frage ist: Ist mit Arbeitslosengeld 2, also Hartz 4, der Lebensunterhalt eines ausländers gesichert? Also wenn ein ausländer Hartz 5, also arbeitslosengeld zwei, bezieht, ist denn sein Lebensunterhalt so gesichert, wie es im Ausländergesetze steht? Wenn das lebensunterhalt sicher is, dann kann diese ausländer im aufenthalt und staatsbürgerschaft sachen weiter kommen oder? Ist diese frage hoffentlich nicht schlechte frage? Danke Umbuto |
Titel: Re: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von schweitzer am 29.08.2011 um 19:41:47 Umbuto schrieb am 29.08.2011 um 19:16:02:
Habe ihn hierher verschoben, ist aber kein Problem. :) Zu Deiner Frage: Umbuto schrieb am 29.08.2011 um 19:16:02:
Nein, das ist eindeutig nicht der Fall. In § 2 (3) AufenthG heißt es dazu unter anderem: Zitat:
Das Arbeitslosengeld II ist eine öffentliche Leistung, die nicht auf Beitragsleistung beruht - deshalb ist es für die Sicherung des Lebensunterhalts im ausländerrechtlichen Sinne nicht ausreichend. =schweitzer= |
Titel: Re: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von Umbuto am 29.08.2011 um 19:49:58 schweitzer schrieb am 29.08.2011 um 19:41:47:
Hallo schweitzer: danke für antwort und neu platz das heisst das der ausländer arbeiten muss und nur durch arbeit ist sein lebenunterhalt sicher habe ich das richtig verstanden? andereseits verstehe ich nicht man nent arbeitslosengeld hartz 4 grndsicherung für arbeitssucher das is nur für deutsche so hm... vielleicht solte man hier klagen wieso deutsche und ausländer anders sicher sein mussen |
Titel: Re: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von fons am 29.08.2011 um 20:04:53 Umbuto schrieb am 29.08.2011 um 19:49:58:
Es ist eben eine Grundvoraussetzung, dass Ausländer ihen LU selbst sichern müssen (Ausnahmen bei deut- schen Ehegatten oder Kindern). Bitte nun keine Grundsatzdiskussion darüber, ob das so o.k. ist oder nicht. Die Rechtslage ist nunmal so. |
Titel: Re: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von schweitzer am 29.08.2011 um 20:05:48 Umbuto schrieb am 29.08.2011 um 19:49:58:
Hmmm. Für Deutsche gilt das Ausländerrecht nicht - insoweit ist das schon ein Unterschied. - Andererseits ist es auch bei Deutschen so, dass sie angehalten sind, ihren Lebensunterhalt selbst (also regelmäßig durch eigene Arbeit zu sichern) - Den Deutschen, die sich nicht entsprechend bemühen, kann das Arbeitslosengeld II gekürzt und auch ganz gestrichen werden. Arbeitslosengeld II heißt also auch für Deutsche nicht: Lebensunterhaltssicherung. Richtig ist, das ALG II - Bezug für Ausländer noch folgenreicher sein kann. - Aber das ist vom Gesetzgeber so gewollt - man möchte nicht, dass aus dem Ausland Menschen zu uns kommen, nur um Arbeitslosengeld II zu beziehen, das aus Steuern finanziert wird, die Menschen zahlen, die arbeiten. Eine Klage gegen dieses Prinzip hätte keine Aussicht auf Erfolg ... =schweitzer= |
Titel: Re: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von grisu1000 am 29.08.2011 um 20:06:09 Umbuto schrieb am 29.08.2011 um 19:49:58:
Durch abhängigge Arbeit, durch Selbständigkeit, durch Vermögen. Es muss halt nur Nachhaltig sein. Heißt z.B das Vermögen darf nach einem Jahr nicht aufgebraucht sein. Umbuto schrieb am 29.08.2011 um 19:49:58:
Natürlich kannst du den Rechtsweg eingehen. Erfolgsaussichten gering. |
Titel: Re: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von Umbuto am 29.08.2011 um 20:06:22 schrieb am 29.08.2011 um 20:04:53:
ja stimt Sie haben recht * schweitzer schrieb am 29.08.2011 um 20:05:48:
welche folgen zb? * Zitat:
danke schweitzers [edit] 2 x Folgepost eingefügt. Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! Vielen Dank.[/edit] |
Titel: Re: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von schweitzer am 29.08.2011 um 20:15:55 Umbuto schrieb am 29.08.2011 um 20:06:22:
Möglich können beispielsweise sein: Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit der Folge der Ausreisepflicht. Ablehnung des Nachzugs der Familie nach Deutschland Unmöglichkeit der Verfestigung einer Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel zur Niederlassungserlaubnis) usw. =schweitzer= |
Titel: Re: Sicherung von der Lebensunterhalt Beitrag von Umbuto am 29.08.2011 um 20:18:17 schweitzer schrieb am 29.08.2011 um 20:15:55:
ok danke |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |